Die EFSA kommt auf den Geschmack
Der geschäftsführende Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Geoffrey Podger, erteilte grünes Licht für einen Vertrag, der einen Meilenstein in der wissenschaftlichen Entwicklung der Behörde darstellen wird. Als Teil einer wichtigen Initiative zugunsten einer höheren Lebensmittelsicherheit in der EU sind ab Juli 2005 nur mehr Lebensmittelaromastoffe, die in einer Positivliste aufscheinen, zulässig. Durch diesen neuen Vertrag wird die EFSA die für die Fertigstellung der Liste notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten für die Evaluierung von bis zu 800 Aromastoffen zwischen 2003 und 2005 zum Abschluss bringen können. Somit wird es endlich möglich sein, eine bedeutende Rechtsvorschrift über die europäische Lebensmittelsicherheit in Kraft zu setzen.
Ich freue mich sehr über den Abschluss dieses Vertrags", betont Herr Podger, der seit fast zwei Monaten geschäftsführender Direktor der EFSA ist. „Daran sieht man, dass der Aufbau der äußerst wichtigen wissenschaftlichen Arbeit der Behörde in vollem Gange ist. Wie in der Lebensmittelbranche weitgehend bekannt ist, wurde kürzlich unser Beirat eingerichtet, der sich aus Vertretern der derzeitigen EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachtern aus den Beitrittsländern zusammensetzt. Damit befinden wir uns inmitten eines wichtigen Netzwerks und agieren nicht mehr ausschließlich als Einzelorganisation. Im Anschluss an einen erfolgreichen Aufruf für Wissenschaftler, bei dem über tausend Bewerbungen eingingen, möchten wir bis Mai alle Beurteilungen dieser Bewerbungen sowie die Errichtung des ersten Wissenschaftlichen Ausschusses abgeschlossen haben. Wie Sie also sehen, machen wir im hauptsächlichen, nämlich dem wissenschaftlichen Teil unserer Arbeit sowie beim Aufbau der grundlegenden Infrastruktur und Ressourcen solide Fortschritte."
Hintergrund
Die Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates legt die grundsätzlichen Bestimmungen bzw. die Verwendung von Aromastoffen in oder auf Lebensmitteln in der EU fest. Mit dieser Verordnung soll im Besonderen gewährleistet werden, dass Aromastoffe keine Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen für die Gesundheit der Verbraucher darstellen und diese durch die Verwendung von Aromastoffen nicht irregeführt werden. Des Weiteren ist in der Verordnung ein Verfahren für die Erstellung einer EU-weiten Positivliste von Aromastoffen vorgesehen. Nach Erstellung dieser Liste, deren Fertigstellung für spätestens Juli 2005 geplant ist, dürfen Lebensmitteln ausschließlich die auf dieser Liste genannten Aromastoffe zugefügt werden.
Das Verfahren für die Erstellung einer EU-weiten Positivliste von Aromastoffen sieht grundsätzlich wie folgt aus:
- Die für die Verwendung in Lebensmitteln auf nationaler Ebene zulässigen Aromastoffe wurden von der Kommission in einem Verzeichnis von ungefähr 2700 Substanzen aufgelistet.
- Dies wurde in der Entscheidung der Kommission 1999/217/EG und zuletzt in die Entscheidung der Kommission 2002/113/EG festgelegt.
- Die Aromastoffe werden gemäß dem in der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 1565/2000 aufgestellten Programm bewertet. Die Informationen für die Bewertung müssen von den Herstellern unter Einhaltung der in der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 622/2002 festgesetzten Fristen übermittelt werden. Die im Juli 2000 begonnene Bewertung soll innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein. Gemäß Artikel 4 (Absatz 3) der Verordnung der Kommission (EG) Nr. 2232/96 sind jene Aromastoffe aus dem Verzeichnis zu streichen, aufgrund deren Bewertung deutlich wird, dass sie den allgemeinen Verwendungskriterien nicht entsprechen.
Bis Ende 2002 wurde die Arbeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Kooperation der Mitgliedstaaten und in enger Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Kommission durchgeführt. Nummehr liegt es im Verantwortungsbereich der EFSA, die vor Kurzem eine allgemeine Ausschreibung für die Unterstützung der Arbeit veröffentlichte, für die Fertigstellung dieser Arbeit zu sorgen. Nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens im Rahmen dieser Ausschreibung wurde der Vertrag mit dem Institut für Lebensmittelsicherheit und Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde abgeschlossen, welches unter der Leitung des wissenschaftlichen Gremiums der EFSA für Lebensmittelstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, tätig sein wird. Das Endprodukt wird nicht nur eine Positivliste zulässiger Aromastoffe umfassen, sondern auch eine FLAVIS-Datenbank mit sämtlichen für die Sicherheitsevaluierung der Aromastoffe verwendeten wissenschaftlichen Informationen