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EFSA legt neue wissenschaftliche Bewertung der Altersgrenze bei Rindern im Hinblick auf die Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bezüglich BSE vor

Die Entfernung von spezifizierten Risikomaterialien (SRM) stellt eine der wichtigsten Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden-Maßnahmen dar, um die Gesundheit des Verbrauchers vor dem Risiko der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) zu schützen. SRM sind Tiergewebe von Rindern, z. B. Gehirn und Rückenmark, mit dem größten Risiko, den Infektionserreger zu tragen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute ein Gutachten ihres Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren über die Bewertung der Altersgrenze bei Rindern im Hinblick auf die Entfernung von SRM veröffentlicht. In diesem Gutachten hat die EFSA neue und bekannte wissenschaftliche Informationen überprüft und der Europäischen Kommission aktualisierte wissenschaftliche Empfehlungen gegeben, durch die eventuell neue Altersgrenzen für die Entfernung von SRM in Betracht gezogen werden können. Zurzeit werden die meisten SRM in allen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Großbritannien) im Alter von 12 Monaten entfernt; die Europäischen Kommission kann nun in Erwägung ziehen, Änderungen dieser Regelung vorzuschlagen.

Seit 2000 muss in Schlachthäusern in der EU (außer in Großbritannien, wo spezifischere Regelungen gelten*) SRM von allen Rindern entfernt werden, die älter als 12 Monaten sind, wenn sie in die Nahrungskette gelangen. Die Europäische Kommission hat die EFSA gebeten, die Gutachten des früheren Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses (EU Scientific Steering Committees), auf denen diese Maßnahmen basierten, sowie neue Informationen des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) über die Altersgrenze zu überprüfen und ggf. wissenschaftliche Empfehlungen zur aktuellen Altersgrenze zu geben.

Die jetzige Altersgrenze für die Entfernung von SRM bei Rindern wurde in der EU auf 12 Monate* festgesetzt. Auch wenn es unwahrscheinlich war, dass die Infektion des Zentralnervensystems von Rindern in einem Alter von unter 30 Monaten nachweisbar ist, hatte sich der frühere Wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU für eine vorsichtige Vorgehensweise entschieden und die Entfernung von SRM bei Rindern, die älter als 12 Monate sind, empfohlen. Diese Bewertung wurde dadurch gestützt, dass klinische Anzeichen von BSE bei Jungtieren ungewöhnlich waren.

Das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren der EFSA und seine Arbeitsgruppe haben ihre Bewertung auf Überwachungsdaten sowie bekannte und neue wissenschaftliche Forschungen über die Entwicklung von BSE bei Rindern gestützt. Epidemiologische Daten zeigen, dass das Durchschnittsalter bei den BSE-positiven Fällen in der EU zwischen 2001 und 2004 von 86 auf 108 Monate gestiegen ist, was höchstwahrscheinlich auf die Einführung wirksamer Kontrollmaßnahmen zurückzuführen ist. Darüber hinaus wurden seit 2001 lediglich 4 BSE-Fälle bei Rindern unter 35 Monaten gemeldet, und im Zeitraum 2001 bis 2004 war ein Anstieg des Mindestalters erkrankter Tiere von 28 auf 42 Monate zu verzeichnen. Aufgrund von experimentellen wissenschaftlichen Studien geht man heute davon aus, dass mit BSE inkubierte Rinder zu einem späteren Zeitpunkt in der Inkubationsperiode als ursprünglich angenommen infektiös werden könnten (d. h. im letzten Viertel der Inkubationszeit, bevor die Krankheit tatsächlich nachweisbar ist).

Auf der Grundlage der oben genannten wissenschaftlichen Informationen ist das EFSA-Gremium für biologische Gefahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhöhung der Altersgrenze für die Entfernung von SRM auf 30 Monate zwar eine deutliche, jedoch keine absolute Sicherheitsspanne Differenz zwischen der tatsächlichen Aufnahme eines Stoffs durch eine Population und der geschätzten täglichen Dosis im Laufe eines Lebens, die Experten als sicher erachten. darstellen würde. Alternativ würde die Anhebung des Mindestalters für die Entfernung von SRM auf 21 Monate sogar die jüngsten Tiere abdecken, bei denen die Krankheit seit Beginn der Überwachung im Jahr 2001 festgestellt wurde, und somit eine noch vorsichtigere Herangehensweise darstellen.

Basierend auf der von der EFSA vorgenommenen wissenschaftlichen Bewertung der Altersgrenze für die Entfernung von SRM wird die Europäische Kommission nun prüfen, ob Änderungen der derzeitigen Altersgrenze von 12 Monaten vorgeschlagen werden sollten und, wenn ja, welche Altersgrenze festzulegen ist.

Notes to editors

* Spezifische Risikomaterialien (SRM) sind Gehirn, Rückenmark, Schädel, Wirbelsäule, dorsale Wurzelganglien und Augen. Tonsillen und Darm, die ebenfalls zu den SRM zählen, werden in allen Ländern unabhängig vom Alter der Tiere entfernt.

** T-Bone-Steak (als Teil der Wirbelsäule) ist ein Frischfleischerzeugnis, das von der Einführung der 12-Monatsgrenze für die Entfernung von SRM zwischen 2000 und 2001 betroffen ist. Dieses bestimmte Fleischstück wurde in der EU verboten, nachdem die Entfernung der Wirbelsäule als SRM vorgeschrieben war (eine Ausnahme bildet Großbritannien, wo die Wirbelsäule zusammen mit dem Rest des Tieres im Alter von 30 Monaten aus der Nahrungskette entfernt wird).

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