Meldemodell für probenbezogene Daten auf Tierarzneimittelrückstände erweitert
Die EFSA weitet die Anwendung ihres harmonisierten Modells zur Meldung probenbezogener Daten auf die Erhebung von Daten zu Tierarzneimittelrückständen in Tieren und tierischen Erzeugnissen aus.
Die Meldung probenbezogener Daten unter Verwendung standardisierter Elemente zur Probenbeschreibung findet bereits Anwendung bei der Datenerhebung zum Vorkommen von Stoffen in Lebensmitteln, etwa in den Bereichen Lebensmittelzusätze, chemische Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab, Pestizidrückstände und Antibiotikaresistenzen.
Die Daten aus der Überwachung auf Tierarzneimittelrückstände werden derzeit jährlich in aggregierter Form in eine von der Europäischen Kommission gepflegten Datenbank eingespeist. Die EFSA untersucht anschließend diese Daten und stellt die Ergebnisse in Jahresberichten zusammen. Aggregierte Daten bieten sich jedoch nicht für komplexe statistische Analysen an und sind von begrenztem Wert für quantitative Expositionsabschätzungen und Risikobewertungen. Der Übergang zur direkten Erhebung von Daten in einem probenbezogenen Format ermöglicht der EFSA und der Europäischen Kommission, Fragen in Bezug auf die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung und das Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden von Tierarzneimittelrückständen gezielter anzugehen.
Wie in den anderen Bereichen, in denen das Meldemodell bereits Anwendung findet, werden die Datenlieferanten ihre Daten über das webbasierte Datenerhebungssystem (Data Collection Framework – DCF) der EFSA übermitteln. Zur Unterstützung der meldenden Länder hat die EFSA Leitlinien für die Meldung von Daten zu Tierarzneimittelrückständen in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen unter Verwendung des probenbezogenen Modells veröffentlicht. Diese Leitlinien enthalten ausführliche Informationen bezüglich der Anforderungen im Hinblick auf Format und Inhalt der per DCF übermittelten Datenmeldungen.
Zudem leistet die EFSA den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung bei der Übernahme des probenbezogenen Datenerhebungsmodells auf Basis des Standardmeldeformats für Probenbeschreibungen (Standard Sample Description 2 – SSD2) in den verschiedenen Bereichen. Im Jahr 2014 wurden acht Aufträge vergeben, um die Erhebung von SSD2-Daten zu Pflanzenschutzmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen und chemischen bzw. mikrobiologischen Kontaminanten zu fördern. In diesem Jahr erstreckt sich der Aufruf zur Vergabe von Aufträgen – der im Verlauf der kommenden Wochen veröffentlicht werden wird – auch auf die Datenerhebung zu Tierarzneimittelrückständen.
Die Etablierung von SSD2 als Standardmeldemodell für die verschiedenen Bereiche wird den Mitgliedstaaten letztlich dabei helfen, sowohl bei der Erhebung als auch der Übermittlung von Daten Zeit und Geld zu sparen.