EFSA veröffentlicht Gutachten über die potenzielle Gefährdung von Lebens- und Futtermitteln durch Nanotechnologien
Die EFSA hat heute ihr wissenschaftliches Gutachten Zu Gutachten zählen Risikobewertungen im Hinblick auf allgemeine wissenschaftliche Fragen; Bewertungen von Anträgen auf Zulassung eines Produkts, Stoffs oder einer Angabe; sowie Bewertungen von Risikobeurteilungen über die Bedeutung von Nanowissenschaften und Nanotechnologien für die Lebens- und Futtermittelsicherheit veröffentlicht. Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA kommt darin zu dem Ergebnis, dass sich die bewährten internationalen Ansätze für die Risikobewertung auch auf technisch hergestellte Nanomaterialien (Engineered Nano Materials, ENM) anwenden lassen. Der Wissenschaftliche Ausschuss gelangt ferner zu der Schlussfolgerung, dass es erforderlich ist, nach einem fallweisen Ansatz vorzugehen, und dass die Risikobewertung spezieller Nanoprodukte angesichts des derzeit beschränkten Datenbestands und des Fehlens validierter Prüfungsmethoden in der Praxis sehr schwierig und mit einem hohen Maß an Unsicherheit Wissenschaftliches Konzept, das in der Risikobewertung verwendet wird, um alle Arten von Beschränkungen des Wissens zu beschreiben, das zum Zeitpunkt der Durchführung einer Bewertung mittels der vereinbarten Ressourcen verfügbar ist, wobei diese Beschränkungen die Wahrscheinlichkeit der möglichen Ergebnisse der Bewertung beeinflussen verbunden sein könnte.
Im Mittelpunkt des Gutachtens steht die Nutzung von Nanotechnologien und insbesondere von ENM in der Nahrungskette. Es befasst sich ausführlich mit den für die Risikobewertung dieser sehr kleinteiligen Stoffe verfügbaren Konzepten und Methoden, nicht aber mit speziellen Anwendungen für bestimmte ENM. Die Europäische Kommission hatte das Gutachten angefordert, da zu prüfen ist, ob die verfügbaren Risikobewertungsmethoden sich in angemessener Weise auf diese neuen Technologien anwenden lassen.
Den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA zufolge sind zusätzliche Forschungsarbeiten und Untersuchungen erforderlich, um die vielen derzeit bestehenden Unsicherheiten und Datenbeschränkungen auszuräumen. Insbesondere wird empfohlen:
- die Wechselwirkung und Stabilität von ENM in Lebens- und Futtermitteln im Magen-Darm-Trakt und in biologischen Geweben zu untersuchen,
- Routineverfahren für den Nachweis, die Charakterisierung und die quantitative Erfassung von ENM in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie in Lebens- und Futtermitteln zu entwickeln und zu validieren, und schließlich
- Prüfmethoden für die Bewertung der Toxizität Potenzial eines Stoffs, einem lebenden Organismus zu schaden von ENM (einschließlich Zuverlässigkeit und Sachdienlichkeit der Prüfmethoden) zu entwickeln, zu verbessern und zu validieren.
Prof. Vittorio Silano, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA, erläutert:
„Der Wissenschaftliche Ausschuss ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass Risikobewertungen in diesem neu entstehenden wissenschaftlichen Gebiet mithilfe der verfügbaren internationalen Ansätze grundsätzlich möglich sind. Angesichts der derzeitigen Datenlücken und Beschränkungen könnte es in einer Reihe von Fällen aber sehr schwierig sein, zu völlig zufriedenstellenden Schlussfolgerungen zu gelangen.
Dieses Problem wird für den Wissenschaftlichen Ausschuss der EFSA vorrangig bleiben. Wir sind dabei, eine mit Sachverständigen besetzte Arbeitsgruppe einzurichten, um in Bezug auf alle anfallenden wissenschaftlichen und sonstigen Daten auf dem Laufenden zu bleiben, die uns helfen können, bestmögliche wissenschaftliche Gutachten auf Grundlage der aktuellsten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu liefern. Die EFSA wird einem vorsichtigen Einzelfallkonzept folgen und abwarten, bis weitere Daten und Forschungsergebnisse verfügbar sind, die zur Untermauerung künftiger wissenschaftlicher Gutachten dienen können.“
Aufgrund der fächerübergreifenden Natur der Aufgabenstellung, die dem Gutachten zugrunde liegt, und ihrer Bedeutung für verschiedene Fachgebiete und -gremien ist das Gutachten vom Wissenschaftlichen Ausschuss der EFSA erstellt worden, dem die Vorsitzenden aller Wissenschaftlichen Gremien der EFSA angehören. Der Wissenschaftliche Ausschuss wurde dabei von einer Arbeitsgruppe unterstützt, der Wissenschaftler aus den einschlägigen Fachgebieten angehören. Bei der Formulierung seines endgültigen Gutachtens hat der Wissenschaftliche Ausschuss auch die Rückmeldungen der entsprechenden öffentlichen Konsultation aus dem Jahr 2008 berücksichtigt.
Das Gutachten der EFSA wird der Europäischen Kommission beim Sondieren geeigneter Maßnahmen hilfreich sein, zur Beurteilung der geltenden Rechtsvorschriften dienen und bei der Festlegung der Fragestellungen helfen, mit denen sich weitere EFSA-Gutachten in diesem Zusammenhang befassen sollen, die gegebenenfalls noch angefordert werden. Bei der EFSA sind bereits einige solcher Ersuchen eingegangen, auf die von der EFSA der zuvor erwähnte „fallweise“ Ansatz angewendet wird.
Der nicht für Lebensmittel zuständige Wissenschaftliche Ausschuss „Neuauftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) der Europäischen Kommission arbeitet ergänzend an Konzepten für die Risikobewertung von Nanotechnologien im Nichtlebensmittelbereich. Sein jüngstes Gutachten über die Risikobewertung von Nanotechnologieprodukten ist am 19. Januar 2009 veröffentlicht worden. Die in diesem Gutachten verwendeten Begriffe und Definitionen stützen sich auf frühere Vorschläge des SCENIHR (2007), da sie als für die Risikobewertung sachdienlich erachtet werden.
Weiterführende Informationen sind auch auf der EFSA-Website im Bereich „Themen A-Z“ unter „ Nanotechnologie “ zu finden.
[1]Identifizierung der Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen, Beschreibung der Gefahr, Bewertung der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird und Charakterisierung von Risiken (Codex Alimentarius, 1999: Principles and Guidelines for the Conduct of Microbiological Risk Assessment [Grundsätze und Leitlinien für die Durchführung der mikrobiologischen Risikobewertung] — CAC/GL-3-,7 pp, Europäische Kommission, 2003: Second report on harmonisation of risk assessment procedures by the Scientific Steering Committee (SSC) [Wissenschaftlicher Lenkungsausschuss (WLA): Zweiter Bericht über die Harmonisierung der Risikobewertungsverfahren] — Anhang 3: Report on risk assessment of food borne bacterial pathogens: a quantitative methodology relevant for human exposure assessment [Bericht über die Risikobewertung von durch Lebensmittel übertragbaren bakteriellen Krankheitserregern: eine quantitative, für die Bewertung der Humanexposition relevante Methodik].
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