PLS: Neubewertung von Erythrit (E 968) als Lebensmittelzusatzstoff

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Haftungsausschluss

  • Dies ist eine Zusammenfassung des Gutachtens der EFSA über die Neubewertung von Erythrit (E 968) als Lebensmittelzusatzstoff in einfacher Sprache. Das vollständige Gutachten der EFSA finden Sie hier.
  • Zweck dieser Zusammenfassung in einfacher Sprache ist es, die Transparenz zu erhöhen und interessierte Kreise über die Arbeit der EFSA zu diesem Thema zu informieren, wobei eine vereinfachte Sprache verwendet wird, um die wichtigsten Ergebnisse vorzustellen.

Überblick

  • Erythrit (E 968) ist ein Zuckeralkohol (mehrwertiger Alkohol) und wird als Süßungsmittel verwendet. In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Europäischen Kommission wird Erythrit definiert als „Gewonnen durch Fermentation von Kohlenhydratquellen durch sichere und geeignete genusstaugliche osmophile Hefen wie Moniliella pollinis oder Moniliella megachiliensis, gefolgt von Reinigung und Trocknung".
  • Der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der EU bewertete die Sicherheit von Erythrit im Jahr 2003, und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte 2010, 2013 und 2015 weitere Gutachten zu Erythrit.
  • Im vorliegenden Gutachten bewertete die EFSA die Sicherheit von Erythrit neu. Dies wird für politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, Medien, Lebensmittelunternehmer, Einzelhändler und die Öffentlichkeit von Interesse sein.

Worum wurde die EFSA ersucht?

  • Im Rahmen einer laufenden Sicherheitsüberprüfung führt die EFSA eine Neubewertung der Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe durch, die vor dem 20. Januar 2009 zur Verwendung zugelassen wurden, d. h. neben anderen Süßungsmitteln auch von Erythrit.
  • Darüber hinaus wurde die EFSA von der Europäischen Kommission ersucht, zu prüfen, ob Erythrit von der in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegten Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit über 10 % zugesetzten mehrwertigen Alkoholen (abführende Wirkung) ausgenommen werden kann.

Wie ist die EFSA bei ihrer Arbeit vorgegangen?

  • Die EFSA folgte bei der Sicherheitsbewertung von Erythrit strukturierten Protokollen[1],[2], die auf zuvor festgelegten Kriterien und Methoden basierten. Der Ansatz umfasste die Ermittlung potenzieller schädlicher Wirkungen von Erythrit (Gefahrenermittlung), die Bestimmung der Mindestmenge von Erythrit in der Ernährung, die eine gesunde Person schädigen könnte (Gefahrenbeschreibung) sowie die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Erythrit in der EU-Bevölkerung.

Welche Daten wurden herangezogen?

Für die Neubewertung von Erythrit wurden folgende Daten herangezogen:

  • die früheren Gutachten und Arbeitspapiere der EFSA und des SCF;
  • Daten über Erythrit, die von interessierten Kreisen als Reaktion auf die Aufrufe der EFSA zur Einreichung von Daten eingeholt wurden;
  • eine Literaturdurchsicht der Studien zu Erythrit, die zwischen Januar 2002 und September 2023 veröffentlicht wurde.

Was die Ausnahme von Erythrit von der Kennzeichnung in Bezug auf die abführende Wirkung betrifft, wurden folgende Daten herangezogen:

  • Daten, die vom Cargill Research and Development Centre Europe übermittelt wurden, das die Anwendung der Ausnahmeregelung beantragt hat. 

Welche Einschränkungen/Unsicherheiten gab es?

Es wurden die folgenden Einschränkungen und Unsicherheiten festgestellt, die jedoch keinen Einfluss auf die Schlussfolgerungen zur Sicherheit von Erythrit haben:

  • Der analysierte Datensatz umfasste humane Interventionsstudien mit einer kleinen Anzahl von Teilnehmern. In den Studien wurden nicht alle Altersgruppen einbezogen.
  • Die Bewertungen der akuten und chronischen Exposition wiesen verschiedene Unsicherheiten auf, weshalb die Erythrit-Exposition wahrscheinlich überschätzt wurde.
  • In einigen epidemiologischen Studien wurde die Rolle von zirkulierendem Erythrit bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und den damit verbundenen Risikofaktoren untersucht; es ist jedoch nicht sicher, ob die in diesen Studien zirkulierenden Erythrit-Konzentrationen die ernährungsbedingte Exposition durch die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff widerspiegeln.

Welche Ergebnisse wurden erzielt und welche Auswirkungen hatten diese?

