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EFSA erstellt Gutachten über vanadiumhaltige Nährstoffquellen

Das AFC-Gremium[1] der EFSA hat ein unvorteilhaftes Gutachten über vanadiumhaltige Verbindungen[2] erstellt, die in bestimmten Arten von Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln[3] verwendet werden können. Das AFC-Gremium beurteilt derzeit eine Anzahl chemischer Verbindungen, die für Ernährungszwecke verwendet werden.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat das AFC-Gremium ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen über die Sicherheit und Bioverfügbarkeit Begriff, der beschreibt, in welcher Konzentration ein Stoff über verschiedene Wege, einschließlich der Nahrung, ins Blut gelangt. Der Begriff kann sich auf Vitamine, Zusatzstoffe, Pestizide oder Arzneimittel beziehen[4] von sechs vanadiumhaltigen Verbindungen[5] vorgelegt. Das AFC-Gremium stellte fest, dass die nicht-vanadiumhaltigen Bestandteile dieser Vanadiumquellen in den für dieses Gutachten berücksichtigten Konzentrationen keine Sicherheitsrisiken darstellen. Die Sicherheitsbeurteilung von Vanadium selbst lag außerhalb des Aufgabenbereichs dieses Gremiums, da sie bereits zuvor von dem NDA-Gremium[6] der EFSA vorgenommen wurde. Das NDA-Gremium stellte dabei verschiedene, von Vanadium verursachte toxische Wirkungen fest.

Es stellte ebenfalls fest, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichten, um eine tolerierbare obere Aufnahmemenge zu ermitteln.

Die Bioverfügbarkeit von Vanadium aus fünf von diesen sechs Verbindungen ist höher als diejenige von Vanadium, das aus der normalen Ernährung resorbiert wird. Demzufolge könnten Verbraucher durch Produkte, die diese fünf Verbindungen enthalten, höheren Konzentrationen von Vanadium ausgesetzt sein als dies bei einer normalen Ernährung der Fall wäre.

Obwohl für Vanadiumcitrat, Bismaltolato-Oxovanadium und Bisglycinato-Oxovanadium keine Daten zu Anwendungskonzentrationen und Kategorien von Lebensmitteln vorlagen, wurde vorgeschlagen, diese drei Vanadiumverbindungen in Produkten für besondere Ernährungszwecke zu verwenden. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zur Bioverfügbarkeit von Vanadium und der Schlussfolgerungen des NDA-Gremiums kam das AFC-Gremium zu dem Schluss, dass die sichere Anwendung der sechs Vanadiumquellen, die Lebensmitteln für die allgemeine Bevölkerung, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke zugegeben werden, nicht festgestellt werden konnte.

Diese Vanadiumquellen werden nicht in die Liste von Vitaminen und mineralischen Stoffen aufgenommen, die in bestimmten Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden können. Aufgrund von nationalen Ausnahmeregelungen im Anschluss an die Vorlage von Unterlagen über ihre Sicherheit, die die EFSA inzwischen beurteilt hat, wurde jedoch die weitere Anwendung dieser Vanadiumquellen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestattet.

[1] Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
[2] Vanadium ist ein metallisches chemisches Element, das niemals in reiner Form, sondern nur in Kombination mit verschiedenen anderen Mineralien auftritt.
[3] Zu diesen Lebensmitteln gehören Lebensmittel für die allgemeine Bevölkerung einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke.
[4] Unter Bioverfügbarkeit versteht man die Effektivität, mit der ein Mineral oder Vitamin Nährstoff, der in sehr geringen Mengen benötigt wird, um ein normales Wachstum und den Erhalt der Gesundheit bei Menschen und Tieren zu unterstützen. Die meisten Vitamine sind „essenziell“, d.h. sie werden nicht im Körper hergestellt und müssen über die Nahrung aufgenommen werden von der Quelle in Blut und Körpergewebe freigesetzt wird.
[5]Vanadiumcitrat, Bismaltolato-Oxovanadium und Bisglycinato-Oxovanadium, die zu ernährungsphysiologischen Zwecken Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke und Lebensmitteln (einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln) für die allgemeine Bevölkerung zugegeben werden, und Vanadylsulfat, Vanadiumpentoxid und Ammoniummonovanadat, die Nahrungsergänzungsmitteln zu ernährungsphysiologischen Zwecken zugegeben werden.
[6] Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) auf Ersuchen der Kommission über die tolerable Aufnahmemenge für Silizium.

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