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Die EFSA bewertet die von mit Nikotin belasteten Wildpilzen ausgehenden Gesundheitsgefahren

Die EFSA hat der Europäischen Kommission wissenschaftliche Beratung zu den Risiken des Verzehrs von Wildpilzen geleistet, nachdem über eine Nikotinkontamination in Proben von getrockneten Wildpilzen der Ernte des Jahres 2008, vor allem aus China, berichtet worden war. Vorausgegangen war ein dringendes Ersuchen der Kommission vom 27. April 2009.

Die EFSA hat die Risiken durch die Belastung von frischen Wildpilzen mit Nikotin bis zu einer Konzentration von 0,5 mg/kg bewertet und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Menge nicht unbedenklich ist. Die möglichen Auswirkungen des Verzehrs von mit Nikotin belasteten Wildpilzen sind wahrscheinlich nur leicht ausgeprägt und von kurzer Dauer, wie etwa erhöhte Herzfrequenz, Schwindel und Kopfschmerzen. Die EFSA hat die Kommission zu den Risiken beraten, die mit einer Kontamination in verschiedenen Konzentrationen verbunden sind, um die Risikomanager bei der Entscheidung über geeignete Folgemaßnahmen zu unterstützen.

Die Ursache für die Belastung dieser Pilze mit Nikotin ist unklar. Infrage kommen die Anwendung von Pestiziden oder eine Reihe anderer Faktoren, wie z. B. eine versehentliche Kontamination während des Trocknungsprozesses.

Um den Risikomanagern dabei zu helfen, zum Schutze der Verbraucher sichere Aufnahmewerte festzulegen, hat die EFSA anerkannte Methoden zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (MRL) für Pestizide in Lebensmitteln verwendet. Die EFSA hat eine Nikotinkonzentration von 0,036 mg/kg in frischen Wildpilzen als akzeptablen Rückstandshöchstgehalt Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm [1] vorgeschlagen.

Da die Bewertung mit einer Reihe von Unsicherheiten und Einschränkungen im Hinblick auf die vorhandenen bzw. erhältlichen Daten (in Bezug auf das Ausmaß der Kontaminierung bzw. in Bezug auf den Verzehr von Wildpilzen in Europa) behaftet war, empfiehlt die EFSA, den vorgeschlagenen MRL Zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen in Lebens- oder Futtermitteln, ausgedrückt in Milligramm pro Kilogramm-Wert als vorläufig anzusehen. Das von der Kommission empfohlene Überwachungsprogramm wird darüber hinaus dazu dienen, solidere Grundlagen für das Durchführen von Expositionsbewertungen und für das Festsetzen von MRL-Werten zu erhalten.

[1] Sofern ein MRL-Wert für größere Mengen getrockneter Wildpilze festzulegen sein sollte, wären 1,17 mg/kg (auf der Basis des Trockengewichts) als der nicht über die akute Referenzdosis hinausgehende maximale Aufnahmewert anzusehen.

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