EFSA veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen von genetisch veränderten Pflanzen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen aktualisierten Leitfaden zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Environmental Monitoring – PMEM Umweltüberwachung nach der Markteinführung (Post-Market Environmental Monitoring – PMEM) ist die Beobachtung der Auswirkungen eines neuen Produkts (z.B. einer genetisch veränderten Pflanze) nach dessen Einführung auf dem Markt. Dadurch können schädliche Wirkungen zutage treten, die im Rahmen der vor der Markteinführung durchgeführten Risikobewertung nicht vorhergesehen wurden) von genetisch veränderten Pflanzen veröffentlicht. Mit dem Dokument werden die bisher in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Leitlinien erweitert und die Anforderungen strenger gefasst, die Antragsteller in Bezug auf die Umweltüberwachung genetisch veränderter Pflanzen, deren Inverkehrbringen auf dem EU-Markt genehmigt wurde, erfüllen müssen. Außerdem enthält der Leitfaden Empfehlungen für Risikomanager zur Verbesserung der Erhebung und Meldung von PMEM-Daten in der EU. Wie bei der Erarbeitung aller EFSA-Leitfäden zu genetisch veränderten Organismen (GVO) hat die Behörde in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Dokuments die Mitgliedstaaten sowie eine Vielzahl verschiedener Interessengruppen konsultiert.
Nach EU-Recht müssen Anträge für den Anbau genetisch veränderter Pflanzen einen detaillierten PMEM-Plan enthalten, in dem dargelegt wird, inwiefern die genetisch veränderte Pflanze auf mögliche gesundheits- oder umweltschädliche Auswirkungen überwacht wird. Diese Überwachung ist zentraler Bestandteil des Rechtsrahmens zu genetisch veränderten Pflanzen und bildet im Zusammenspiel mit der Bewertung von Umweltrisiken und dem Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden einen wichtigen Teil des bestehenden Zyklus von Maßnahmen zur Erkennung und Begrenzung möglicher schädlicher Auswirkungen, einschließlich derer, die sich über einen langen Zeitraum entwickeln können. Die EFSA bewertet jährlich die Ergebnisse der PMEM von genetisch veränderten Pflanzen und legt der Europäischen Kommission Empfehlungen vor, um den PMEM-Plan in den Folgejahren zu verbessern und die anhaltende Sicherheit der genetisch veränderten Pflanze zu beurteilen.
Die Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen von genetisch veränderten Pflanzen besteht aus zwei Teilen: Zunächst gibt es die ‚allgemeine Überwachung‘, die für jede in der EU zugelassene genetisch veränderte Pflanze durchgeführt werden muss. Mit der allgemeinen Überwachung sollen unvorhergesehene negative Auswirkungen genetisch veränderter Pflanzen erkannt werden. Sie konzentriert sich auf verschiedene Aspekte des Umweltschutzes, darunter die Erhaltung von Flora und Fauna, die Bodenqualität und die Nachhaltigkeit von Agrarökosystemen. Der aktualisierte Leitfaden der EFSA beschreibt die verschiedenen anzuwendenden Instrumente für die allgemeine Überwachung, beispielsweise umfassende Beratung in Bezug auf Design und Auswertung der Fragebögen für Landwirte oder Empfehlungen für die Nutzung bestehender Überwachungsnetze hinsichtlich der biologischen Vielfalt auf mitgliedstaatlicher Ebene, die für die Überwachung genetisch veränderter Pflanzen von Bedeutung sind.
Neben den Antragstellern spielen auch Risikomanager eine wichtige Rolle bei der Durchführung der allgemeinen Überwachung. Das aktualisierte Leitliniendokument empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die allgemeine Überwachung im Rahmen der PMEM als Teil der allgemeinen Überwachung des Umweltschutzes in der EU betrachten. In diesem Zusammenhang wird im Leitfaden vorgeschlagen, auf einzelstaatlicher Ebene Meldezentren einzurichten, um die Erhebung von PMEM-Daten besser zu integrieren und zu harmonisieren.
