EFSA erstellt Gutachten zu gentechnisch verändertem Mais 1507
Das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute zwei Gutachten zum Mais 1507 veröffentlicht, in denen es (i) um die Verwendung als Lebensmittel und (ii) um den Import, die Verwendung als Futtermittel, um die industrielle Weiterverarbeitung sowie um den Anbau geht. Der gentechnisch veränderte (GV) Mais 1507 wurde zum Schutz gegen bestimmte Schädlinge wie den Maiszünsler (Ostrinia nubilalis) entwickelt. Sie enthält außerdem ein Gen, das sie gegen das Herbizid Glufosinat unempfindlich macht. Dies ist der erste Antrag, der vom GMO-Gremium der EFSA nach der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel geprüft wurde. Es ist auch das erste Mal, dass das GMO-Gremium der EFSA ein Gutachten zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen veröffentlicht hat. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass im Zusammenhang mit der beabsichtigten Anwendung der Mais 1507 keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt hat. Es sind keine Daten bekannt geworden, aus denen hervorgehen würde, dass die Maissorte 1507 weniger sicher ist als ihr konventionelles Pendant.
Der GV-Mais 1507 wurde bezüglich seiner beabsichtigten Verwendung nach den entsprechenden Grundsätzen geprüft, wie sie in dem von der EFSA veröffentlichten „Leitliniendokument des Wissenschaftlichen Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel*“ beschrieben werden. Zusätzlich zu der Untersuchung der neu eingeführten DNS und der Proteine wurden vergleichende Analysen der agronomischen Merkmale und der Zusammensetzung durchgeführt, so dass sowohl die Qualität im Hinblick auf Nährstoffe als auch die Sicherheit des Lebens- und Futtermittels insgesamt bewertet wurde. Außerdem wurde eine umfassende Umweltbewertung - einschließlich einer Bewertung des Beobachtungsplans nach Markteinführung - durchgeführt.
Im Zusammenhang mit dem Gutachten über die Verwendung als Lebensmittel** nahm die EFSA in dem Bewertungsprozess eine zentrale Rolle ein, indem sie sich mit den Mitgliedstaaten in Verbindung setzte und sich mit diesen beriet. Dies steht im Gegensatz zu früheren Risikobewertungen, bei denen die EFSA von der Europäischen Kommission konsultiert wurde, wenn in einzelnen Punkten Kontroversen zwischen den Mitgliedstaaten aufkamen. Nachdem das Gremium alle Informationen sowie die Ergebnisse der Beratungen mit den Mitgliedstaaten sorgfältig geprüft hatte, kam es zu dem Ergebnis, dass der Mais 1507 keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat.
Bei seiner ersten Bewertung der Umweltrisiken im Zusammenhang mit dem Anbau einer gentechnisch veränderten Anbaupflanze***, wurde eine mögliche Resistenzentwicklung bei Maiszünslern als Ergebnis einer mehrjährigen Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird gegenüber Mais 1597 erkannt. Der vom Antragsteller vorgelegte fallspezifische Beobachtungsplan zur Überwachung der Resistenzentwicklung wurde jedoch für angemessen befunden, um diesem potenziellen Risiko zu begegnen. Das Gremium evaluierte ebenfalls den vom Antragsteller vorgeschlagenen allgemeinen Beobachtungsplan und gab Empfehlungen, wie sein wissenschaftlicher Nutzen - insbesondere durch eine präzisere Datensammlung – noch verbessert werden könne. Nach Ansicht des Gremiums wird der Mais 1507 ähnliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wie die vergleichbaren nicht gentechnisch veränderten Maisanbausorten.
Das Gremium ist abschließend der Auffassung, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Inverkehrbringen der Maissorte 1507 und daraus gewonnener Erzeugnisse negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt haben könnte.
Es wird daraufhingewiesen, dass die Bewertung des komplementären Herbizids Glufosinat nicht Teil der Bewertung des Mais 1507 war, wie sie vom GMO-Gremium durchgeführt wurde. Die Bewertung des Schädlingsbekämpfungsmittels wird derzeit von der PRAReR-Gruppe (Pesticide Risk Assessment Peer Review - PRAPeR) der EFSA als Teil des Reviewprogramms für bereits bestehende Substanzen unter der EU-Gesetzgebung für Schädlingsbekämpfungsmittel durchgeführt.
- Am 24. September 2004 erstellte das GMO-Gremium ein Gutachten über die Einfuhr und Weiterverarbeitung von GV-Mais 1507: Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen auf Ersuchen der Kommission zu der von Pioneer Hi-Bred International/Mycogen Seeds vorgelegten Anmeldung (Aktenzeichen C/NL/00/10) für das Inverkehrbringen von insektentolerantem, gentechnisch verändertem Mais 1507 für Import- und Weiterverarbeitungszwecke gemäß Teil C der Richtlinie 2001/18/EG, The EFSA Journal (2004) 124, 1-18 .
- Im Rahmen der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt werden Anträge auf Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weitergeleitet, nachdem die Europäischen Kommission die EFSA um Erstellung eines Gutachtens gebeten hat.
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel findet Anwendung auf Anträge für das Inverkehrbringen innerhalb der Europäischen Union für folgende Erzeugnisse: GVO zur Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel sowie Lebensmittel und Futtermittel, die GVO enthalten, aus solchen Organismen bestehen oder aus GVO hergestellt werden. Die Anträge werden über einen Mitgliedstaat bei der EFSA eingereicht.
- Im Rahmen der Verordnung zu GV-Lebens- und Futtermitteln sowie zusätzlich zu der vom GMO-Gremium durchgeführten Risikobewertung ist die EFSA für die Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen zuständig, die für GV-Anmeldungen gemäß der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel erforderlich sind. Dazu gehören Nachweismethoden, die vom Gemeinschaftlichen Referenzlabor validiert werden und ein Kennzeichnungsvorschlag, der vom Antragsteller vorgelegt wird.
- EU-Gesetzgebung zu Schädlingsbekämpfungsmitteln: Richtlinie 91/414 EWG bezüglich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln, wie geändert sowie die Verordnung (EG) No 451/2000, in der detaillierte Regeln für die Implementierung der zweiten und dritten Stufe des Arbeitsprogramms beschrieben werden, die sich auf den Artikel 8(2) der Richtlinie 91/414 EWG, wie geändert, beziehen.
- GVO
** Opinion of the Scientific Panel on an application from Pioneer Hi-Bred International / Mycogen Seeds for the placing on the market of insect-tolerant genetically modified 1507 maize for food use, under Regulation (EC) No 1829/2003 The EFSA Journal (2005) 182, 1-22.
*** Opinion of the Scientific Panel on Genetically Modified Organisms on a request from the Commission relating to the notification from Pioneer Hi-Bred International / Mycogen Seeds (Reference C/ES/01/01) for the placing on the market of insect-tolerant genetically modified 1507 maize, for import, feed and industrial processing and cultivation, under Part C of Directive 2001/18/EC
The EFSA Journal (2005) 181, 1-33.
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