EFSA nimmt Gutachten zur Antibiotikaresistenz von Bakterien an
Das EFSA-Gremium für Biologische Gefahren (BIOHAZ) hat ein Gutachten zur Rolle von Lebensmittelverzehr und -verarbeitung bei der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird des Menschen gegenüber antibiotikaresistenten Bakterien angenommen. Die Antibiotikaresistenz (AMR) von Bakterien stellt eine aufkommende biologische Gefahr dar und ist unter anderem auf die Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe innerhalb der gesamten Lebensmittelkette zurückzuführen.
In dem Gutachten „Foodborne antimicrobial resistance as a biological hazard“ (Lebensmittelbedingte Antibiotikaresistenz – eine biologische Gefahr) heißt es, dass die allgemeinen Richtlinien für die Verhütung und Bekämpfung der Übertragung gesundheitsgefährdender Bakterien durch Lebensmittel auf den Menschen dazu beitragen werden, die Übertragung antibiotikaresistenter Bakterien auf diesem Weg zu verhindern. Diese Richtlinien schließen auch die nachhaltige Praxis verbesserter Hygiene in allen Abschnitten der Lebensmittelkette ein.
Im April hatte das BIOHAZ-Gremium eine öffentliche Konsultation zu diesem Gutachten und einen Aufruf zur Einreichung ergänzender wissenschaftlicher Daten veröffentlicht. Es gingen Kommentare von Behörden für Lebensmittelsicherheit in den Mitgliedstaaten, von Agenturen der Europäischen Gemeinschaft, von Verbänden verschiedener Zweige der europäischen Lebensmittelindustrie, von Nahrungsmittelerzeugern und von Einzelpersonen ein.
Das BIOHAZ-Gremium prüfte sämtliche eingegangenen Kommentare und überarbeitete seinen Gutachtenentwurf entsprechend.
Das Gutachten bildet die Grundlage für eingehendere Untersuchungen zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von antibiotikaresistenten Bakterien in der Lebensmittelkette und stellt einen fundierten Beitrag für europäische Risikomanager bei der fortgesetzten Entwicklung von Strategien zum Umgang mit AMR dar. Es wird darüber hinaus der Europäischen Kommission als Informationsquelle für ihren Beitrag zur „Intergovernmental Task Force on Antimicrobial Resistance“ des Codex Alimentarius dienen[1].
[1] Die Codex-Alimentarius-Kommission wurde 1963 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) mit dem Ziel eingerichtet, Lebensmittelstandards, ‑richtlinien und damit zusammenhängende Dokumente, wie Verfahrensregeln im Rahmen des „Joint FAO/WHO Food Standards Programme“, aufzustellen. Näheres zum Codex Alimentarius und seinen Taskforces.
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