Direkt zum Inhalt

EFSA stellt Methodik zur Erstellung kumulativer Bewertungsgruppen für Pestizide vor

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen neuen Ansatz zur Gruppierung von Pestiziden entwickelt, die den Weg für die Anwendung der kumulativen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung. ebnet – ein ausgereiftes Verfahren zur Bewertung des Risikos, das von der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird. gegenüber Mehrfachrückständen von Pestiziden ausgeht. Die allgemeine Methodik für die Einordnung von Pestiziden in sogenannte kumulative Bewertungsgruppen (cumulative assessment groups – CAG) basiert auf der Ermittlung von Verbindungen, die in einem bestimmten Organ oder System ähnliche toxikologische Eigenschaften zeigen. Als ersten Schritt wandte das Gremium der Behörde für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) diese Methodik zur Definition von Pestizidgruppen an, die toxisch für die Schilddrüse und das zentrale Nervensystem sind.

Die Ermittlung von Pestiziden, die in diese Gruppen zusammengefasst werden können, stellt für die laufende Arbeit der EFSA im Hinblick auf die Einführung der durch europäisches Recht[i] geforderten kumulativen Risikobewertung einen wesentlichen Schritt nach vorne dar. Der Ansatz soll schrittweise für die Regulierung der Anwendung von Pestiziden in der Europäischen Union eingeführt werden. Die EFSA hob hervor, dass die Methodik für kumulative Bewertungsgruppen sich ausschließlich auf Pestizide bezieht und keine anderen Arten chemischer Stoffe umfasst, die in Lebensmitteln enthalten sein können.

Umfassende Kriterien zum Schutz der Verbraucher

Bei der vom PPR-Gremium entwickelten Methodik kommen für die Zusammenfassung von Pestiziden in Gruppen umfassende Kriterien zur Anwendung, um den Schutz der Verbraucher zu maximieren. Dies geschieht im Anschluss an eine förmliche Konsultation der Europäischen Kommission im Hinblick auf allgemeine Empfehlungen bezüglich des gewünschten Schutzniveaus, das erreicht werden soll.

Die Gruppen werden durch die Ermittlung von Pestiziden gebildet, die in einem bestimmten Organ oder System ähnliche toxische Eigenschaften zeigen. Die Methodik umfasst vier Phasen:

  1. die Feststellung spezifischer und eindeutiger toxischer Wirkungen, die ein menschliches Organ oder System beinträchtigen – bezeichnet als Gefahrenermittlung (z.B. ein Ungleichgewicht des Schilddrüsensystems)
  2. die Gefahrenbeschreibung, im Rahmen derer genau dargelegt wird, wie diese schädliche Wirkung bestimmte Organe oder Systeme beeinträchtigt (z.B. durch Ermittlung des am besten geeigneten Indikators für die spezifische Wirkung, beispielsweise ein Hormon)
  3. die Datensammlung – das Zusammentragen von Daten bezüglich der Indikatoren (z.B. Änderungen der Hormonspiegel bei der Dosis Gesamtmenge eines Stoffs (z.B. einer Chemikalie oder eines Nährstoffs), die einem einzelnen Organismus verabreicht bzw. von einem Organismus, einer Population oder einem Ökosystem aufgenommen bzw. absorbiert wird., bei der die schädliche Wirkung auftritt), die auf eine spezifische toxische Wirkung in Bezug auf ein Organ/System (z.B. ein Ungleichgewicht des Schilddrüsensystems) hinweisen
  4. Zusammenfassung von Pestiziden, die eine ähnliche toxikologische Wirkung aufweisen, in kumulative Bewertungsgruppen für ein bestimmtes Organ oder System (z.B. die Schilddrüse)

Dieser Ansatz bedarf der wissenschaftlichen Beurteilung durch Sachverständige, da er die Auswertung und Interpretation großer Mengen komplexer Daten umfasst. Darüber hinaus hat das PPR-Gremium zur Ermittlung von Pestiziden, welche die Schilddrüse und das Nervensystem beeinträchtigen, umfangreiche Vorarbeiten zur Erstellung von Gruppen für Wirkungen auf andere Organe bzw. Organsysteme geleistet, so etwa für das Reproduktionssystem, die Leber, die Augen und die Nebennieren.

Künftige Schritte

Die EFSA wird nun damit beginnen, die kumulative Risikobewertung schrittweise bei ihrer Arbeit im Bereich Pestizide anzuwenden, und im Austausch mit der Europäischen Kommission die künftigen Prioritäten für die Weiterentwicklung dieser Methodik festlegen. Außerdem wird die Behörde voraussichtlich 2014 für die Interessengruppen eine „Informationssitzung“ zur Anwendung der kumulativen Risikobewertung organisieren.

Die Arbeit der EFSA im Zusammenhang mit der kumulativen Risikobewertung von Pestiziden stellt nur einen der Bereiche dar, in denen sich die Behörde aktiv mit der Bewertung des von der Exposition gegenüber chemischen Gemischen ausgehenden Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt beschäftigt. In der Wissenschaftsstrategie der Behörde wird die Notwendigkeit der Entwicklung eines harmonisierten und kohärenten Ansatzes zur Risikobewertung von chemischen Gemischen in Lebensmitteln hervorgehoben.

 

Notes to editors

Die Tätigkeit der EFSA im Bereich Pestizide betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche: die Risikobewertung von Rückstandshöchstgehalten (maximum residue levels – MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm.) sowie das Peer-Review von Wirkstoffen.

  • Rückstandshöchstgehalte (MRL) sind die zur Sicherstellung der niedrigstmöglichen Verbraucherexposition gesetzlich festgelegten höchsten Konzentrationswerte von Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln. Vor der Festsetzung eines MRL-Werts muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen der Risikobewertung von Pestiziden durch die EFSA wird beurteilt, ob diese Produkte bei richtiger Anwendung nachweislich keine direkte oder indirekte schädliche Wirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt haben.
  • Peer-Review von Wirkstoffen – bei den in Pestiziden verwendeten Wirkstoffen handelt es sich um die chemischen Substanzen bzw. Mikroorganismen, die es dem Produkt als dessen wesentliche Bestandteile ermöglichen, seine Funktion zu erfüllen. Die EFSA ist für die Bewertung – das Peer-Review – von bereits im Verkehr befindlichen, in der EU verwendeten Wirkstoffen sowie für die Bewertung neuer Wirkstoffe zuständig. Die EFSA arbeitet in diesem Bereich eng mit wissenschaftlichen Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten zusammen.

[i] Nach Richtlinie (EG) 396/2005, Richtlinie (EG) 1107/2009 und Richtlinie (EG) 396/2005 müssen kumulative Wirkungen von Pestiziden berücksichtigt werden.

Kontakt

Pressezentrum der EFSA

Tel. +39 0521 036 149

E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)

(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)

Ask a Question-Service

Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!

Ask a Question-Service