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EFSA startet breit angelegte Konsultation zur Risikobewertung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) startet heute eine offene Konsultation für ihren Leitfaden zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM).

Der EFSA-Leitfaden soll vor allem Antragstellern helfen, die Anträge auf Zulassungen für GVM und deren Derivate als Lebens- und Futtermittel stellen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Angaben, die für die Risikobewertung erforderlich sind. Das Dokument gibt Anleitung für die Risikobewertung eines breiten Spektrums an GVM und deren Derivaten, und zwar von reinen Komponenten, die in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden (z. B. Zusatz- und Aromastoffe) bis hin zu lebenden GVM (z. B. Probiotika und Starterkulturen für Milchprodukte und Getränke). Typische GVM, die im Leitfaden behandelt werden, sind verschiedene Formen von nicht schädlichen Bakterien, Hefen, Pilzen und Mikroalgen, die in Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden. Der Leitfaden unterscheidet zwischen drei Gruppen von GVM, wobei Produkten, die lebende GVM enthalten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Die EFSA möchte gerne Anmerkungen und Kommentare von potenziellen Antragstellern, nationalen Behörden für Lebensmittelsicherheit und anderen Aufsichtsbehörden, wichtigen Stakeholdern sowie anderen interessierten Kreisen erhalten. Durch diese Konsultation hofft die EFSA in der Lage zu sein, die Meinungen von allen Betroffenen berücksichtigen zu können, die mit der GVM-Risikobewertung zu tun haben und die sich um die Belange der Endverbraucher kümmern.

Dr. Harry Kuiper, Vorsitzender des EFSA-Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen (GMO), das den Leitlinien-Entwurf verfasst hat, erklärte:

„Diese zweite Konsultation, die die EFSA im Rahmen der GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt-Risikobewertung durchführt, ist ein Beweis für EFSAs Verpflichtung zu Offenheit und Transparenz. Durch diesen Prozess beabsichtigen wir, alle die ein Interesse an der GVO-Risikobewertung haben, einzubeziehen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen können für Lebens- und Futtermittel äußerst wichtig sein. Wir hoffen, dass dieses Dokument der Industrie klare Anleitung gibt und sowohl die Antragstellung als auch die Risikobewertung von GVM durch unser Gremium erleichtert.“

Bis zum 15. September 2005 können Stakeholder und interessierten Kreise ihre Anmerkungen an die EFSA schicken. Das Dokument und Anleitungen, wie Beiträge abzugeben sind, sind auf der EFSA-Website veröffentlicht:

Consultation closed

Notes to editors

Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission gebeten, einen detaillierten Leitfaden zu veröffentlichen, um Antragsteller bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen auf Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln zu unterstützen. Zum zweiten Mal veröffentlicht nun die EFSA einen Leitfaden zu gentechnisch verändertem Material und bezieht sich hierbei speziell auf gentechnisch veränderte Mikroorganismen. Das erste Dokument wurde im vergangenen September von der EFSA verabschiedet und behandelt die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen.

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