EFSA veranstaltet Workshop mit Interessengruppen zum Leitlinienentwurf für GV-Vergleichspflanzen – Webcast verfügbar
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hielt am 31. März 2011 in Brüssel einen beratenden Workshop ab, um die Sicht von Interessengruppen bezüglich des Leitlinienentwurfs der EFSA für die Auswahl von Vergleichspflanzen zu genetisch veränderten (GV) Pflanzen zu diskutieren. Der Workshop brachte Teilnehmer verschiedener Interessengruppen zusammen, darunter Vertreter aus Wissenschaft und Industrie, von Nichtregierungsorganisationen (NGO), der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie wissenschaftliche Sachverständige der EFSA. Die Tagung war für die Öffentlichkeit über einen Live-Webcast zugänglich, der von 900 Menschen verfolgt wurde.
Ziel des Workshops war es, den Teilnehmern der jüngsten schriftlichen öffentlichen Konsultation zum Leitlinienentwurf die Möglichkeit zu geben, Ihre Ansichten näher auszuführen und zu erörtern sowie sich direkt mit den wissenschaftlichen Sachverständigen des EFSA-Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) und der Arbeitsgruppe zu Vergleichspflanzen auszutauschen. Die Ergebnisse der schriftlichen Konsultation und die Diskussionen im Rahmen des Workshops werden vom GMO-Gremium der EFSA bei der abschließenden Ausarbeitung des Leitliniendokuments berücksichtigt.
Der Workshop begann mit einer breiten Debatte zum Konzept der wesentlichen Gleichwertigkeit unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens, in dem die EFSA bei der Durchführung von GVO-Risikobewertungen operiert. Die zweite Hälfte des Workshops war der Diskussion des EFSA-Leitliniendokuments zur Auswahl von Vergleichspflanzen gewidmet.
Die Geschäftsführende Direktorin der EFSA, Catherine Geslain-Lanéelle, begrüßte die Workshop-Teilnehmer in einer kurzen Videobotschaft aus Parma. Die Tagung wurde von der EFSA-Direktorin für Risikobewertung, Dr. Riitta Maijala, geleitet und die Diskussion von José Bové, MEP, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses des Europäischen Parlaments für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, eröffnet. Diskussionsleiter war Dr. Helmut Gaugitsch von der österreichischen Umweltbehörde.
Frau Dr. Maijala hob die Bedeutung der Konsultation von Interessengruppen sowie der öffentlichen Debatte bei der Erarbeitung der EFSA-Leitliniendokumente hervor: „Wir begrüßen die Fragen, Anmerkungen und Beiträge, die in unserem Interessengruppen-Workshop vorgebracht wurden. Sie dienen, zusammen mit den Kommentaren aus der jüngsten öffentlichen Konsultation, der Steigerung der wissenschaftlichen und technischen Qualität des abschließenden EFSA-Leitliniendokuments zur Auswahl von Vergleichspflanzen. Die EFSA dankt allen, die uns dabei unterstützt haben, die Arbeit an diesem wichtigen Thema voranzubringen.“
Im Einklang mit dem Bekenntnis der EFSA zum offenen Dialog wurde José Bové, MEP, zu dem Workshop eingeladen, um seine Ansicht zur GVO-Risikobewertung darzulegen.
Sektion 1: Den Rahmen abstecken – Das Konzept der „wesentlichen Gleichwertigkeit“
In der ersten Sektion diskutierten die Teilnehmer allgemein über das Konzept der „wesentlichen Gleichwertigkeit“ (auch als „substanzielle Äquivalenz“ bezeichnet). Dr. Sébastien Goux, Referent der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission, skizzierte den derzeitigen rechtlichen Rahmen für die GVO-Risikobewertung in der Europäischen Union. Dr. Hartmut Meyer vom ENSSER-Netzwerk (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility) sprach über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze der Umweltrisikobewertung von GV-Pflanzen. Dr. Peter Kearns von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gab einen Überblick über das Konzept der wesentlichen Gleichwertigkeit aus historischer Perspektive. An die Vorträge schloss sich eine breite Diskussion mit den Workshop-Teilnehmern an.
Sektion 2: Meinungsaustausch zum EFSA-Gutachtenentwurf zu Vergleichspflanzen
Die zweite Sektion umfasste vier Diskussionsrunden, in denen näher auf die Kommentare eingegangen wurde, die während der öffentlichen Konsultation zum Entwurf des Leitliniendokuments für die Auswahl von Vergleichspflanzen abgegeben wurden. Jede der Diskussionsrunden konzentrierte sich dabei auf ein anderes in dem Dokument behandeltes Themengebiet. Hierzu zählten die Risikobewertung von einzelnen Transformationsereignissen (spezifischen genetischen Veränderungen), von GVO, die mehr als ein Transformationsereignis beinhalten (kombinierte Ereignisse oder „stacked events“), von kombinierten Ereignissen bei anderen Methoden als der herkömmlichen Pflanzenkreuzung sowie die Risikobewertung in Fällen, in denen keine Vergleichspflanze zur Verfügung steht.
In allen Diskussionen führten die Mitglieder des GMO-Gremiums und der Arbeitsgruppe zu Vergleichspflanzen zunächst in die betreffenden Kapitel des Leitliniendokuments ein und fassten die bei der öffentlichen Konsultation erhaltenen Anmerkungen zusammen. Den EFSA-Vorträgen folgten Kurzkommentare von ausgewählten Einzelpersonen und Organisationen, die Beiträge im Rahmen der schriftlichen Konsultation geleistet hatten. So hatten die Beitragenden Gelegenheit, Ihre Sichtweise des Leitlinienentwurfs näher zu erläutern, was die Grundlage für informative wissenschaftliche Diskussionen unter den Teilnehmern schuf.
Das GMO-Gremium der EFSA wird bei der abschließenden Ausarbeitung des Leitliniendokuments zu Vergleichspflanzen alle während der öffentlichen Konsultation abgegebenen schriftlichen Kommentare sowie alle in den Workshop-Diskussionen zum Ausdruck gebrachten Anmerkungen berücksichtigen. Außerdem wird die EFSA einen Workshop-Bericht erstellen.
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