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EFSA spricht Empfehlung zu Zitrusschädlingen in den französischen Überseedepartements aus

Das Gremium für Pflanzengesundheit (PLH) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte heute wissenschaftliche Empfehlungen zu Zitruspflanzenschädlingen und gelangte zu dem Schluss, dass einige der untersuchten Organismen ein Risiko für die französischen Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion darstellen könnten. Auf Ersuchen der Europäischen Kommission beurteilte die EFSA insgesamt 15 Bewertungen von Zitruspflanzenschädlingen und -krankheiten. Diese wissenschaftlichen Gutachten folgen den im März über Bananenschädlinge für die französischen Überseedepartements veröffentlichten Gutachten. Das Ersuchen erfolgte angesichts der anstehenden Überarbeitung der Pflanzen­gesundheitsvorschriften, um die französischen Überseedepartements in die EU-Pflanzenschutzregelung aufzunehmen.

Darüber hinaus arbeitet das Gremium derzeit an einem Leitliniendokument zur Beurteilung von Schädlingsrisikobewertungen.

Ausgehend von einer Prüfung der von den französischen Behörden vorgelegten Informationen sowie zusätzlichen wissenschaftlichen Daten, empfahl das Gremium, fünf der beurteilten Zitrusschädlinge in das EU-Verzeichnis von Schadorganismen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aufzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit, bei vielen Pflanzenarten eine ernste Krankheit zu verursachen, wird dabei für den Pilz Ceratocystis fimbriata als besonders hoch eingestuft.

Ceratocystis fimbriata ist eine Pilzart, die viele wirtschaftlich relevante Pflanzen weltweit infiziert, darunter Kakao-, Kaffee- und Süßkartoffelpflanzen sowie verschiedene Baumarten. In Südeuropa befällt ein Pilz derselben Gattung Anerkannte Kategorisierung eng verwandter Arten von Organismen. Die Gattung ist der erste Teil des lateinischen Namens einer Art, z.B. Homo Sapiens (Mensch) ist Teil der Gattung Homo, Ceratocystis platani, bekanntermaßen Platanenbäume in künstlich angelegten Grünanlagen und seit neuestem auch solche an natürlichen Standorten. In einigen Ländern Mittel- und Südamerikas verursacht C. fimbriata eine tödliche Krankheit, von der die meisten Zitruspflanzen mit Ausnahme der Grapefruit betroffen sind. Das Gremium gelangte zu dem Schluss, dass sich der Pilz in den Zitrusanbaugebieten der französischen Überseedepartements ansiedeln und die Zunahme von Zitruspflanzen in Hausgärten zur Ausbreitung der Krankheit beitragen könnte. Das Risiko der Einschleppung wäre in der Hauptsache mit der Einfuhr infizierter Pflanzen bzw. von infiziertem Pflanzen­vermehrungsmaterial aus den betroffenen Gebieten verbunden. Einmal angesiedelt, könnte Ceratocystis fimbriata Zitrusplantagen und möglicherweise auch Kaffee- und sonstige Nutzpflanzen in den französischen Überseedepartements befallen.

Die Beurteilung des Risikos durch Pflanzenschädlinge, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gefährden können, ist einer der Hauptaufgabenbereiche des PLH-Gremiums der EFSA.

Die EFSA hat jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Beurteilung von Schädlings­risikobewertungen eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringt. Die dem Gremium vorgelegten Dokumente sind häufig in unterschiedlichen Formaten abgefasst und weisen, was Methodik und die Detailtiefe anbelangt, erhebliche Unterschiede auf. Zur Lösung einiger dieser Probleme veranstaltete die EFSA im vergangenen Jahr ein wissenschaftliches Kolloquium, bei dem mehr als 80 internationale Experten verschiedene wissenschaftliche Ansätze zur Bewertung des Schädlingsrisikos, die angewandten Methoden, die Verfügbarkeit von Daten und die Bewertung der möglichen Auswirkungen neuer Pflanzenschädlinge diskutierten. Das PLH-Gremium arbeitet derzeit an einem Leitliniendokument zur Beurteilung von Schädlingsrisikobewertungen zur Ausarbeitung von Vorschriften für die Pflanzengesundheit. Das Leitliniendokument wird die Beurteilung der von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Bewertung des Schädlingsrisikos unterstützen und zu einer effektiven Harmonisierung der Terminologie und Vorgehensweisen beitragen. Bis Ende des Jahres soll ein Entwurf des Leitliniendokuments vorliegen.

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