EFSA legt Gutachten über neuen GV-Mais vor:MON 863-Mais als genauso sicher wie herkömmlicher Mais erachtet. Kein abschließendes Ergebnis zur Sicherheitsbewertung von Hybridmais MON 863 x MON 810
Das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat heute zwei Gutachten über den gentechnisch veränderten Mais MON 863 und den Hybridmais MON 863 x MON 810 veröffentlicht. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass der zum Schutz vor bestimmten Insekten gentechnisch veränderte (GV) MON 863-Mais genauso sicher wie herkömmlicher Mais ist. Infolgedessen ist es unwahrscheinlich, dass das Inverkehrbringen dieser Maissorte – zu Einfuhr- und Verarbeitungszwecken sowie zur Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln – im Rahmen der vorgesehenen Anwendung negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt hat. In Bezug auf den Mais MON 863 x MON 810 war sich das Gremium nicht einigen, ob spezifische Daten, die die Sicherheitsbewertung von Hybridmais bestätigen, erforderlich seien und konnte deshalb zu keinem abschließenden Ergebnis gelangen.
Da das Gremium in dieser Beziehung geteilter Meinung war, wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit jetzt die zusätzliche Studie fordern und dann das Thema dem Gremium wieder vorlegen.
Der MON 863-Mais wurde zum Schutz vor bestimmten Käferschädlingen, vor allem des Maiswurzelbohrers, gentechnisch verändert. Der Hybridmais MON 863 x MON 810 wurde durch konventionelle Kreuzung zwischen verschiedenen Maislinien erzeugt, um das Merkmal der Maiswurzelbohrer-Resistenz mit dem Merkmal in MON 810, das Schutz vor Faltern verleiht, zu kombinieren. (MON 810-Mais und daraus hergestellte Lebensmittel und Lebensmittelzutaten sind bereits früher für den EU Markt zugelassen worden.)
Die vom GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt-Gremium der EFSA durchgeführte Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung basiert auf zwei Anfragen der Kommission, die sich auf Anträge von Monsanto beziehen, diese Maissorte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt inverkehrzubringen. In der ersten Anfrage wurde das Gremium aufgefordert, die Sicherheit der aus MON 863- und MON 863 x MON 810-Mais gewonnenen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten zu beurteilen. In der zweiten Anfrage wurde das Gremium gebeten festzustellen, ob es wissenschaftliche Gründe dafür gibt, dass das Inverkehrbringen dieser GV-Maissorten für Einfuhrzwecke und zur Weiterverarbeitung in Futtermitteln (im Rahmen der vorgesehenen Anwendung) möglicherweise negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben könnte. Diese Anfragen folgten auf zwei getrennte wissenschaftliche Bewertungen, die ursprünglich von den zuständigen deutschen Behörden durchgeführt und später von allen anderen Mitgliedstaaten überprüft worden waren. Da auch nach der auf nationaler Ebene durchgeführten Beurteilungen noch Fragen offen blieben, wurde die EFSA von der Kommission gebeten, eine weitere Risikobewertung vorzunehmen und ein wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen zu erstellen.
Schließlich ist das GVO-Gremium der Ansicht, dass die für den MON 863-Mais vorliegenden Informationen alle von den Mitgliedstaaten aufgeworfenen Fragen ausreichend beantworten. Das Gremium teilt deshalb mit, dass MON 863 im Rahmen seiner vorgesehenen Anwendung keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben wird. Das Gremium konnte jedoch zu keinem abschließenden Ergebnis über die Sicherheitbewertung des Maishybrids MON 863 x MON 810 kommen. Dr. Harry Kuiper, Vorsitzender des GVO-Gremiums der EFSA, erläuterte weiter: “Das Gremium hielt zwar die Verwendung der Daten von den einzelnen GV-Linien MON 863 und MON 810 zur Unterstützung der Sicherheitsbewertung für wissenschaftlich zulässig, es war aber geteilter Meinung, ob spezifische Daten für die Sicherheitsbewertung des Hybridmaises MON 863 x MON 810 erforderlich seien. Vor allem diskutierte das Gremium darüber, ob eine zusätzliche 90-tägige Tierstudie durchgeführt werden sollte, um eine weitere Bestätigung für die Sicherheit des Hybridmaises zu erhalten.” Deshalb konnte das Gremium nicht zu einem abschließenden Ergebnis über die Sicherheitsbewertung des Hybrids kommen.
Da das Gremium im Hinblick auf die Notwendigkeit zusätzlicher Daten in Bezug auf den Hybridmais MON 863 x MON 810 geteilter Meinungen war, wird die EFSA jetzt die in Frage stehende 90-Tage-Studie fordern und dann das Thema dem Gremium wieder vorlegen.
Kontakt
Pressezentrum der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)
(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)
Ask a Question-Service
Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!