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EFSA schließt Leitliniendokument für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln ab

Nach erfolgreicher Zusammenarbeit und Austausch mit Interessengruppen hat das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Leitliniendokument für die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln abgeschlossen und veröffentlicht. Das Leitliniendokument hat die Europäischen Kommission von der EFSA angefordert, um Antragstellern, die gemäß der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel* gentechnisch veränderte Organismen bzw. daraus hergestellt Produkte auf den EU-Markt bringen möchten, Hilfestellung zu geben. Dieses Leitliniendokument wurde vom GMO-Gremium zusammen mit einigen Mitgliedern von anderen Wissenschaftlichen Gremien der EFSA und Ad-hoc-Sachverständigen zusammengestellt.

Bevor ein gentechnisch verändertes Lebens- oder Futtermittel (GVO) oder ein daraus hergestelltes Produkt auf den EU-Markt gebracht werden kann, muss es ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die Sicherheit für Menschen, Tiere und die Umwelt sorgfältig abgeschätzt wird. Gemäß der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel bat die Europäische Kommission die EFSA, ein ausführliches Leitliniendokument zu entwickeln und zu veröffentlichen, um Antragstellern bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen auf Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel zu helfen.

Indem EFSA ihrer Verpflichtung nachkam, Interessengruppen in den Risikobewertungsprozess miteinzubeziehen, profitierte das Leitliniendokument erheblich von dem Feedback, das im Rahmen eines vierwöchigen öffentlichen Meinungsaustausches sowie während einer Beratung mit Interessengruppen im Mai 2004 erhalten wurde**. Es gibt ausführliche Anleitungen für die Erstellung und Einreichung von Anträgen im Rahmen der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie der Richtlinie 2001/18/EG*** über die absichtliche Freisetzung von GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt in die Umwelt. Das Dokument deckt daher die vollständige Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie daraus hergestellter Lebensmittel und Futtermittel ab. Fragen in Bezug auf das Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden von GVO (Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Koexistenz) liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des GVO-Gremiums. Das Gremium wird diesen Leitfaden unter dem Aspekt neu gewonnener Erfahrungen, des technischen Fortschritts und wissenschaftlicher Entwicklungen regelmäßig überprüfen.

Anmerkungen für die Redaktion

 Zeitrahmen für die Erstellung des Leitliniendokuments
27. Oktober 2003Anfrage wird durch die Europäische Kommission eingereicht
7. April 2004Veröffentlichung eines Entwurfs des Leitliniendokuments auf der EFSA-Website
9. Mai 2004Frist für die Einreichung schriftlicher Kommentare durch Interessengruppen im Wege einer Online-Befragung
25. Mai 2004Meeting zum Meinungsaustausch mit Interessengruppen
24. September 2004Annahme des Leitliniendokuments durch das GMO-Gremium
15. Oktober 2004Vorabkopie wird an die Teilnehmer des Meetings am 25. Mai mit Interessengruppen verschickt
8. November 2004Abschließende Bearbeitung des Leitliniendokuments

Die Liste und Zusammenfassungen der Anträge, die im Rahmen der Verordnung (EG) 1829/2003 eingereicht werden

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