EFSA veröffentlicht wissenschaftliche Stellungnahme zur Rolle der Zugvögel bei der Verbreitung der Vogelgrippe in Vogelpopulationen in der Europäischen Union
Das Wissenschaftliche Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Rolle der Zugvögel bei der Verbreitung des H5N1-Virus der Vogelgrippe in Hausgeflügel- und Wildvögelpopulationen in der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Die wissenschaftliche Stellungnahme bestätigt, dass einige Wildvogelarten Träger der Krankheit sind und listet diejenigen Vögel auf, die höchstwahrscheinlich den H5N1-Virus auf Hausgeflügel übertragen können. Außerdem wird festgestellt, dass Freilandgeflügelbestände und private Kleinhaltungen sowie Geflügelhaltungen in der Nähe von Feuchtgebieten am stärksten gefährdet sind. Des Weiteren wird eine Reihe von Empfehlungen gegeben, wie die Wahrscheinlichkeit einer Verbreitung des H5N1-Virus auf Hausgeflügel verringert werden kann.
EFSA hat diese wissenschaftliche Bewertung veröffentlich, weil dringender Bedarf an wissenschaftlicher Beratung zum Thema Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden im Zusammenhang mit Zugvögeln besteht. Ein umfassenderes wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen wird voraussichtlich am 26./27. April durch das AHAW-Gremium verabschiedet.
Während es auch noch andere mögliche Wege der Verbreitung der Vogelgrippe gibt (diese Frage wird im Einzelnen im Gutachten des AHAW-Gremiums zur Vogelgrippe[1] behandelt), befasst sich die vorliegende wissenschaftliche Stellungnahme vornehmlich mit der Rolle von Wildvögeln bei der Verbreitung der Krankheit in der EU. Dem AHAW-Gremium zufolge sind einige Wildvogelarten (hauptsächlich Wasservögel wie Enten und Schwäne) eindeutig Träger des H5N1-Virus; die Verbreitung in der EU wird auf diese Vogelarten zurückgeführt. Es gibt immer mehr Indizien dafür, dass das H5N1-Virus in verschiedenen Wildvogelarten (z. B. Enten, Spatzen, Schwäne) vorhanden sein kann, ohne dass diese klinische Symptome zu zeigen. Es besteht daher eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Virus von diesen Wildvögeln (insbesondere Zugvögeln) über große Entfernungen verbreitet werden kann.
Die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung umfasst auch eine Liste der Wildvogelarten[2] , die höchstwahrscheinlich nach ihrem Vogelzug außerhalb der Europäischen Union das H5N1-Virus auf andere Vogelarten in der EU übertragen. Es werden außerdem die Vogelarten[3] aufgeführt, die in unmittelbarer Nähe von Hausgeflügel leben und mit größerer Wahrscheinlichkeit das H5N1-Virus entweder durch direkten Kontakt oder durch die gemeinsame Nutzung von Bodenflächen und Wasserstellen an dieses übertragen können. In der wissenschaftlichen Stellungnahme wird außerdem die Wahrscheinlichkeit beurteilt, mit der Wildvögel in der EU Hausgeflügel mit dem H5N1-Virus anstecken. Das Gremium ist der Auffassung, dass für Freilandgeflügelbestände und private Kleinhaltungen bzw. jedes andere Produktionssystem ohne Biosicherheitsmaßnahmen[4] das Risiko hoch ist. Während das Risiko für die Geflügelhaltung in Ställen als niedrig eingestuft wird, wird die Geflügelhaltung in der Nähe von Feuchtgebieten als risikoreicher eingeschätzt.
Im Rahmen der Risikobewertung wird empfohlen, die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des H5N1-Virus von Wildvögel auf Geflügel in der EU durch eine erhöhte Überwachung der Wildvogelpopulationen der EU und eine Überarbeitung der Biosicherheitsmaßnahmen für alle Arten der Geflügelhaltung zu verringern. Zu Biosicherheitsmaßnahmen zählen:
- Hygienemaßnahmen in Geflügelhaltungen zu beurteilen;
- das Eindringens von Wildvögeln in Geflügelhaltungen zu verhindern;
- zu gewährleisten, dass Geflügel keinen Zugang zu Wasser- und Futterplätzen hat, die auch Wildvögeln zugänglich sind;
- neue Geflügelhaltungen in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln zu vermeiden und Biosicherheitsmaßnahmen für in der Nähe von solchen Rastplätzen befindlichen Haltungen zu verstärken;
- Geflügel in Gebieten, die mit gröβerer Wahrscheinlichkeit von einer H5N1-Infizierung bedroht sind, in Ställen zu halten und
in Gebieten, in denen es bereits Infektionsfälle gibt, Jagdverbote auf wilde Wasservögel zu erlassen und die Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung aufzufordern, grundlegende Hygieneregeln zu beachten.
- Den vollständigen Wortlaut der wissenschaftlichen Stellungnahme finden Sie auf der Website der EFSA unter:
http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs/scdoc/357.htm
[1] Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums AHAW über Tiergesundheits- und Tierschutzaspekte der Aviären Influenza
[2] Diese Liste enthält u. a. verschiedene Schwan-, Gänse-, Enten- und Möwenarten (siehe Tabelle 12.1 der Stellungnahme).
[3] Hierzu gehören verschiedene Gänse-, Wildenten-, Enten-, Tauben-, Spatzen-, Staren- und Möwenarten (siehe Tabelle 9.1 der Stellungnahme).
[4] Biosicherheitsmaßnahmen sind solche Maßnahmen, durch die eine physikalische und biologische Schranke zwischen einem Geflügelhof und dessen unmittelbaren Umgebung einrichtet wird, z. B. Desinfizieren aller Gegenstände, die auf den Hof gebracht werden; Sicherstellen von Hygiene in Bezug auf Futter und Wasser; Verhindern, dass Personen und Wild- oder Haustiere die Krankheit auf den Hof bringen.
Links zur Wissenschaft
Kontakt
Pressezentrum der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)
(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)
Ask a Question-Service
Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!