EFSA veröffentlicht ergänzende Stellungnahme zu GV-Mais 59122
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Risikobewertung der genetisch veränderten (GV) Maissorte 59122 überarbeitet, nachdem zusätzliche Informationen vorliegen, die auf eine Lücke in den Daten des Antragstellers hinweisen. Die Behörde ist daher nicht mehr in der Lage, abschließend über die Umweltverträglichkeit von GV-Mais 59122 im Hinblick auf dessen mögliche schädigende Wirkung für bestimmte Organismen, einschließlich Honigbienen und Marienkäfer, zu befinden. Die EFSA empfiehlt dem Antragsteller, die fehlenden Daten nachzureichen, so dass die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen werden kann.
Im März 2013 erstellte die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zu Mais 59122, einer GV-Pflanze, die zum Schutz gegen Maiswurzelbohrer-Larven entwickelt wurde, welche sich üblicherweise vom Wurzelsystem der Pflanze ernähren. Das Gremium für genetisch veränderte Organismen (GVO) gelangte zu dem Schluss, dass GV-Mais 59122 kein Risiko im Hinblick auf die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt. Da sich der Antrag auf den Anbau in der Europäischen Union bezog, bewertete die EFSA auch die von GV-Mais 59122 ausgehenden Risiken für die Umwelt. Dies umfasste die Bewertung der Risiken für Insekten wie Honigbienen und Marienkäfer, die nicht zu den Zielorganismen der GV-Pflanze zählen. Ausgehend von den vom Antragsteller vorgelegten Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass eine schädigende Wirkung durch GV-Mais 59122 auf diese sogenannten Nicht-Ziel-Organismen unwahrscheinlich sei.
Kurz nach Veröffentlichung des Gutachtens und im Rahmen der kontinuierlichen Sichtung einschlägiger wissenschaftlicher Literatur durch die Behörde stellte die EFSA jedoch fest, dass die vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Daten, die den Ergebnissen zu Honigbienen und Marienkäfern zu Grunde lagen, lückenhaft waren. Folglich hat das GMO-Gremium sein vorheriges Gutachten mit dem Hinweis überarbeitet, dass es nicht abschließend über diese beiden Fragen befinden kann, und empfiehlt dem Antragsteller, die erforderlichen Daten nachzureichen, so dass eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen und abgeschlossen werden kann.
Die identifizierte Datenlücke, die zum Nichtabschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung führte, betrifft ausschließlich die Bewertung von GV-Mais 59122. Sie hat keinerlei Bedeutung für die Umweltverträglichkeitsprüfung anderer Schutz gegen Schädlinge bietender GV-Maissorten, wie etwa MON810, Bt11, 1507 und MON88017.
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