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Alternativen zu Tierversuchen

Die EFSA unterstützt Risikobewertungsansätze, bei denen der Einsatz von Versuchstieren ( in vivo Forschungsmethode, bei der einzelne lebende Tiere oder Populationen von lebenden Tieren untersucht werden-Tests) auf ein Minimum reduziert bzw. im Hinblick auf den Tierschutz verbessert ist und welche die Verwendung von Daten fördern, die, wenn möglich, mittels alternativer Ansätze gewonnen werden. Solche Alternativen umfassen etwa Labortests in Röhrchen, Flaschen und Petrischalen ( in vitro Forschungsmethode, bei der aus lebenden Organismen entnommene Zellen oder Gewebeproben untersucht werden) oder auch Versuche mittels Computersimulation ( in silico Theoretische Forschungsmethode, bei der insbesondere Computermodelle verwendet werden, um die wahrscheinlichen toxikologischen und sonstigen Wirkungen von Stoffen vorherzusagen).

Die EFSA hat sich den international anerkannten Grundsätzen der 3 Vs verpflichtet – der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen (engl.: 3Rs – replacement, reduction and refinement).

In Zusammenarbeit mit den EU-Risikomanagern wird die EFSA auch künftig, wenn angebracht, bestehende Leitlinien und Verfahren im Hinblick auf die Anwendung alternativer Methoden optimieren.

Überblick

Die Behörde veröffentlicht, soweit relevant, Empfehlungen und wissenschaftliche Ergebnisse bezüglich der Anwendung des 3V-Prinzips im Rahmen ihrer Risikobewertungen.

Das EFSA-Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) hat ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen über das Wohlergehen von Tieren veröffentlicht, die für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, und Möglichkeiten empfohlen, wie der Tierschutz in diesem Bereich verbessert werden kann.

Das Gremium hat ferner Leitlinien vorgelegt, die Kriterien zur Evaluierung von Studien über neue Betäubungsverfahren für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere enthalten. Die Leitlinien helfen, den unnötigen Einsatz von Versuchstieren in solchen Studien zu vermeiden.

Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA hat Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen bei den wissenschaftlichen Bewertungen der Behörde aufgezeigt.

Der Ausschuss hat darüber hinaus einen Überblick über alternative Methoden erstellt, die verwendet werden können, um die Sicherheit von chemischen Stoffen zu bewerten, und so zur Reduzierung von Tierversuchen in der toxikologischen Forschung beitragen. Hierzu zählen etwa in vitro- und in silico-Verfahren, mit denen toxikokinetische (was im Körper mit einem chemischen Stoff geschieht) und toxikodynamische Prozesse (welche Wirkung ein chemischer Stoff im Körper entfaltet) beim Menschen untersucht werden können, und die es ermöglichen, Vorhersagen über die Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden von chemischen Stoffen zu treffen.

Der Wissenschaftliche Ausschuss hat außerdem Leitlinien zur Durchführung von Fütterungsversuchen im Zusammenhang mit Anträgen für neuartige Lebensmittel (Novel Food) sowie Lebens- und Futtermittel aus genetisch veränderten Pflanzen bereitgestellt. In diesen Leitlinien werden Versuchsanordnungen beschrieben, die aussagekräftige Ergebnisse gewährleisten sollen, bei gleichzeitiger Minimierung der Zahl der zu verwendenden Tiere.

Im Hinblick auf die Risikobewertung in den Bereichen Lebensmittelzusatzstoffe und Pestizide hat die EFSA einen „mehrstufigen Ansatz“ verabschiedet, der Antragstellern Orientierung bei der Planung ihrer toxikologischen Prüfstrategie bieten soll. Die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse auf den einzelnen Stufen dient hierbei als Grundlage und Begründung für die zu treffenden Entscheidungen. Ein solcher Ansatz kann dazu beitragen, dass weniger bzw. verbesserte Tierversuche erforderlich sind.

Die vom Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung (FEEDAP) entwickelten Leitfäden fördern ebenfalls die Verwendung von in-vitro-Methoden bzw. von Verfahren mit verbessertem oder ohne Einsatz von Tierversuchen bzw. solchen mit weniger Versuchstieren. Beispielsweise werden in-vitro-Methoden für die Bewertung der Sicherheit von Futtermittelzusatzstoffen für deren Anwender (z.B. landwirtschaftliche Arbeitskräfte) empfohlen.

Siehe auch

EU-Rechtsrahmen

Die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere enthalten Grundsätze für den ethischen Einsatz von Tieren in Versuchsverfahren (Richtlinie 2010/63/EU). Hierbei handelt es sich um die sogenannten „3 Vs“ (engl.: 3Rs):

  • Vermeidung: Rückgriff auf Verfahren ohne Tierversuche anstelle von solchen mit Tieren, wenn damit das gleiche wissenschaftliche Ziel erreicht werden kann.
  • Verminderung: Verfahren, die Forschern vergleichbare Informationen mit weniger Tieren bzw. mehr Informationen mit der gleichen Anzahl von Tieren liefern.
  • Verbesserung: Methoden, die potenzielle Schmerzen, Leiden oder Ängste bei den verwendeten Tieren mildern bzw. minimieren.

Rechtsvorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere