EFSA veröffentlicht zwei Gutachten zum Umfang von BSE-Tests bei Rindern
Das Gremium für Biologische Gefahren (BIOHAZ) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zwei Gutachten zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) bei Rindern in den ursprünglichen 15 Ländern der Europäischen Union (EU-15)[1] veröffentlicht. Jedes Jahr werden in der EU-15 etwa 10 Millionen Rinder auf BSE getestet. Die Zahl der bei Rindern in der EU-15 festgestellten BSE-Fälle sank von 2 164 im Jahr 2001 auf 149 im Jahr 2007. Nach Angaben des Gremiums würde jährlich weniger als ein BSE-Fall bei Rindern in der gesamten EU-15 übersehen, wenn das Alter geschlachteter Rinder, die auf BSE getestet werden, von derzeit 30 Monaten auf 36 oder 48 Monate angehoben würde.[2] Wenn das Testalter auf 60, 72 oder 84 Monate angehoben wird, würden voraussichtlich weniger als 2, 4 bzw. 6 BSE-Fälle in diesen 15 EU-Mitgliedstaaten übersehen. Das Gremium bewertete auch die Gruppe der „Risikorinder“[3] und stellte fest, dass in der EU-15 wahrscheinlich weniger als ein Fall jährlich übersehen würde, wenn das BSE-Testalter von „Risikorindern“ von derzeit 24 Monaten auf 30, 36 oder 48 Monate angehoben würde. Bei einem Testalter von 60 Monaten würden wahrscheinlich weniger als 3 Fälle unerkannt bleiben. Darüber hinaus gab das Gremium Empfehlungen zu Altersgrenzen für den Nachweis der atypischen BSE [4] und das Erkennen eines möglichen Wiederauftretens von BSE in der Zukunft ab. Das Gremium wies in seiner Beurteilung auch darauf hin, dass die BSE-Epidemie in der EU-15 seit 2001 kontinuierlich und beträchtlich abgenommen hat.
Seit 1994 wurden in der EU Maßnahmen getroffen, um die Gesundheit von Mensch und Tier vor BSE zu schützen. Sie umfassen vor allem die Entfernung bestimmter Organe und Rinderteile (spezifizierte Risikomaterialien[5]) vor dem menschlichen Verzehr des Fleisches und ein Verbot der Verfütterung von Futter, das mit tierischem Eiweiß verseucht ist, an Tiere („vollständiges Verfütterungsverbot“[6]). Die epidemiologische BSE-Überwachung, um die es in dieser Beurteilung geht, wurde eingeführt, um Risikomanager vor allem darin zu unterstützen, die Entwicklung von BSE bei Rindern zu überwachen und damit die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt der getroffenen Risikomanagementmaßnahmen zu bewerten.
Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission gebeten, ein Gutachten zu erstellen, um EU-Risikomanagern (Europäische Kommission, Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten) eine Informationsgrundlage für mögliche Änderungen der Überwachungsregelungen in der EU-15 bereitzustellen. Eine weitere Frage aus Belgien erweiterte den Umfang dieser Aufgabe und war Gegenstand eines separaten Gutachtens. Das Gremium analysierte BSE-Überwachungsdaten, die von 2001 bis 2007 erhoben worden waren.
Das Gremium stellte ferner fest, dass bei einer Altersgrenze von 48 Monaten bei „Risikorindern“ die meisten Fälle erkannt würden, falls BSE erneut aufträte. Das Gremium fügte jedoch hinzu, dass Tests im Alter von 24 Monaten bei „Risikorindern“ eine erhöhte Sensitivität für das Erkennen eines möglichen Wiederauftretens von BSE bieten und auch ein optimiertes System der effizienten Früherkennung darstellen würden, falls ein neuer Typ von TSE bei Rindern auftreten sollte.
In der Frage Belgiens an die EFSA ging es darum, wie viele Fälle übersehen würden, wenn die EU-15 die nach dem 31.12.2003, d. h. etwa drei Jahre nach Einführung des „vollständigen Verfütterungsverbots“ geborenen Rinder nicht mehr testete. Das BIOHAZ-Gremium der EFSA antwortete, dass von den in einem Jahr in der EU-15 geborenen Tieren wahrscheinlich weniger als 6 Fälle unerkannt blieben.
Dem Gremium zufolge ist es ungewiss, ob das derzeitige BSE-Überwachungssystem verlässliche Daten zur Prävalenz Anteil einer Population, bei der eine gewisse Erkrankung festgestellt wurde der atypischen BSE liefert, da Unsicherheiten in Bezug auf die Sensitivität und Spezifität der verfügbaren Tests für diese Form von BSE bestehen. Da bisher keine atypischen BSE-Fälle bei Tieren im Alter unter 96 Monaten festgestellt wurden, hätte eine Anhebung des Testalters von derzeit 24 bzw. 30 Monaten auf bis zu 60 oder 84 Monate keine wesentlichen Auswirkungen auf den Nachweis von atypischen BSE-Fällen.
- Wissenschaftliches Gutachten: Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier in Zusammenhang mit der Überarbeitung des BSE-Überwachungssystems in einigen Mitgliedstaaten
- Wissenschaftliches Gutachten: Weitere Berücksichtigung altersbezogener Parameter bezüglich des Risikos für die Gesundheit von Mensch und Tier in Zusammenhang mit der Überarbeitung des BSE-Überwachungssystems in einigen Mitgliedstaaten
[1] Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.
[2] In der EU werden zurzeit klinisch gesunde geschlachtete Rinder im Alter von über 30 Monaten auf BSE getestet.
[3] “Risikorinder” sind alle verendeten Tiere, notgeschlachteten Tiere und Tiere mit klinischen Anzeichen irgendeiner Erkrankung vor der Schlachtung. Über 24 Monate alte Rinder, die als potenzielle „Risikotiere“ gelten, werden auf BSE getestet.
[4] Die atypische BSE ist eine vor kurzem bei Rindern festgestellte Form von TSE. Sie unterscheidet sich durch einen anderen Aufbau des Prionproteins von der so genannten „klassischen“ BSE.
[5] Spezifizierte Risikomaterialien (SRM) sind die Gewebe, die das höchste Risiko für eine BSE-Infektiosität bergen. Sie werden als eine der wichtigsten Vorbeugemaßnahmen gegen BSE in der EU entfernt. Verschiedene Gewebe werden in der EU entweder bei Rindern jeden Alters (z. B. Tonsillen), bei über 12 Monate alten Rindern (z. B. Schädel und Rückenmark) oder bei über 30 Monate alten Rindern (z. B. Wirbelsäule) als SRM eingestuft und daher entfernt. VERORDNUNG (EG) Nr. 999/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
[6] Das Verbot von tierischem Eiweiß in Tierfutter in der Europäischen Union wurde ab 1994 im Zuge einer Reihe von Maßnahmen eingeführt. Das 2001 erlassene „vollständige Verfütterungsverbot” sah das Verbot sämtlicher Arten von tierischem Eiweiß, abgesehen von einigen Ausnahmen, in der Tierfutterkette vor. VERORDNUNG (EG) Nr. 999/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Links zur Wissenschaft
Kontakt
Pressezentrum der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)
(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)
Ask a Question-Service
Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!