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EFSA und ECDC raten dringend vom Verzehr roher Sprossen ab, um das Risiko weiterer E. coli O104-Ausbrüche zu verringern

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) haben im Schnellverfahren eine gemeinsame Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung der Häufung des hämolytischen-urämischen Syndroms (HUS) in Bordeaux, Frankreich, vorgenommen. Die gemeinsame Bewertung der beiden europäischen Agenturen umfasst eine Chronologie der Ereignisse und führt aus, dass gegenwärtig Bockshornkleesprossen die wahrscheinlichste Verbindung zwischen den französischen Krankheitsfällen und dem jüngsten Ausbruch in Deutschland sind. Die epidemiologische Untersuchung konzentriert sich auf folgende vier Kernbereiche: Bestimmung der Herkunft der Lebensmittel, gemeinschaftliche (von der EFSA-Taskforce koordinierte) Rückverfolgungsuntersuchungen, Sensibilisierung von medizinischem Fachpersonal und Gesundheitsempfehlungen für die Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang raten EFSA und ECDC den Verbrauchern dringend, keine Sprossen für den Eigenbedarf zu ziehen und keine Sprossen oder Keimlinge zu verzehren, die nicht gründlich durchgegart wurden.

Die Bewertung geht von der Hypothese aus, dass der Ausbruch auf Sprossen zurückzuführen ist. Da es unmöglich ist, sämtliche Lebensmittel auf alle Arten von Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab zu testen, ist es unerlässlich, dass die Hypothese, die zu Beginn der Nachforschungen aufgestellt wird, die Untersuchung der wahrscheinlichsten Quellen ermöglicht. Zugleich müssen die Forscher jedoch sicherstellen, dass die Parameter der Ermittlungen nicht zu eng gesetzt sind, sodass mögliche Untersuchungsrichtungen, die unter Umständen der weiteren Verfolgung bedürfen, nicht ausgeschlossen werden.

Die gemeinsame im Schnellverfahren durchgeführte Risikobewertung betont die Verbindungen zwischen den Ausbrüchen in Frankreich und Deutschland und legt die Gründe für die Verfolgung der Sprossen-Hypothese durch die Forscher dar, wobei der Schwerpunkt auf Bockshornklee liegt. Wie beim deutschen E. Coli-Ausbruch wurden Krankheitsfälle in Frankreich überwacht und Patienten Tests unterzogen, um das verantwortliche Bakterium zu ermitteln. Bei beiden Ausbrüchen wurde der seltene Stamm Subtyp eines Mikroorganismus, der durch seine genetische Zusammensetzung definiert ist; im Falle von Escherichia coli O157 beispielsweise bezieht sich der Teil „O157“des Namens auf den StammE. Coli O104:H4 bestätigt.

Da Bockshornkleesprossen oft in Samenmischungen verkauft werden und eine Kreuzkontamination Vorgang, bei dem Mikroben unabsichtlich von einem Stoff oder Objekt auf ein(en) anderen/anderes übertragen werden, woraus eine schädliche Wirkung resultiert. beim Umverpacken nicht ausgeschlossen werden kann, kommt die Bewertung zu dem Schluss, dass, solange die epidemiologische Untersuchung noch andauert, Verbrauchern dringend geraten werden sollte, Sprossen vor dem Verzehr gründlich durchzugaren.

In der Bewertung wird ebenfalls empfohlen, medizinisches Fachpersonal darin zu bestärken, HUS-Fälle zeitnah zu melden.

In den Schlussfolgerungen der Bewertung werden weitere mögliche Krankheitsfälle nicht ausgeschlossen; gleichzeitig wird die Zusammenarbeit der beiden Agenturen mit der Europäischen Kommission, der Weltgesundheitsorganisation und den Mitgliedstaaten hervorgehoben. Der schnelle Austausch von Informationen über Ausbrüche wurde durch das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) ermöglicht.