Gutachten der EFSA über die Wahrscheinlichkeit von BSE-Erregern in spezifiziertem Risikomaterial von Rindern verschiedener Altersgruppen
Die EFSA hat heute ein Gutachten über die Wahrscheinlichkeit von BSE-Erregern in spezifiziertem Risikomaterial (SRM)[1] von Rindern verschiedener Altersgruppen vorgelegt. Zu SRM gehören die Gewebe des Rinds, die das höchste Risiko einer BSE-Infektiosität tragen. Die Entfernung dieser Gewebe ist ein wichtiges Element der EU-Kontrollmaßnahmen zum Schutz vor BSE[2]. Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission ersucht, eine ihrer Empfehlungen zur Entfernung von SRM aus dem vorherigen Gutachten (EFSA, 2005[3]) zu überprüfen und zu diesem Zweck eine weitere Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit der Infektiosität in SRM, das von BSE infizierten Rindern stammt, vorzunehmen. Nach einer Auswertung neuer Versuchsdaten hat das wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) der EFSA bestätigt, dass sein früheres Gutachten von 2005 weiterhin gültig ist. Danach tritt die BSE-Infektiosität im zentralen Nervensystem von Rindern im letzten Viertel der Inkubationszeit in dem Tier auf, bevor die Erkrankung klinisch nachweisbar wird.
Versuchsdaten haben bestätigt, dass der „Marker“ für BSE (das mit der Erkrankung assoziierte Prion Infektionserreger; Prionen sind abnormale Proteine, die zwischen Arten übertragen werden können und vorwiegend im Gehirn zu findende Zellproteine angreifen-Protein) im zentralen Nervensystem von Rindern im letzten Viertel der BSE-Inkubationszeit in dem Tier nachweisbar ist, bevor sich die Erkrankung klinisch zeigt. Wenn man dieses Vorhersagemodell auf die wahrscheinliche natürliche Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird von Rindern anwendet (im Gegensatz zu Versuchen in einer künstlichen Laborumgebung), wäre der BSE-„Marker“ bei Rindern bis einschließlich zum Alter von 33 Monaten in der Wirbelsäule entweder nicht nachweisbar oder noch nicht vorhanden. Allerdings muss bei der Interpretation solcher Versuchsdaten die außergewöhnliche Entdeckung von BSE-Infektionen bei Tieren unter 33 Monaten in EU-Kohorten, die nach 2000 geboren wurden, berücksichtigt werden, und die Tatsache, dass ein fehlender Nachweis des BSE-„Markers“ keine Garantie für eine tatsächlich nicht vorhandene Infektiosität in einem Gewebe ist[4].
Das Gremium hat auch festgestellt, dass die BSE-Epidemie rückläufig ist[5] und in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wahrscheinlich noch weiter zurückgehen wird. Dennoch vertritt das Gremium die Meinung, dass es gute Gründe dafür gibt, das Risikoniveau für jeden Mitgliedstaat einzeln oder nach Gruppen mit ähnlichen Merkmalen zu bewerten. Der Grund hierfür liegt in den Unterschieden zu Beginn der verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung und Überwachung zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie in den Unterschieden im länderspezifischen Expositionsniveau.
Es bleibt der Europäischen Kommission und den Risikomanagern in den Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, ob angesichts des EFSA-Gutachtens Änderungen an den derzeitigen Kontrollmaßnahmen geboten sind.
[1] Unter spezifiziertem Risikomaterial versteht man tierisches Gewebe von Rindern, in dem das Vorliegen infektiöser BSE-Erreger am wahrscheinlichsten ist, z. B. Rückenmark, Gehirn, Wirbelsäule mit Nervenganglien und Mandeln.
[2] Die verschiedenen SRM werden in der EU entweder bei Rindern jedes Alters entfernt (z. B. Mandeln), bei Rindern über 12 Monaten (z. B. Schädel und Rückenmark) oder bei Rindern ab 24 Monaten (z. B. Wirbelsäule). Die Risikomanagemententscheidung zur Entfernung der Wirbelsäule ab einem Alter von 24 Monaten wurde von der Europäischen Kommission aufgrund des EFSA-Gutachtens zu SRM aus dem Jahr 2005 getroffen
[3] Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums BIOHAZ über die Bewertung der Altersgrenze bei Rindern im Hinblick auf die Entfernung bestimmter spezifizierter Risikomaterialien (SRM)
[4] Das BIOHAZ-Gremium erkannte bei der Aktualisierung seines vorherigen Gutachtens, dass kein wissenschaftlicher Konsens über den bevorzugten Ansatz für die Berechnung der BSE-Infektiosität, der 2005 von Fachleuten empfohlen wurde, erzielt werden konnte. Dieser Ansatz hätte aufgrund von Überwachungsdaten aus den Mitgliedstaaten zu einem Vorhersagemodell über die Anzahl von BSE-Fällen in verschiedenen Altersgruppen führen sollen. Die Möglichkeit, dass dieser Ansatz nicht brauchbar sein könnte, wurde 2005 als mögliche Einschränkung vorhergesehen. Das Gremium stützt sein Gutachten daher auf neue experimentelle Studien und zusätzliche Versuchsdaten zur BSE-Erkennung bei Rindern sowie auf tatsächliche epidemiologische Daten aus der Überwachung und nicht auf Prognosemodelle.
[5] Seit der Umsetzung der TSE-Verordnung im Jahre 2001 wurden mehr als 50 Millionen adulter Rinder in der EU getestet, und es wurden ungefähr 7 000 Fälle nachgewiesen. Die Zahl der registrierten Fälle sinkt stetig (um ca. 35 % pro Jahr): von 2 167 Fällen im Jahr 2001 auf ca. 520 Fälle im Jahr 2005. Nur 22 Fälle betrafen Tiere, die nach der Einführung des umfassenden Verfütterungsverbots geboren wurden.
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