  • Das Verfahren zur Herstellung von Erythrit mit nicht genetisch veränderter Hefe (Moniliella pollinis Stamm BC oder Moniliella megachiliensis Stamm KW3-6) ist sicher.
  • Die einzige Verunreinigung, die in dem nach dem bewerteten Verfahren hergestellten Erythrit gefunden wurde, war Blei.
  • Es wird empfohlen, den Grenzwert für den maximalen Bleigehalt in Erythrit (derzeit 0,5 mg/kg) zu senken, um die Bleiaufnahme durch die Verbraucher bei Verwendung dieses Lebensmittelzusatzstoffs zu verringern.
  • Für Erythrit sind keine mikrobiologischen Kriterien in den EU-Spezifikationen erforderlich, da es unwahrscheinlich ist, dass es mit Mikroorganismen kontaminiert ist.
  • Aufgrund seiner chemischen Eigenschaften ist Erythrit in Lebensmitteln bei unterschiedlichen Temperaturen und unterschiedlichem Säuregehalt im Allgemeinen stabil.
  • Erythrit ist nicht genotoxisch.
  • Es gab begrenzte, aber übereinstimmende Hinweise, wenn auch keine Langzeitstudien, dass sich Erythrit nicht auf den Blutzuckerspiegel beim Menschen auswirkt.
  • Die aktuellen Daten zeigen keinen Zusammenhang (d. h. Ursache und Wirkung) zwischen dem Verzehr von Lebensmitteln, die Erythrit enthalten, und einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und damit verbundenen Risikofaktoren. Dennoch könnten weitere Untersuchungen hilfreich sein, um die Art des in einigen Beobachtungsstudien festgestellten Zusammenhangs zu klären.

Was die Kennzeichnung in Bezug auf die abführende Wirkung betrifft:

  • Die niedrigste Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung (No Observed Adverse Effect Level, NOAEL) von Erythrit, die in Humanstudien zu keinem Durchfall führte, lag bei 0,5 Gramm pro Kilogramm Körpergewicht.
  • Auf der Grundlage dieses NOAEL-Werts wurde eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,5 Gramm Erythrit pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als Schutz vor der unmittelbaren abführenden Wirkung von Erythrit, aber auch vor möglichen langfristigen Wirkungen infolge von Durchfall, wie z. B. Elektrolytungleichgewicht, festgelegt.
  • Es wird geschätzt, dass sowohl die akute als auch die chronische Exposition gegenüber Erythrit in allen Personengruppen über dem neu festgelegten ADI-Wert liegt. Bei Personen mit einer hohen Aufnahme von Erythrit können nach einmaliger oder wiederholter Exposition schädliche Wirkungen auftreten.
  • Der Warnhinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ ist nach wie vor gültig.

Wie lauten die wichtigsten Empfehlungen?

Die Europäische Kommission sollte Folgendes in Erwägung ziehen:

  • Anforderung detaillierterer Daten darüber, wie viel Erythrit in Lebensmitteln enthalten ist, um die Expositionsbewertung zu verbessern.
  • Änderung der EU-Spezifikationen für Erythrit und Auflistung der zulässigen Mikroorganismen, die bei der Herstellung von Erythrit als nicht genetisch veränderter Moniliella pollinis Stamm BC oder Moniliella megachiliensis Stamm KW3-6 verwendet werden können.
  • Senkung des Grenzwerts für den Höchstgehalt von Blei in Erythrit zur Verringerung der Bleiaufnahme durch Verbraucher bei Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes. 

Glossar

Zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI): Die geschätzte Menge eines Stoffs in Lebensmitteln oder Trinkwasser, die im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass sie ein merkliches Risiko für die Gesundheit birgt. Dieser Wert wird in der Regel in Milligramm des Stoffs pro Kilogramm Körpergewicht ausgedrückt und wird bei chemischen Stoffen, wie z. B. Lebensmittelzusatzstoffe, Pestizidrückstände und Tierarzneimittel angewendet.

Akute Exposition: Einmalige oder kurzfristige (in der Regel weniger als 24 Stunden) stattfindende Exposition gegenüber einem Stoff.

Chronische Exposition: Langfristige konstante oder mit Unterbrechungen stattfindende Exposition gegenüber einem Stoff,
der im Laufe der Zeit Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann.

Expositionsbeurteilung: Einer der wesentlichen Schritte bei der Risikobewertung, bei dem es darum geht, die Frage, wer oder was einer Gefahr ausgesetzt wurde, gründlich zu untersuchen und die beteiligten Mengen zu quantifizieren.

Gentoxizität: Grad der Fähigkeit eines Stoffs, DNA in Zellen zu schädigen.

Gefahr: Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in lebenden Organismen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen.

Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung (NOAEL): Höchste Konzentration oder Menge eines Stoffs, bei der in einer exponierten Population keine nachweisbare schädliche Wirkung auftritt.

Mehrwertiger Alkohol: Eine Verbindung, die in der Regel mehrere alkoholische Hydroxylgruppen enthält.
 

[1]  Überarbeitetes Protokoll zur Gefahrenermittlung und -beschreibung (https://zenodo.org/records/7788969
[2]Entwurf des Protokolls zur Bewertung der Exposition gegenüber Süßungsmitteln als Teil der Sicherheitsbewertung im Rahmen des Programms der Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen (https://doi.org/10.2903/sp.efsa.2020.EN-1913, siehe ergänzende Informationen)

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