Der zweite Bestandteil der PMEM ist die ‚fallspezifische Überwachung‘ (Case-Specific Monitoring – CSM), die durchgeführt werden muss, wenn in der ursprünglichen Bewertung von Umweltrisiken (Environmental Risk Assessment – ERA Unter Umweltverträglichkeitsprüfung (Environmental Risk Assessment – ERA) versteht man die Bewertung des potenziellen Schadens für die Umwelt durch einen Stoff, eine Aktivität oder ein natürliches Ereignis. Dies kann sich auf die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, den Einsatz von Pestiziden oder die Ausbreitung von Pflanzenschädlingen beziehen) einer genetisch veränderten Pflanze ein potenzielles Risiko und/oder ein Unsicherheitsgrad festgestellt wird, das bzw. der beim Anbau verringert werden kann, aber dennoch kontinuierlich überwacht werden muss. Ein Beispiel: Bei der Durchführung der ERA stellt ein Antragsteller ein potenzielles Risiko aufgrund der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird einer Insektenart gegenüber einem bestimmten Gift fest, das die genetisch veränderte Pflanze produziert, wobei das Risiko nicht vollständig anhand vorhandener Studien oder wissenschaftlicher Literatur vorhergesagt werden kann. In diesem Fall muss eine spezifische Überwachung durchgeführt werden, um die Annahmen der ERA zu bestätigen und die Auswertung der ERA während des gesamten Lebenszyklus der genetisch veränderten Pflanze zu unterstützen. Der aktualisierte PMEM-Leitfaden der EFSA beschreibt die Anforderungen für das statistische Design von CSM-Plänen und gibt Beispiele für Zielsetzungen und Ansätze hinsichtlich der Überwachung erkannter Risiken und/oder Unsicherheiten.
Angesichts der erst kürzlich vorgenommenen und im November 2010 veröffentlichten Aktualisierung ihres Leitfaden zur ERA sah die EFSA es als notwendig an, auch ihren PMEM-Leitfaden von 2006 auf den neuesten Stand zu bringen. Auf eigene Initiative bot sie der Europäischen Kommission technische Unterstützung in Bezug auf PMEM-Maßnahmen an und trägt damit ihrer Verpflichtung Rechnung, bei der Durchführung von Risikobewertungen zu genetisch veränderten Pflanzen die Berücksichtigung unvorhergesehener oder langfristiger Auswirkungen auf die Umwelt zu gewährleisten. Im Oktober 2010 dann erhielt die EFSA von der Europäischen Kommission das Mandat, ihren PMEM-Leitfaden aus dem Jahr 2006 zu aktualisieren.
In den jetzigen, aktualisierten Leitfaden flossen die Erfahrungen des GMO-Gremiums der EFSA mit der Bewertung früherer Anträge für genetisch veränderte Pflanzen sowie die Anmerkungen von Interessengruppen und interessierten Kreisen ein, die während einer öffentlichen Konsultation eingegangen waren. Im Rahmen des zweiten Treffens des Wissenschaftlichen Netzwerks der EFSA für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt in Parma (9./10. Juli 2011) hielt die EFSA außerdem eine gesonderte Sitzung mit Vertretern der Mitgliedstaaten ab, um deren Beiträge zur öffentlichen Konsultation gemeinsam zu diskutieren.
Die Bewertung von Umweltrisiken (Environmental Risk Assessment – ERA) ist ein wissenschaftlicher Vorgang, bei dem die Auswirkungen auf die Umwelt durch beispielsweise die Einführung genetisch veränderter Pflanzen, die Verwendung bestimmter Stoffe in Lebens-, Futter- und Pflanzenschutzmitteln oder die Einführung und Verbreitung von Pflanzenschädlingen berücksichtigt werden. Unternehmen, die die Marktzulassung für genetisch veränderte Pflanzen anstreben, müssen eine Bewertung der Umweltrisiken zusammen mit ihrem Originalantrag einreichen, den die EFSA gleichzeitig mit der Risikobewertung für die Gesundheit von Mensch und Tier in Verbindung mit Lebens- und Futtermitteln beurteilt, die aus der genetisch veränderten Pflanze gewonnen werden. PMEM werden in Ländern durchgeführt, in denen die genetisch veränderte Pflanze angebaut wird, und die ermittelten Überwachungsdaten werden jährlich von der EFSA ausgewertet. Auf Grundlage dieser Auswertung legt die EFSA der Europäischen Kommission Empfehlungen vor, um den PMEM-Plan in den Folgejahren zu verbessern und die anhaltende Sicherheit der genetisch veränderten Pflanze zu beurteilen.
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