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EFSA leistet wissenschaftliche Beratung zu marinen Biotoxinen

Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verzehr von Schalentieren, die mit marinen Biotoxinen der Yessotoxin- oder Pectenotoxingruppe in Konzentrationen kontaminiert sind, die derzeit in der Europäischen Union zulässig sind, nicht mit Gesundheitsrisiken verbunden ist. Sachverständige des Gremiums für Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) erklären allerdings in einem Gutachten, dass Menschen, die mit Toxinen der Okadainsäure-, Azaspiro-, Saxitoxin- oder Domoinsäuregruppe kontaminierte Schalentiere verzehren, einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein könnten.

Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verzehr von Schalentieren, die mit marinen Biotoxinen der Yessotoxin- oder Pectenotoxingruppe in Konzentrationen kontaminiert sind, die derzeit in der Europäischen Union zulässig sind, nicht mit Gesundheitsrisiken verbunden ist. Sachverständige des Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) erklären allerdings in einem Gutachten, dass Menschen, die mit Toxinen der Okadainsäure-, Azaspiro-, Saxitoxin- oder Domoinsäuregruppe kontaminierte Schalentiere verzehren, einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt sein könnten.

Die Europäische Kommission hatte die EFSA um die Bewertung der gegenwärtigen EU-Grenzwerte für sechs verschiedene Toxine in Schalentieren, die als marine Biotoxine[1] bekannt sind, sowie die durch die EU-Gesetzgebung vorgeschriebenen Testmethoden ersucht. Marine Biotoxine sind giftige Substanzen (biologische Giftstoffe), die von verschiedenen Algen erzeugt werden und sich in Schalentieren anreichern können.

In dem EFSA-Gutachten sind die Schlussfolgerungen von sechs früheren Risikobewertungen zu marinen Biotoxinen zusammengefasst. Für jeden Toxintyp hat das Gremium den Wert festlegt, der innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann (dieser Wert wird als die „akute Referenzdosis“ — ARfD — bezeichnet). Um die EU-Grenzwerte zu bewerten, wurden diese Werte anschließend mit den Daten aus einer Reihe von EU-Ländern verglichen, die den Verzehr von Schalentieren und das Auftreten von Toxinen betreffen.

Anhand der vorliegenden Verzehrsdaten haben die Sachverständigen 400 g als realistische Wertangabe für eine große Portion Schalentierfleisch angesehen und diesen Wert für die Bewertung der derzeit zulässigen Toxinkonzentrationen verwendet. Diese Berechnungen ergeben jedoch, dass auch bei Personen, welche kleinere Portionen Schalentiere verzehren, die mit Toxinen der Okadainsäure-, Azaspiro-, Saxitoxin- oder Domoinsäuregruppe kontaminiert sind, Krankheitssymptome wie Durchfall und Erbrechen auftreten können.

Das Gremium ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das „Maus-Bioassay“ (Test im Tierversuch mit Mäusen) — eine offizielle Referenzmethode zum Nachweis der meisten dieser Toxine[2] in Schalentieren — weder für den Nachweis bestimmter Toxine noch zur Festlegung, ob die Konzentration einiger dieser Toxine über oder unter den derzeitigen EU-Grenzwerten liegt, eine ausreichende Empfindlichkeit aufweist. Das Gremium hat zudem auf Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Tests mit dem Maus-Bioassay hingewiesen und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit in Verbindung mit alternativen Methoden ausgesprochen.

Die wissenschaftlichen Beratungsleistungen der EFSA zu diesem Thema werden die Verlässlichkeit geeigneter Folgemaßnahmen durch die Kommission stärken. Noch in diesem Jahr wird die EFSA eine weitere Reihe von Gutachten zu marinen Biotoxinen, für die bislang noch keine EU-Grenzwerte festgelegt worden sind, veröffentlichen.

[1] Toxine der Okadainsäure-, Azaspiro-, Yessotoxin-, Saxitoxin-, Pectenotoxin- und Domoinsäuregruppen.
[2] Toxine der Okadainsäure-, Azaspiro-, Yessotoxin- und Pectenotoxisäuregruppe.

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