EFSA unterstützt Europäische Kommission mit wissenschaftlicher Beratung zur Sicherheit von Pollen aus Mais MON810
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde gebeten, eine schnelle Antwort auf ein Ersuchen um wissenschaftliche Beratung zur Sicherheit von Pollen aus genetisch verändertem Mais MON810 zu geben. Das Gremium für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der EFSA verabschiedete eine Stellungnahme, die am 24. Oktober 2011 dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCFCAH) vorgelegt wurde, um die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten bei ihren Gesprächen zu diesem Thema zu unterstützen.
Das GMO-Gremium der EFSA berücksichtigte die Sicherheit von Pollen aus Mais MON810[1] sowohl in Lebensmitteln (etwa dessen Vorhandensein in Honig) als auch als Lebensmittel (wenn der Pollen unmittelbar verzehrt wird). In der Vergangenheit kam das Gremium zu dem Schluss, dass Mais MON810 ebenso sicher wie nicht genetisch veränderter Mais ist, und weist daher darauf hin, dass es unwahrscheinlich sei, dass Pollen aus MON810 besondere Bedenken infolge der genetischen Veränderung hervorrufe.
Alle Einzelheiten des EFSA-Stellungnahme zur Sicherheit von Pollen aus Mais MON810 in Lebensmitteln bzw. als Lebensmittel werden in Kürze mit ihrer Veröffentlichung im EFSA Journal zur Verfügung stehen.
Das Ersuchen der Europäischen Kommission um wissenschaftliche Unterstützung der EFSA hinsichtlich der Frage der Sicherheit von Pollen aus Mais MON810 erfolgte infolge eines kürzlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Dieses Urteil besagt, dass GV-Pollen aus Mais MON810, der in Honig vorhanden ist, unter den Geltungsbereich der Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel falle und daher vor seinem Inverkehrbringen der Zulassung bedürfe. In Honig vorhandener Pollen aus MON810 war nicht Bestandteil des ursprünglichen Zulassungsantrags für Mais MON810, was dazu führte, dass Honig, der GV-Pollen enthält, in Folge des Gerichtsurteils illegal wurde.
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