EFSA erstellt Gutachten zu 808 weiteren gesundheitsbezogenen Angaben
Wissenschaftliche Sachverständige des EFSA-Gremiums für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) haben Gutachten zu 808 gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“[1] erstellt. Dabei wurden sämtliche verfügbaren wissenschaftlichen Daten berücksichtigt. Mit dieser dritten Serie von Gutachten hat die EFSA bislang 1 745 der 4 637 gesundheitsbezogenen Angaben, die von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in einer Liste zusammengestellt wurden, beurteilt. Die Gutachten wurden an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die für die Genehmigung der gesundheitsbezogenen Angaben zuständig sind, übermittelt. Die EFSA wird die Bewertung aller gesundheitsbezogenen Angaben über allgemeine Funktionen (mit Ausnahme der Angaben über pflanzliche Stoffe) bis Ende Juni 2011 abschließen.
Die Ergebnisse der in 75 Gutachten durchgeführten Bewertungen der 808 gesundheitsbezogenen Angaben waren positiv, wenn genügend wissenschaftliche Belege zur Absicherung der Angaben vorlagen. Diese Angaben betrafen hauptsächlich die Wirkungen von Vitaminen und Mineralstoffen, aber auch von spezifischen Ballaststoffen, auf die Blutzuckerspiegel, die Darmfunktion oder das Körpergewicht, die Wirkungen von Fettsäuren auf die Gehirnfunktion, das Sehvermögen oder die Herzgesundheit sowie lebende Yoghurtkulturen und die Laktoseverdauung.
Wie bei der bisherigen Arbeit der EFSA über gesundheitsbezogene Angaben zu allgemeinen Funktionen erstellten die wissenschaftlichen Sachverständigen des NDA-Gremiums der EFSA aufgrund der schlechten Qualität der vorgelegten Informationen zu zahlreichen Angaben dieser Serie negative Gutachten. Die Informationslücken betrafen zum Beispiel die fehlende Identifizierung der spezifischen Substanz, auf die sich die Angabe bezieht (z. B. Angaben über „Ballaststoffe“ ohne genaue Beschreibung des betreffenden Ballaststoffes), fehlende Nachweise, dass die behauptete Wirkung tatsächlich vorteilhaft für die Aufrechterhaltung oder Verbesserung von Körperfunktionen ist (z. B. Angaben über die „Wasserausscheidung“ durch die Nieren), die mangelnde Genauigkeit der gesundheitsbezogenen Angabe (z. B. Angaben über Funktionen wie „Energie“ und „Vitalität“) oder fehlende Studien an Menschen mit verlässlichen Messungen des behaupteten gesundheitlichen Nutzens.
Die EFSA wird ihren Dialog mit den Interessengruppen fortsetzen, um ihre Arbeitsweise näher zu erläutern und um Antragsteller genauer über die Einreichung von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben zu informieren. Die EFSA veranstaltet eine Reihe von Konsultationen zu spezifischen Themen, um den Antragstellern zusätzliche Orientierungshilfen zu geben. Die erste dieser Konsultationen wird am 2. Dezember 2010 stattfinden und sich im Schwerpunkt mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Darm- und Immunfunktionen befassen.
Die EFSA pflegt regelmäßigen Kontakt mit den Interessengruppen, um im Bedarfsfall genauer zu erläutern, wie das NDA-Gremium bei der Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben vorgeht. Seit 2007 leistet die EFSA Hilfestellung auf diesem Gebiet im Rahmen von Online-Konsultationen und wissenschaftlichen Tagungen. Darüber hinaus hat die EFSA Informationsdokumente veröffentlicht, in denen die Verfahren zur Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 13 Absatz 1 beschrieben werden, um die einheitliche Bewertung der Angaben und die Verwendung einheitlicher wissenschaftlicher Kriterien sicherzustellen.
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