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Die EFSA schließt 30 Risikobewertungen über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung ab

Das EFSA-Gremium für Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) hat jüngst das abschließende Gutachten zu einer Reihe von 30 Risikobewertungen fertiggestellt, die in den vergangenen fünf Jahren zu unerwünschten Stoffen in der Tierernährung durchgeführt worden waren. Die von der EFSA erstatteten Gutachten waren jeweils von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben worden, mit der Maßgabe, die möglichen Risiken zu bewerten, die sich aufgrund des Vorhandenseins dieser Stoffe in Tierfutter für die Gesundheit von Tier und Mensch ergeben könnten.

Bei diesen unerwünschten Stoffen handelt es sich um chemische Stoffe wie etwa Nitrit, das den Gegenstand des letzten der 30 jüngst veröffentlichten Gutachten bildet. Diese unerwünschten Stoffe können auf natürliche Weise in Erscheinung treten oder durch Umwelt- oder sonstige Kontamination in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen. Nicht immer ist es möglich, unerwünschte Stoffe aus der Tierernährung bzw. dem Tierfutter zu entfernen. Es ist jedoch wichtig, das Vorhandensein solcher Stoffe zu reduzieren, um Gefährdungen für die Gesundheit von Tier und Mensch sowie für die Umwelt auszuschließen.

Die Höchstwerte für unerwünschte Stoffe in der Tierernährung sind in Anhang I der EU-Richtlinie 2002/32/EG aufgelistet und werden derzeit auf der Grundlage der von der EFSA durchgeführten Einzelbewertungen aktualisiert. Futtermittel, die unerwünschte Stoffe in Mengen über den Höchstgrenzen enthalten, können gesundheitsgefährdend sein und müssen aus der Nahrungskette entfernt werden.

Die 30 Gutachten, die in den letzten fünf Jahren veröffentlicht wurden, haben natürliche Pflanzenprodukte (z. B. Gossypol und Theobromin), persistente organische Schadstoffe (z. B. DDT und Hexachlorbenzol), Schwermetalle (z. B. Arsen und Quecksilber), Flour und Mykotoxine (z. B. Aflatoxin B1) zum Gegenstand.

In den meisten Fällen hat das CONTAM-Gremium bei einer durch das Futter bedingten Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird im Rahmen der zulässigen Höchstmengen keine Risiken für die Tiergesundheit festgestellt, — unter der Voraussetzung, dass gute Tierfütterungspraktiken angewendet werden. In Bezug auf einige Stoffe, — wie etwa Deoxynivalenol bei Schweinen, Quecksilber bei Katzen, Gossypol bei Schafen und Theobromin bei Hunden und Pferden — konnten unerwünschte Auswirkungen auf die Tiergesundheit jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Die Risiken nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit aufgrund des Vorhandenseins unerwünschter Stoffe in Erzeugnissen tierischer Herkunft — wie Frischfleisch, Eier und Milch — wurden allgemein als niedrig eingestuft. Jedoch hat die EFSA in einigen Fällen die Reduzierung des Vorhandenseins derartiger Stoffe, insbesondere von persitenten organischen Schadstoffen wie Champhechlor empfohlen.

Für mehrere Stoffe ist zudem das Erfordernis weiterer Untersuchungen festgestellt worden — und dies insbesondere im Hinblick auf die Frage, in welchem Ausmaß durch das Vorhandensein dieser Stoffe in Tierfutter Lebensmittel tierischen Ursprungs kontaminiert werden können.

Mit ihren Arbeiten zu unerwünschten Stoffen hat die EFSA die Europäische Kommission in mehrerlei Hinsicht unterstützt. Beispielsweise hat die Kommission in einer Empfehlung Richtwerte für die Überwachung von Mykotoxinen in Futtermitteln festgelegt, wobei die Gutachten zu Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A und Fumonisinen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus hat die Kommission — basierend auf den Schlussfolgerungen der EFSA-Gutachten — die Höchstwerte bestimmter Stoffe in der Tierernährung (z. B. Blei) gesenkt, einige Höchstwerte erhöht, um neue Verarbeitungsmethoden zu berücksichtigen — etwa um die Ernährungsqualität zu verbessern (Beispiel: Fluor) — sowie Höchstwerte für andere zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse eingeführt, die zuvor nicht erfasst worden waren (z. B. Cadmium in Spurenelementen) . Einige Pflanzenarten (z. B. Aprikosen und Bittermandeln, die cyanogene Glycoside enthalten) sind von der Liste unerwünschter Stoffe in der Tierernährung gestrichen worden . Um die neuesten wissenschaftlichen Gutachten — z. B. zu Gossypol, Quecksilber und Theobromin — zu berücksichtigen, werden die einschlägigen Rechtsvorschriften derzeit geändert.

[1] Siehe Empfehlung 2006/576/EG der Kommission vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratroxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen (ABl. L 229 vom 23.8.2006, S. 7).
[2] Siehe Richtlinie 2005/87/EG der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium (ABl. L 318 vom 6.12.2005, S. 19).
[3] Siehe Richtlinie 2008/76/EG der Kommission vom 25. Juli 2008 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 37).