EFSA-Gutachten über den Schutz von Labortieren
Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein Gutachten über Aspekte der Biologie und des Tierschutzes von Labortieren veröffentlicht. Das Gutachten gibt Empfehlungen für das humane Töten von Labortieren, schlägt einen verbesserten Tierschutz einiger Arten wirbelloser Tiere und der Föten von Wirbeltieren und wirbellosen Tieren vor. Das Gutachten schlägt außerdem vor, dass im Sinne eines besseren Tierschutzes und guter Wissenschaft einige der am häufigsten verwendeten Labortierarten ausschließlich für die Verwendung in wissenschaftlichen Versuchen gezüchtet werden sollten.
Die Europäische Kommission hat die EFSA gebeten, sie zu bestimmten tierschutzrelevanten Aspekten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Europäischen Richtlinie [1] zum Schutz der für Versuchszwecke und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu beraten.. Einer der Schwerpunkte im Gutachten und Bericht der EFSA ist das humane Töten von Labortieren nach Versuchsende oder bei bestimmten Laborpraktiken. Um den Tierschutz zu wahren und zu verbessern empfiehlt das AHAW-Gremium, die am besten geeigneten und humansten Tötungsmethoden, und gibt weitere spezielle Empfehlungen.
Die EFSA wurde außerdem beauftragt, festzustellen, ob wirbellose Tiere und Föten von Wirbeltieren und wirbellosen Tieren fähig sind, Schmerzen, Leiden, Ängste oder bleibende Schäden zu spüren. Dem AHAW-Gremium zufolge ist dies bei einigen wirbellosen Tieren und Föten der Fall. Das Gremium empfiehlt deshalb einen verbesserten Tierschutz für einige wirbellose Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art [2] und Föten im letzten Drittel der Schwangerschaft. [3].
Außerdem wurde die EFSA gebeten, die Hauptkriterien festzulegen, um zu bestimmen, ob und in welchen Fällen Versuchstiere eigens für die Versuche gezüchtet werden sollten (“purpose-bred”) und um festzustellen, welche Arten sich dafür eignen. Das Gremium ist der Ansicht, dass, von wenigen begründeten Ausnahmen abgesehen, die am häufigsten verwendeten Labortierarten, weiterhin für diese Zwecke gezüchtet werden sollten. Die gezielte Züchtung stellt die bessere Alternative zu domestizierten oder wilden Tieren dar und verbessert dadurch die Eignung der Tiere für wissenschaftliche Versuche, verringert die Anzahl der benötigten Tiere und verbessert den Tierschutz im Allgemeinen.
EFSA’s amtierender Geschäftsführender Direktor Herman Koëter sagte: „Ich bin sehr zufrieden mit dem detaillierten Gutachten des Gremiums zu einem derart schwierigen und sensiblen Thema wie Schmerzen und Leid von Labortieren. Dieses Gutachten hat gezeigt, dass die EFSA sehr wohl in der Lage ist, wissenschaftliche Beratung zu allen Bereich des Tierschutzes zu leisten.“
Im Laufe der Erstellung des Gutachtens hat EFSA Interessengruppen in den Prozess eingebunden und ihnen die Möglichkeit gegeben, wissenschaftlichen Input zu leisten und Vorschläge zu machen, wie sich unabhängige wissenschaftliche Experten an der Vorbereitung des Berichts beteilen können.
Das Gremium stützte sein Gutachten auf wissenschaftliche Erkenntnisse und berücksichtigte weder ethische noch sozioökonomische, die menschliche Gesundheit betreffende, kulturelle oder religiöse Aspekte.Die EFSA berät auf wissenschaftlicher Ebene im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit auf der Grundlage der neuesten verfügbaren fundierten wissenschaftlichen Daten, die u.a. auch in Tierversuchen gewonnen wurden.
Die EFSA befasst sich auch mit der Tiergesundheit und tierschutzrelevanten Fragen, vor allem im Zusammenhang mit Tieren, die zur Lebensmittelgewinnung dienen. Die EFSA betreibt eine vorbeugende Tierschutzpolitik mit dem Ziel, die Entwicklung von Risikobewertungsansätzen voranzutreiben, die die Verringerung, Verfeinerung (d.h. die Verbesserung der Lebensqualität und die Minderung des Leidens) und, soweit möglich, den Ersatz der Verwendung von Versuchstieren fördern. Diese Aufgaben werden auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Prinzipien durchgeführt, ohne die Integrität der Risikobewertungsverfahren der EFSA sowie die hohe wissenschaftliche Qualität ihrer Arbeit zu beeinträchtigen.
[1] Die Richtlinie 86/609/EWG soll die Kontrolle der Verwendung von Labortieren verbessern, die Entwicklung und Validierung von alternativen Testmethoden fördern und Mindeststandards für die Haltung und Versorgung von Tieren sowie die Schulung des Personals festlegen.
[2] Cyclostomen (Neunaugen und Blindfische), Cephalopoden (Oktopoden, Kalmare, Sepien, Nautiloiden) und dekapode Schalentiere (Hummer, Krabben, Garnelen usw.).
[3] Das Gremium deutet an, dass ein noch früherer Schutz angezeigt sein könnte, wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass der Fötus Schmerzen, Ängste oder bleibende Schäden erleidet.
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