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EFSA gibt Empfehlungen zu den Datenanforderungen für die Bewertung von Pestiziden

Die EFSA hat gerade wissenschaftliche Empfehlungen im Zusammenhang mit den EU-Vorschriften über das Inverkehrbringen von Pestiziden herausgegeben. Darin geht es um die Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art von Informationen, die Herstellungs- und Vermarktungsunternehmen von Pestiziden im Rahmen von EU-Zulassungsverfahren vorlegen müssen.

Die Empfehlungen der EFSA stützen sich auf ihr Fachwissen über die neuesten wissenschaftlichen Methoden und Ansätze zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von Pestiziden. Sie sollen der Europäischen Kommission bei der Überarbeitung der Anforderungen auf der Grundlage der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, der wichtigsten Säule der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Pestizide, dienlich sein. Die Kommission ersuchte die EFSA um Unterstützung, um sicherzustellen, dass die aktuellsten und umfassendsten technischen Anforderungen in die EU-Rechtsvorschriften Eingang finden, um für Verbraucher und Anwender hohe Schutzstandards zu gewährleisten.

Das EFSA-Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) hat nun das letzte von sechs Gutachten zu Arbeitsdokumenten der Kommission zu sechs verschiedenen Bereichen der Datenanforderungen verabschiedet, die derzeit in einzelnen Richtlinien geregelt sind. Dabei geht es um Informationen und Untersuchungen zu folgenden Themengebieten: Physikalische und chemische Eigenschaften; Toxikologie; Ökotoxikologie Lehre der schädlichen Auswirkungen von Stoffen, insbesondere Chemikalien, in Bezug auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit (d. h. toxische Auswirkungen auf Ökosysteme und ihre Bestandteile); Verbleib und Verhalten (d. h. was passiert mit den Pestiziden in der Umwelt); Pestizidrückstände; sowie die Analysemethoden, die zur Erstellung der Daten angewandt werden und auf die sich Bewertung, Kontrolle und Überwachung stützen.

Tony Hardy, Vorsitzender des PPR-Gremiums, kommentierte folgendermaßen: „Als europäische Referenzstelle für Risikobewertung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit bietet sich die EFSA zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Beratung zu Pestiziden geradezu an. Die EFSA koordiniert bereits eine EU-weite Initiative in Form des Peer-Review von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Diese jüngsten Arbeiten zu Datenanforderungen stellen eine wichtige Unterstützung für Entscheidungsträger der EU dar, um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften auf dem neuesten Wissensstand und technischen Fachwissen in diesem Bereich basieren.“

Die sechs PPR-Gutachten sind auf der EFSA-Website veröffentlicht, ihre Titel beziehen sich auf die Überarbeitung der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG des Rates.

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