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EFSA empfiehlt Fortsetzung des EU-Schafzuchtprogramms zur Senkung des Scrapie- und BSE-Risikos

Das Gremium für Biologische Gefahren (BIOHAZ) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Bewertung des derzeitigen Schafzuchtprogramms der Europäischen Union (EU) zum Schutz vor TSE (Transmissible Spongiforme Enzephalopathien) vorgelegt und empfohlen, es mit geringfügigen Änderungen fortzusetzen. Das Programm dient der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle und Verringerung von gesundheitlichen Problemen der Tiere in Zusammenhang mit TSE und der Erhöhung des Verbraucherschutzes.

2001 hat die Europäische Kommission (EC) ein umfassendes Programm[1] zum Schutz von Verbrauchern und Tieren vor den Risiken von TSE/BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) eingeführt. Seit ihrer Gründung im Jahre 2002 erteilt die EFSA der Europäischen Kommission wissenschaftliche Ratschläge zur Unterstützung von Maßnahmen[2] gegen TSE. Nun wurde die EFSA um die Bewertung eines bestehenden Schafzuchtprogramms zum Schutz vor TSE ersucht, das seit April 2005 in Kraft ist. Im Rahmen dieses Programms sollen durch Eliminierung bestimmter für die TSE-Infektion anfälliger Gene und Förderung widerstandsfähigerer Gene TSE-resistente Schafe gezüchtet werden. Das EU-Schafzuchtprogramm für TSE-resistente Tiere ist eine wichtige Maßnahme für die Gesundheit von Mensch und Tier, um das Risiko von TSE einschließlich BSE bei Schafen zu verringern, sofern diese Krankheit bei Schafen auftritt.

In dem Gutachten bestätigte das BIOHAZ-Gremium der EFSA, dass durch das Zuchtprogramm Strukturiertes Programm zur Verbesserung einer Pflanzen- oder Tierpopulation durch Züchtung bestimmter Merkmale die Widerstandsfähigkeit der Schafpopulationen gegen die derzeit bekannten TSE-Formen erhöht wird; somit trägt es sowohl zu verbesserter Tiergesundheit als auch zu einem besseren Verbraucherschutz bei. Da bis heute keinerlei Hinweise auf unerwünschte Wirkungen des derzeitigen Zuchtprogramms festgestellt wurden, empfiehlt das Gremium die Fortsetzung mit einigen geringfügigen Änderungen. Bei BSE und klassischer Scrapie trägt das Schafzuchtprogramm zur Kontrolle der Tiergesundheit bei und verringert die mögliche Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird von Menschen gegenüber diesen Krankheiten erheblich. Bei atypischer Scrapie verringert das aktuelle Zuchtprogramm wahrscheinlich die Tiergesundheitsprobleme und die Exposition des Menschen; allerdings könnte die Zeitspanne zur Risikosenkung länger ausfallen als bei anderen TSE-Formen. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass das aktuelle Zuchtprogramm bekannte TSE-Formen (wie atypische Scrapie) oder andere Krankheiten weder fördert, noch dass es sich nachteilig auf die Vitalität und Leistung der Tiere auswirkt. In dem Gutachten werden die Exposition des Menschen sowie tiergesundheitliche Aspekte von BSE, klassischer sowie atypischer Scrapie berücksichtigt und die Auswirkungen des Zuchtprogramms in Hinblick auf diese Aspekte untersucht.

Das Gremium stellte fest, dass es für die Wirksamkeit Besagt, wie gut etwas in Bezug auf vordefinierte Standards oder Erwartungen wirkt des Programms nicht erforderlich ist, die gesamte Schafpopulation auf Resistenz hin zu züchten, d. h. nicht jedes Schaf muss Träger der resistenten Gene sein. Außerdem empfahl das Gremium die Aufbewahrung von Sperma und Embryonen der Schafe, die als Träger der Gentypen herausgezüchtet wurden. Das Gremium bestätigte, dass die Aufbewahrung eines diversifizierten Genpools zum Schutz der Schafe wichtig ist, falls in Zukunft bislang unbekannte Nebenwirkungen oder neue Krankheiten erkannt werden.

Darüber hinaus hat das BIOHAZ-Gremium der EFSA:

  • die Durchführung weiterer Forschungen gefordert, um potenzielle Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier zu ermitteln, und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass atypische Scrapie nach dem gegenwärtigen Forschungsstand nicht als auf Menschen übertragbar In der Lage, zwischen Individuen derselben Art bzw. zwischen verschiedenen Arten (z.B. von Tieren auf Menschen) übertragen zu werden gilt;
  • bestätigt, dass es als unwahrscheinlich gilt, dass auf TSE-Resistenz gezüchtete Schafe andere Schafe über die Plazenta und Körperflüssigkeiten mit BSE infizieren können (d. h. durch Kontamination des Weidelandes und Übertragung der Krankheit auf andere Schafe);
  • die regelmäßige Durchführung einer quantitativen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung des BSE-Risikos in den Schafspopulationen der EU empfohlen und angemerkt, dass das BIOHAZ-Gremium in den nächsten Monaten eine derartige Bewertung vorlegen würde.

Die EFSA wird ihre Tätigkeiten zur TSE-Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten und insbesondere mit Ländern wie Frankreich und Großbritannien koordinieren, die momentan auf diesem Gebiet arbeiten, und die enge Zusammenarbeit fortsetzen.

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