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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 um die Bewertung von Aromastoffen gebeten, um der Europäischen Kommission die wissenschaftliche Grundlage für einen Gesetzentwurf zu liefern, damit

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000* um die Bewertung von Aromastoffen gebeten, um der Europäischen Kommission die wissenschaftliche Grundlage für einen Gesetzentwurf zu liefern, damit eine Liste zugelassener Aromastoffe, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden, erstellt werden kann. Bis Juli 2005 sind mehr als 1000 Stoffe zu bewerten. Heute hat das Wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (AFC-Gremium) der EFSA, die ersten Gutachten über 77 Aromastoffen veröffentlicht. Das Gremium kam zu dem Ergebnis, dass sich bei keinem der evaluierten Stoffe Hinweise auf ein genotoxisches oder karzinogenes Potenzial gezeigt haben. Alle 77 Aromastoffe durchliefen den Evaluierungsprozess, wenn die in der Gesetzgebung festgelegte und von dem früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (Scientific Committee on Food – SCF) benutzte Methode angewendet wurde. Bewertete man jedoch die Höhe der Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird bei Normalverbrauchern von den Lebensmitteln, die diese Aromastoffe enthalten, stellte das Panel fest, dass für 33 dieser Stoffe spezifischere Daten erforderlich seien, um den Bewertungsprozess fortzusetzen.

Im Rahmen der Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von Aromastoffen überprüfte das AFC-Gremium erneut die Methode, mit der die Höhe der Aufnahme dieser Stoffe geschätzt wird, um so für Normalverbraucher die Aufnahmemengen von Lebensmitteln, die Aromastoffe enthalten, genauer berechnen zu können. Auf seiner Plenarsitzung im Juli 2004** beschloss das Gremium daher, das schrittweise Bewertungsverfahren, das zuvor vom früheren vom SCF angewandt wurde, zu ergänzen. Dieses Verfahren beruhte auf der Abschätzung der Expositionen, die auf jährlichen Produktionsmengen basieren. Das Gremium beschloss zusätzlich, für diese Aromastoffe die Aufnahmemengen zu berechnen, die auf den Lebensmitteln zugesetzten Mengen beruhen, die von der Industrie angegeben wurden. Diese Vorgehensweise stimmt mit der Auffassung des SCF überein, dass zukünftig eventuell auch andere Expositionsschätzungen in Betracht zu ziehen seien.

Als das Gremium die Stoffe der Aromastoffgruppen 3 *** und 6 **** bewertet hat, kam es zu dem Ergebnis, dass für alle 77 Substanzen keine Sicherheitsbedenken bestehen, wenn die Methode angewendet wird, die auf Produktionsmengen beruht. Wenn jedoch zusätzlich die Methode angewandt wurde, die auf den angegebenen Einsatzmengen in Lebensmitteln basiert, kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass genauere Expositionsdaten für 33 der in Rede stehenden Stoffe benötigt werden. Auf Basis solcher Zusatzdaten werden diese Aromastoffe dann neu bewertet. Die Anforderung dieser Daten in diesem Prozessschritt bedeutet nicht, dass ein Risiko besteht.

Den vollständigen Wortlaut der Gutachten finden Sie auf der Website der EFSA unter:

*Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission vom 18. Juli 2000 zur Festlegung der Maßnahmen, die für die Verabschiedung eines Bewertungsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich sind.

**  Das Protokoll der 7. Plenarsitzung des AFC-Gremiums  

***Flavouring Group Evaluation 3 (FGE.03): Acetals of branched- and straight-chain aliphatic saturated primary alcohols and branched- and straight-chain saturated aldehydes, and an orthoester of formic acid, from chemical groups 1 and 2 (Commission Regulation (EC) No 1565/2000 of 18 July 2000)

****Flavouring Group Evaluation 6 (FGE.06): Straight- and branched-chain aliphatic unsaturated primary alcohols, aldehydes, carboxylic acids, and esters from chemical groups 1 and 4 (Commission Regulation (EC) No 1565/2000 of 18 July 2000)

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