Stellungnahme zu den wissenschaftlichen Grundlagen des Leitfadens zur Risikobewertung für Vögel und Säugetiere
Das EFSA-Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) gab heute ein Gutachten zu Ansätzen für die Bewertung der Auswirkungen von Pestiziden auf Vögel und Säugetiere heraus. Dieses Gutachten beschreibt einen wissenschaftlichen Ansatz für die Durchführung der Risikobewertung der unmittelbaren Auswirkungen auf Vögel und Säugetiere im Falle einer Pestizidexposition. Es sollte als Grundlage für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Risikobewertung für Vögel und Säugetiere (EK, 2002)[1] herangezogen werden.
Das PPR-Gremium beurteilte die Auswirkungen von Pestiziden mit einem breiten Spektrum von Szenarios einschließlich verschiedener Feldfrüchte und verschiedener Arten der Pestizidanwendung (z. B. als Granulat, Saatgutbeizmittel, Spritzmittel). Es wurde ein mehrstufiger Ansatz Methode zur Organisation toxikologischer Bewertungen, um die Effizienz zu maximieren und den Einsatz von Tieren zu minimieren. Dies beinhaltet eine hierarchische Abstufung von Tests, indem mit jenen begonnen wird, bei denen existierende Informationen oder einfache biologische Methoden verwendet werden, bevor zu Tests mit Zellen und letzten Endes – nur wenn erforderlich – zu Versuchen mit lebenden Tieren übergangen wird verwendet, um das Risiko für Mortalität und reproduktionstoxikologische Wirkungen bei Vögeln und Säugetieren zu bewerten. Bei einem solchen mehrstufigen Ansatz beginnt die Risikobewertung des Pestizids zunächst mit grundlegenden vorsichtigen Daten (z. B. aus akuten Laborstudien). Falls das in dieser Bewertung ermittelte Risiko nicht annehmbar ist, werden Daten aus komplexeren Untersuchungen in einem höherstufigen Schritt bewertet, um eine realistischere Einschätzung vorzunehmen und die Unsicherheit Wissenschaftliches Konzept, das in der Risikobewertung verwendet wird, um alle Arten von Beschränkungen des Wissens zu beschreiben, das zum Zeitpunkt der Durchführung einer Bewertung mittels der vereinbarten Ressourcen verfügbar ist, wobei diese Beschränkungen die Wahrscheinlichkeit der möglichen Ergebnisse der Bewertung beeinflussen zu verringern.
Das PPR-Gremium beurteilte zudem das durch jedes Verfahren der Stufe I erreichte Schutzniveau. Das Gutachten bietet auch Orientierungshilfe zum Spektrum der verfügbaren Möglichkeiten für die höherstufige Risikobewertung. In einer Reihe von Anhängen des Gutachtens finden sich ausführlichere Leitlinien zu bestimmten Gesichtspunkten der höherstufigen Risikobewertung.
Mitgliedstaaten, die Risikobewertungen von Pestiziden durchführen, und die Industrie, die Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Pestiziden beantragt, müssen gemäß Richtlinie 91/414/EWG[2] des Rates Informationen vorlegen, um die Bewertung der unmittelbaren Auswirkungen auf Vögel und Säugetiere durch das Peer-Review-System der EU zu ermöglichen. Um den Prozess zu optimieren, wurde in der Vergangenheit eine Vielzahl von Leitliniendokumenten [3]erarbeitet, die den Umfang verschiedener Aufgaben im Rahmen der Richtlinie festlegen.
Seit 2006 ist die EFSA für die Ausarbeitung neuer und die Aktualisierung bestehender EU-Leitlinien zur Durchführung von Risikobewertungen für Pestizide verantwortlich. Das PPR-Gremium der EFSA überarbeitet diese Leitliniendokumente vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Fortschritte in jedem Bereich. Im Laufe dieser Überarbeitung erkannte das PPR-Gremium, dass die Aufgabe mehrere Fragen des Risikomanagements umfasste, wie z. B. die Bestimmung des geforderten Schutzniveaus, die nicht im Aufgabenbereich der EFSA liegen.
Deshalb beschloss das PPR-Gremium, in zwei Schritten vorzugehen. Der erste Schritt ist dieses Gutachten, das einen Ansatz für die Durchführung der gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates[4]erforderlichen Risikobewertung beschreibt. Es sollte als Grundlage für den zweiten Schritt der Arbeit dienen, in dem eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der EFSA und Risikomanagern, wie z. B. der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten, das Leitliniendokument mit Hauptaugenmerk auf den Aspekten des Risikomanagements überarbeiten wird.
Das vorliegende Gutachten wurde von einer Kernarbeitsgruppe und vier Unterarbeitsgruppen, die sich jeweils mit einem Schlüsselbereich befassten, erstellt. Diese Arbeitsgruppen profitierten von der Mitarbeit der Vertreter von Mitgliedstaaten und Interessengruppen, die auf dieses wissenschaftliche Gebiet spezialisiert sind.
Die EFSA arbeitet regelmäßig mit Interessengruppen zusammen, um den Dialog und die Transparenz in wissenschaftlichen Schlüsselfragen zu verbessern. Im Anschluss an die erste öffentliche Online-Konsultation im Jahr 2006[5] wurde eine wissenschaftliche Fachtagung mit über 50 Teilnehmern, darunter Vertreter von 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Industrie und Hochschulwissenschaft, veranstaltet. Eine weitere Online-Konsultation erfolgte 2007[6]. Diese Konsultationen sind wichtig für die EFSA, um während der Überarbeitung des Leitliniendokuments Feedback von interessierten Kreisen zu erhalten.
[1] Guidance Document on Risk Assessment for Birds and Mammals Under Council Directive 91/414/EEC
[2] Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
[3] Guidance Documents for the implementation of Council Directive 91/414/EEC (Plant Protection Products)
[4] Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
[5] Public consultation on a Guidance Document on Risk Assessment to be revised under the auspices of the Panel on plant protection products and their residues (PPR)
[6] Public consultation on the draft of the revised Guidance Document on Risk Assessment for Birds and Mammals
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