Dieser Artikel wurde vor über 10 Jahren veröffentlicht und spiegelt womögich nicht den aktuellen Sach- und Kenntnisstand wider. Bei Fragen zur Richtigkeit der Angaben besuchen Sie bitte unsere Kontaktseite.

Bewertung von Solanum glaucophyllum ist die erste unter geändertem Rahmen für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse

Ein neues Gutachten der EFSA zu einem Futtermittel-Ausgangserzeugnis, das aus Solanum glaucophyllum (auch „wachsartige Blattkirsche“ genannt) gewonnen wird, ist heute veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um die erste Bewertung der EFSA unter dem überarbeiteten Rahmen für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die unter die Verordnung 767/2009 fallen.

Die Bewertung bezieht sich auf den Einsatz eines Mischfutters auf Basis von Solanum glaucophyllum-Blättern, das mit Mehl vermischt wird und für eine Vielzahl von Nutztierarten bestimmt ist.

Solanum glaucophyllum, aus der Familie der Nachtschattengewächse, enthält eine Verbindung mit Vitamin Nährstoff, der in sehr geringen Mengen benötigt wird, um ein normales Wachstum und den Erhalt der Gesundheit bei Menschen und Tieren zu unterstützen. Die meisten Vitamine sind „essenziell“, d.h. sie werden nicht im Körper hergestellt und müssen über die Nahrung aufgenommen werden-D-Aktivität, die dazu beitragen könnte, den Bedarf an Vitamin D zu decken. Die übermäßige Einnahme von Solanum glaucophyllum-Blättern kann jedoch zu Hypercalcämie (einem erhöhten Calcium-Spiegel im Blut) führen und eine Gesundheitsgefahr für Tiere darstellen.

Die EFSA-Sachverständigen kamen zu dem Schluss, dass der Einsatz bei der Fütterung von Schweinen und Hühnern bis zu einer bestimmten Menge unbedenklich ist. Bei Milchkühen kann die Verfütterung bei der Vorbeugung der Gebärparese (Milchfieber) helfen; eine sichere Verwendungsmenge konnte allerdings nicht ermittelt werden. Ebenso kann keine für alle Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art gleichermaßen geltende sichere Menge festgelegt werden.