EFSA-Sachverständige wollen GVO-Datenanalyse harmonisieren
Die EFSA hat ein neues Gutachten veröffentlicht, das darauf abzielt, die Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art und Weise zu harmonisieren, mit der Daten von Feldversuchen zur Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von genetisch veränderten Pflanzen sowie davon abgeleiteten Lebens- und Futtermitteln ermittelt und analysiert werden. Die Zielsetzung des Dokuments besteht darin, zu einer größeren Transparenz bei der Risikobewertung von GVO Ein genetisch veränderter Organismus (GVO) ist ein Organismus, der genetisches Material enthält, welches absichtlich verändert wurde und das durch Züchtung oder Selektion nicht natürlicherweise vorkommt beizutragen und die Beurteilung von Anträgen zu beschleunigen.
Die Sachverständigen des EFSA-Gremiums für genetisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) haben einige allgemeine Vorschriften hinsichtlich der Mindestanforderungen an den Aufbau von Feldversuchen vorgeschlagen, die eine genauere statistische Bewertung der Sicherheit von genetisch veränderten Pflanzen sicherstellen sollen. Wie alle Leitlinien kann auch dieses Dokument in der Zukunft aufgrund von Erfahrungen und einer Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden.
Das Gutachten enthält eine Reihe von Empfehlungen zu verschiedenen Gesichtspunkten wie der Anzahl der Standorte, an denen Versuche durchgeführt werden sollten, der Anzahl der Vegetationsperioden und der geographischen Streuung. Außerdem werden verschiedene statistische Aspekte hervorgehoben, die von weiterer Forschung profitieren werden, wie beispielsweise die Möglichkeit der gleichzeitigen Bewertung vieler Merkmale der genetisch veränderten Pflanze. Die Sachverständigen der EFSA haben ferner festgelegt, dass die in dem Gutachten vorgeschlagenen Grundsätze in bestimmten Fällen eventuell auch für die Bewertung von anderen genetisch veränderten Organismen als Pflanzen herangezogen werden können.
Die Risikobewertung von genetisch veränderten Organismen (GVO) durch die EFSA basiert auf dem Vergleich zwischen den GVO-Produkten und ihren nicht genetisch veränderten Gegenstücken. Dabei muss die Gleichwertigkeit der beiden Organismen innerhalb der Variationsbreite liegen, die bei zwei nicht genetisch veränderten Organismen in der Natur vorkommen würde.
Das Gutachten mit dem Titel „Statistical considerations for the safety evaluation of GMOs“ („Statistische Überlegungen zur Sicherheitsbewertung von GVO“) ist das Ergebnis einer mehr als zweijährigen Arbeit und basiert auf den Erfahrungen der EFSA bei der Bewertung von GVO-Anträgen im Rahmen des einschlägigen EU-Rechtsrahmens. Da die ursprüngliche Version des Dokuments zwei Monate lang — von Juli bis September 2008 — zur öffentlichen Konsultation freigegeben war, konnten beim Erstellen der endgültigen Fassung des Gutachtens 98 von unterschiedlichen Interessengruppen eingereichte Beiträge berücksichtigt werden.