EFSA leistet Beratung zur Hitzebehandlung von zweischaligen Weichtieren
Sachverständige der EFSA haben mögliche Alternativen zur aktuellen Praxis der Hitzebehandlung von Muscheln bewertet, die von EU-Rechtsvorschriften vor deren Inverkehrbringen verlangt wird. Diese Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art der Behandlung, die nötig ist, um mögliche Viren abzutöten, kann sich auf die Qualität der Endprodukte auswirken.
Zweischalige Weichtiere wie Miesmuscheln, Austern und Sandmuscheln können eine Quelle für Norovirus- und Hepatitis A-Infektionen beim Menschen sein. In Geweben von Muscheln reichern sich während der Nahrungsaufnahme durch das Ausfiltern von Kleinlebewesen aus kontaminiertem Wasser Viruspartikel an.
Die Sachverständigen des Gremiums für biologische Gefahren haben insbesondere Zeit/Temperatur-Kombinationen ermittelt, die der derzeitigen Auflage entsprechen, dass Muscheln einer Hitzebehandlung von „90 °C für 90 Sekunden“ zu unterziehen sind, und welche die gleiche Verringerung der Viruskonzentration zur Folge hätten.
Darüber hinaus zeigten die Wissenschaftler, dass die aktuelle Praxis der Hitzebehandlung von 90 °C für 90 Sekunden zu verschiedenen Graden der Virusreduktion führen kann, je nachdem welches Verfahren angewandt wird – was insbesondere von der Aufheiz- und Abkühlzeit abhängt (der Zeit also, die benötigt wird, um 90 °C zu erreichen bzw. auf Raumtemperatur zurückzukehren).
„Die Sachverständigen der EFSA empfehlen den Risikomanagern, ein angemessenes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit festzulegen. Davon ausgehend können Risikobewerter dann die gewünschte Virusreduktion und die zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Hitzebehandlung bestimmen“, erklärte Marta Hugas, Leiterin des EFSA-Referats für biologische Gefahren und Kontaminanten Alle in Lebensmitteln zu findenden Stoffe, die nicht absichtlich zugesetzt wurden. Kontaminanten können auf Verpackung, Lebensmittelverarbeitung und -transport, landwirtschaftliche Praktiken oder den Einsatz von Tierarzneimitteln zurückzuführen sein. Der Begriff deckt nicht die Kontamination durch Insekten oder Nagetiere ab. „Dies wird es Unternehmen ermöglichen, Verfahren zu entwickeln, die den Rechtsvorschriften entsprechen und zugleich die gewünschte Produktqualität erzielen“, so Hugas weiter.
Kontakt
Pressezentrum der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-mail: press [at] efsa.europa.eu (Press[at]efsa[dot]europa[dot]eu)
(Nur wenn Sie ein Mitglied der Presse sind)
Ask a Question-Service
Sie haben eine Frage zur Arbeit der EFSA? Wenden Sie sich an unseren Ask a Question-Service!