Prioritäre Schädlinge

Prioritäre Schädlinge sind Pflanzenschädlinge und Krankheitserreger, die im Unionsrecht geregelt sind, da sie äußerst schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische oder soziale Auswirkungen haben können. Sie bilden eine Untergruppe der EU-Quarantäneschädlinge, d. h. der Schädlinge, die in den EU-Mitgliedstaaten verstärkten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen unterliegen. Sobald Schädlinge als prioritär eingestuft werden, müssen die Länder strenge Überwachungsmaßnahmen, Notfallpläne, Ausrottungsprotokolle, Simulationsmaßnahmen und Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durchführen.

Die Rolle der EFSA

Die EFSA leistet der Europäischen Kommission wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung prioritärer Schädlinge. Sie stellt biologische und ökologische Daten zu Schädlingen und Krankheitserregern zur Verfügung, um die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) bei der Einstufung der Schädlinge nach Priorität zu unterstützen und der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten Informationen zu liefern, die sie für die Überarbeitung der aktuellen Liste der prioritären Schädlinge benötigen. Die Arbeit der EFSA ermöglicht eine bessere Vorbereitung und gezielte Maßnahmen gegen die gefährlichsten Bedrohungen der Pflanzengesundheit.

Wie trägt die EFSA zur Einstufung von EU-Quarantäneschädlingen bei?

Im Anschluss an die Entwicklung des methodischen Bewertungsrahmens führte die EFSA Folgendes durch:

  1. Ermittlung der Wirtspflanzen für alle Quarantäneschädlinge – rund 400 Schädlinge und Krankheitserreger (siehe Bericht zu Aufgabe A)
  2. Unterstützung bei der Erstellung einer Auswahlliste mit potenziellen Schädlingen in Form einer umfassenden Literaturauswertung über das Ausbreitungspotenzial und die beobachteten Auswirkungen aller Quarantäneschädlinge (siehe Bericht zu Aufgabe B)
  3. Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung für 47 in die Auswahlliste aufgenommene Schädlinge hinsichtlich der Bedrohung für die Landwirtschaft und die Umwelt in der EU anhand der Erhebung von Fachwissen und auf der Grundlage innovativer Ansätze (siehe Methodikbericht der EFSA und Schädlingsberichte weiter unten)

Die so erstellten Berichte und Datensätze – darunter mehr als 220 Wahrscheinlichkeitsverteilungen für die geschätzte Lag-Phase, die Expansionsrate und den Ertragsverlust sowie 150 Schätzwerte für fünf Indikatoren für Umweltauswirkungen – wurden der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt, um sie in das I2P2-Schädlingseinstufungsmodell (Impact Indicator for Priority Pests) einfließen zu lassen. Dieses Modell wird bei künftigen Überarbeitungen der EU-Liste der prioritären Schädlinge herangezogen.  

Wichtige Dokumente und Daten 

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