Wohlergehen von Pferden bei der Tötung in landwirtschaftlichen Betrieben zu anderen Zwecken als der Schlachtung

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Haftungsausschluss

Die vorliegende Zusammenfassung in vereinfachter Sprache ist eine leicht verständlich abgefasste Mitteilung über den wissenschaftlichen Bericht Welfare of horses during on-farm killing (Wohlergehen von Pferden bei der Tötung in landwirtschaftlichen Betrieben) der EFSA. Den vollständigen wissenschaftlichen Bericht der EFSA finden Sie hier.

Zweck dieser Zusammenfassung in vereinfachter Sprache ist es, die Transparenz zu erhöhen und interessierte Kreise über die Arbeit der EFSA zu diesem Thema zu informieren, wobei eine leicht verständliche Sprache verwendet wird, um die wichtigsten Ergebnisse vorzustellen.

Hintergrund des wissenschaftlichen Gutachtens

  • Für die Tötung von Pferden außerhalb von Schlachthöfen gibt es verschiedene Gründe. Dazu gehören die Tötung einzelner Tiere, die erkrankt sind oder als wirtschaftliche Belastung angesehen werden, sowie die Keulung großer Zahlen von Tieren zur Bekämpfung von Krankheiten oder Umweltverschmutzungen und die Reaktion auf Katastrophen.
  • Um betroffene Tiere zu schützen, verabschiedete die EU die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Diese Verordnung basierte auf wissenschaftlichen Gutachten der EFSA aus den Jahren 2004 und 2006. Die EFSA gab in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2017 ebenfalls Gutachten zu diesem Thema ab.
  • Das vorliegende Gutachten enthält aktuelle Informationen zu früheren Gutachten der EFSA, wobei der Schwerpunkt auf den neuesten wissenschaftlichen Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der Tötung von Pferden in landwirtschaftlichen Betrieben liegt. 

Worum wurde die EFSA gebeten?

Die Europäische Kommission forderte die EFSA auf, ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zur Tötung von Pferden in landwirtschaftlichen Betrieben vorzulegen, das Folgendes enthält:

  • Ermittlung potenzieller Gefahren für das Wohlergehen und deren Ursachen, z. B. der Zustand der Betriebe, die Ausrüstung und die Personalpraktiken,
  • Festlegung von Methoden zur Messung des Tierwohls („tierbezogene Indikatoren“),
  • Vorschläge für Möglichkeiten zur Vermeidung und Bewältigung ermittelter Gefahren, einschließlich Anlagen- und Verfahrensänderungen,
  • Identifizierung pferderassenspezifischer Risiken,
  • Ermittlung inakzeptabler Tötungsverfahren oder -praktiken und Analyse ihrer Auswirkungen auf das Tierwohl.

Wie ist die EFSA bei ihrer Arbeit vorgegangen?

Zur Erfüllung des Auftrags unternahm die EFSA folgende Schritte:

  • Auswertung der wissenschaftlichen Literatur von 2004 bis 2024, einschließlich ihrer eigenen früheren Arbeiten,
  • Rückgriff auf Fachwissen (vor allem die Diskussionen des EFSA-Sachverständigengremiums zu Tierschutz, „tiergestützten Maßnahmen“, Gefahren sowie Präventiv- und Abhilfemaßnahmen);
  • Heranziehung anderer zuverlässiger Informationsquellen (Referenzen aus Übersichtsartikeln, Buchkapiteln und einschlägigen Artikeln, die keiner Peer-Review unterzogen wurden).

Welche Ergebnisse wurden erzielt und welche Auswirkungen hatten diese?

Bei den ermittelten und bewerteten Methoden für das Töten von Pferden in landwirtschaftlichen Betrieben handelt es sich um die Bolzenschussbetäubung, die Schusswaffentötung und die Tötung durch Injektion.

Das Gutachten wurde in zwei Phasen unterteilt: 

  • Vor der Tötung: Handhabung, Zutrieb und Ruhigstellung von Pferden vor der Tötung,
  • Tötung: Betäubung und anschließende Tötung von Pferden (bei Zwei-Schritte-Methoden wie der Bolzenschussbetäubung oder der tödlichen Injektion) oder direkte Tötung (bei Ein-Schritt-Methoden wie Schusswaffen mit freiem Projektil).

Jed Phase ist mit Gefahren verbunden, die sich auf das Wohlergehen der Tiere auswirken:

  • Vor der Tötung (Handhabung, Zutrieb und Ruhigstellung): Eingeschränkte Bewegungsfreiheit, handhabungsbedingter Stress, Verletzungen;
  • Tötung (Betäubung und Tötung): Verletzungen, Schmerzen und Angst aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Nichteintritt des Todes.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass zur Verbesserung des Wohlergehens von Pferden bei der Tötung in landwirtschaftlichen Betrieben die Handhabungs-, Ruhigstellungs- und Tötungsmethoden genau zu prüfen sind.

Welche Einschränkungen/Unsicherheiten gab es?

