EFSA veröffentlicht zwei Gutachten zur Einschätzung des BSE-Risikos im Vereinigten Königreich: Das BSE-Risiko ist mäßig und mit dem in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbar
Das Wissenschaftliche Gremium für Biologische Gefahren (BIOHAZ) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute zwei Gutachten zur Einschätzung des Risikos der Bovinen Spongiformen Encephalopathie (BSE) im Vereinigten Königreich veröffentlicht. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass das Vereinigte Königreich spätestens im Dezember 2004 die Schwelle erreicht, als Land mit „mäßigem BSE-Risiko“ entsprechend der Definition des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) eingestuft zu werden. Des Weiteren kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass für die nach dem 31. Juli 1996 geborenen Rinder des Vereinigten Königreiches – eine Rinderpopulation, die bereits die OIE Schwelle für „ein mäßiges BSE-Risiko“ erreicht hat - die Regelung zur Schlachtung von über 30 Monate alten Rindern (OTM (Over Thirty Months)-Regelung) durch die gleichen Schutzmaßnahmen ersetzt werden kann, die derzeit in Mitgliedstaaten mit einem OIE „mäßigen BSE-Risiko“ gelten. Vor dem 1. August 1996 geborene Tiere mit einem höheren Vorkommen von BSE sollten jedoch nicht in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangen.
Die Europäische Kommission forderte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und deren Wissenschaftliches Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) auf, ein wissenschaftliches Gutachten über den Antrag des Vereinigten Königreichs, als „mäßiges BSE-Risiko“ gemäß den Standards des Internationalen Tierseuchenamts (OIE ) und auf der Grundlage der vorgelegten Modellberechnungen eingestuft zu werden.
Das BIOHAZ-Gremium kam zu der Auffassung, dass die zur Berechnung des exakten Vorkommens verwendete Methode statistisch gesichert ist und dass auf der Grundlage geeigneter statistischer Prognosen (d. h. bei einer oberen Vertrauensgrenze von 95 %) das Vereinigte Königreich im Hinblick auf seine Rinderpopulation gemäß den OIE-Standards spätestens ab Dezember 2004 als „mäßiges BSE-Risiko“ eingestuft werden kann. Was die Tiere betrifft, die nach dem 31. Juli 1996 geboren wurden, so gehört das Vereinigte Königreich nach OIE-Standards bereits eindeutig zu den Ländern mit mäßigem Risiko.
Das BIOHAZ-Gremium wurde außerdem gebeten, die wissenschaftliche Begründung der vorgeschlagenen Änderungen der für das Vereinigte Königreich geltenden datengestützten Ausfuhrregelung (Date Based Export Scheme - DBES) und der Regelung zur Schlachtung von über 30 Monate alten Rindern (OTM-Regelung) zu prüfen. Die Europäische Kommission hat das Gremium insbesondere gebeten, das zusätzlichen BSE-Risiko für die menschliche Gesundheit zu bewerten, das eintreten würde, wenn die für das Vereinigte Königreich geltende datengestützte Ausfuhrregelung (DBES) so geändert würde, dass: (a) die obere Altersgrenze für exportfähige Rinder von 30 Monaten; (b) die Regelung, dass die Mutter eines exportfähigen Rinds mindestens sechs Monate nach dessen Geburt noch gelebt haben muss, ohne an BSE zu erkranken, und; (c) die untere Altersgrenze für ein exportfähiges Rind von sechs Monaten aufgehoben würden.
Gestützt auf das statistische Modell, das im Rahmen der Überprüfung der Regelung zur Schlachtung von über 30 Monate alten Rindern im Vereinigten Königreich durchgeführt wurde, sowie auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstands hinsichtlich einer maternalen BSE-Übertragung ist das BIOHAZ-Gremium zu dem Ergebnis gekommen, dass sich durch eine Aufhebung der OTM-Regelung die Wahrscheinlichkeit erhöhen würde, dass infizierte Tiere in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangen. Das Gremium wies jedoch darauf hin, dem Risiko durch die für Länder mit einer gleichwertigen BSE-Einstufung vorgeschriebenen EU-Maßnahmen begegnet werden würde. Um das Risiko nicht zu erhöhen, dürften sämtliche vor dem 1. August 1996 geborenen Tiere wegen der höheren BSE-Inzidenz bei dieser Population nicht in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangen. Was die nach dem 31. Juli 1996 geborenen Rinder angeht, so kann die OTM-Regelung durch dieselben Schutzmaßnahmen ersetzt werden, die derzeit in Mitgliedstaaten mit einem OIE „mäßigen BSE-Risiko“ angewendet werden. Die Aufhebung der Regelung, dass die Mutter eines exportfähigen Rindes mindestens sechs Monate nach dessen Geburt noch gelebt haben muss, ohne an BSE zu erkranken, bzw. dass ein exportfähiges Rind mindestens 6 Monate alt sein muss, bedeutet keine zusätzliche Erhöhung des BSE-Risikos für die menschliche Gesundheit. Unter den genannten Bedingungen befindet sich das BSE-Risiko für Verbraucher im Vereinigten Königreich auf einem Niveau, das dem vergleichbar ist, dem auch andere Verbraucher in der Europäischen Union derzeit durch den Verzehr von Rindfleisch sowie Rindfleischerzeugnissen und -zubereitungen aus anderen EU-Quellen ausgesetzt sind.
Wenn die OTM-Regelung aufgehoben würde, so die weitere Empfehlung des Gremiums, dann sei es aus epidemiologischen Gründen von größter Bedeutung, sie durch ein umfassendes Testprogramm zu ersetzen, das mit den Testprogrammen in den anderen EU-Mitgliedstaaten identisch sei.
- Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit über eine wissenschaftlichen Begründung der vorgeschlagenen Änderungen der datengestützten Ausfuhrregelung und der Regelung zur Schlachtung von über 30 Monate alten Rindern (OTM-Regelung), die für das Vereinigte Königreich gelten
- Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zum Antrag des Vereinigten Königreichs, den Status eines mäßigen BSE-Risikos zu erlangen
- Weitere Informationen über Rechtsvorschriften und sonstige in der Europäischen Union umgesetzte Maßnahmen zur Eindämmung des BSE-Risikos in der EU finden sich auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission.
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