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Gutachten zu Bisphenol A angenommen – Veröffentlichung im Januar 2015

Die Sachverständigen der EFSA haben ihr wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen über die von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln ausgehenden Risiken für die öffentliche Gesundheit abgeschlossen und verabschiedet. Diesem Meilenstein ging eine umfassende Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung der Substanz voraus. Bei BPA handelt es sich um einen chemischen Stoff, der zur Herstellung von Kunststoffen und Harzen verwendet wird, die in einer Vielzahl von Lebensmittelkontaktmaterialien und sonstigen verbrauchernahen Produkten sowie Industriegütern eingesetzt werden.

Das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe nahm das Gutachten bei seiner Plenarsitzung vom 10./11. Dezember an. Die EFSA wird das Gutachten im Januar 2015 veröffentlichen, so dass genügend Zeit zur Formatierung und gründlichen redaktionellen Prüfung bleibt, wie es Standard für alle wissenschaftlichen Gutachten der EFSA ist.

Die EFSA hatte eine umfassende Konsultation durchgeführt und sich mit nationalen Behörden und Interessengruppen ausgetauscht, um sicherzustellen, dass ein möglichst breites Spektrum von wissenschaftlichen Ansichten und Informationen berücksichtigt wurde, einschließlich ähnlicher wissenschaftlicher Bewertungen, die derzeit in den Mitgliedstaaten erstellt werden.