Zu den größten Unsicherheitsfaktoren gehört Folgendes:

  • Höchst uneinheitliche Praktiken: Weltweit gibt es höchst unterschiedliche Tötungsverfahren. Deshalb sind die Studienergebnisse gegebenenfalls nicht auf andere Regionen oder Länder übertragbar;
  • Beschränkungen aufgrund des Studiendesigns: Bei den vorhanden Studien handelt es sich oftmals um kleine Studien mit Querschnittscharakter (die nur ein Einzelbild widerspiegeln), die nicht alle potenziellen ergebnisrelevanten Faktoren berücksichtigen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Datenerhebungs- und -auswertungsmethoden oft, was die Vergleichbarkeit der Studienergebnisse erschwert;
  • Unsicherheit in den Schlussfolgerungen: Der Grad an Sicherheit der wichtigsten Feststellungen, die bei der Ausgestaltung späterer Vorschriften berücksichtigt werden könnten, wurde sorgfältig evaluiert.

Wie lauten die wichtigsten Empfehlungen?

Die wichtigsten Empfehlungen für die Politik und landwirtschaftliche Betriebe zur Verbesserung des Tierwohls und zur Gefahrenreduzierung lauten wie folgt:

  • Vor der Tötung:
    • Handhabungsbedingter Stress: Der Stress ist zu begrenzen, indem ungezähmte und halbwilde Pferde in Gruppen ohne Halfter oder Führstricke zugetrieben werden. Zahme Einzelpferde sind zur Stressreduzierung mit Halfter und Führstrick in den Tötungsbereich zu führen. Bei bewegungsverweigernden Pferden kann zur Motivation ein verträgliches Begleitpferd eingesetzt werden.
    • Eingeschränkte Bewegungsfreiheit bei handhabungsbedingtem Stress und Verletzungen: Zur Vermeidung von (Vorwärts-, Seitwärts- oder Dreh-)Bewegungen darf nur minimale Kraft eingesetzt werden. Die Fixiervorrichtung muss die passende Größe haben. Pferde dürfen erst unmittelbar vor der Betäubung fixiert werden. Die Fixierdauer ist so kurz wie möglich zu halten.
  • Tötungsmethoden:
    • Penetrierende Bolzenschussbetäubung (Zwei-Schritte-Verfahren): Zunächst wird das Pferd mit einem Bolzenschussgerät betäubt. Dabei muss der Bolzen bestimmte Kriterien erfüllen (Geschwindigkeit: min. 55 m/s, Durchmesser: 9 mm, Länge: 8 cm, Penetrationstiefe: 7 cm). (Die Bestätigung dieser Parameter für alle Pferderassen durch weitere Forschungsarbeiten steht noch aus). Anschließend folgt eine Methode zur Herbeiführung des Todes, d. h. Entbluten, Rückenmarkszerstörung oder eine tödliche Injektion;
    • Feuerwaffe mit freiem Projektil (Ein-Schritt-Verfahren): Die Tötung erfolgt durch einen einzigen Schuss. Die Waffe wird dabei am Schnitt zweier imaginärer Linien angesetzt, die vom der Augenmitte zum Mittelpunkt des gegenüberliegenden Ohransatzes verlaufen. Zielrichtung ist der Hirnstamm, da der Tod auf diese Weise sofort eintritt;
    • Tödliche Injektion (Zwei-Schritte-Verfahren): Zunächst muss das Pferd sediert oder betäubt werden, damit es ruhig ist. Dann wird eine tödliche Substanz injiziert.
  • Bestätigung der Bewusstlosigkeit und des Todes:
    • Vor der Tötung ist sicherzustellen, dass das Pferd bewusstlos ist.
    • Der Tötungsschritt ist innerhalb von 60 Sekunden nach der Betäubung vorzunehmen, damit das Pferd das Bewusstsein nicht wiedererlangt.
    • Bei Bewusstseinsanzeichen ist das Pferd sofort nachzubetäuben oder mittels einer geeigneten Methode zu töten (z. B. durch Korrektur des Schussansatzpunktes oder der Schussrichtung).
    • Bevor der Kadaver entsorgt wird, ist zu prüfen, dass das Pferd wirklich tot ist.
    • Die Tötungsmethode ist sofort zu wiederholen, wenn Lebenszeichen festgestellt werden.
    • In dem wissenschaftlichen Gutachten findet sich ein Flussdiagramm zu „tierbezogene Indikatoren“ für die Überwachung des Bewusstseinszustands von Pferden.
  • Unzulässige Praktiken:
    • Sehr schmerzhafte Praktiken sind zu unterlassen (z. B. Bewegen von schwer verletzten oder bewegungsunfähigen Pferden).

Referenzdokument

Welfare of horses during on-farm killing for purposes other than slaughter (Wohlergehen von Pferden bei der Tötung in landwirtschaftlichen Betrieben zu anderen Zwecken als der Schlachtung)  
DOI: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9195