EFSA veröffentlicht zweite Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“
Die EFSA hat eine zweite Reihe von Gutachten zur Liste gesundheitsbezogener Angaben über „allgemeine Funktionen“ veröffentlicht, die zuvor von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammengestellt worden war[1]. Wissenschaftliche Sachverständige des EFSA-Gremiums für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien haben alle eingereichten wissenschaftlichen Daten ausgewertet, mit denen die 416 Angaben untermauert werden sollten. Diese Gutachten sind an die Europäische Kommission und an die Mitgliedstaaten übermittelt worden, die letzten Endes darüber entscheiden, ob diese Angaben genehmigt werden oder nicht.
Die Bewertungen des Gremiums fielen positiv aus, wenn ausreichende wissenschaftliche Nachweise für gesundheitsbezogene Angaben vorlagen, wie etwa bei solchen, die sich auf Vitamine oder Mineralstoffe bezogen. Bei den meisten Angaben der zweiten Reihe gelangten die Sachverständigen aber zu ablehnenden Gutachten. Ursache hierfür war die mangelhafte Qualität der an die EFSA übermittelten Daten, bei denen etwa
- Informationen zur Identifizierung des Stoffes fehlten, auf den die Angabe gestützt wurde (z. B. „Probiotika“),
- Nachweise fehlten, dass die beanspruchte Wirkung für die Erhaltung oder Verbesserung der Körperfunktionen tatsächlich förderlich ist (z. B. Lebensmittel mit „antioxidativen Eigenschaften“), oder
- keine Humanstudien vorlagen, in denen die beanspruchten gesundheitlichen Vorteile zuverlässig gemessen worden waren[2].
Dies ist die zweite Reihe von Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben über „allgemeine Funktionen“, und das Gremium setzt seine Arbeit mit den restlichen Angaben auf der Liste fort. Dieser gestufte Ansatz wurde gewählt, weil die Zahl der zur Bewertung eingereichten Angaben sehr groß war und die EFSA sich verpflichtet, Gutachten zeitnah nach ihrer Annahme zu veröffentlichen, um Transparenz sicherzustellen. Bei ihrer Arbeit bündelt die EFSA ähnliche Angaben (z. B. nach Stoffen und/oder Nutzen), um zusammenhängende Gutachten zu erstellen.
Die EFSA unterhält regelmäßige Kontakte zu ihren Interessengruppen und ist sich bewusst, dass sie das Verfahren erläutern muss, dem das Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien bei seiner Bewertung der Angaben folgt. Ein Informationspapier beschreibt die einheitlichen Verfahren, die von der EFSA zur Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben nach Artikel 13 Absatz 1 eingesetzt werden, darunter auch die einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien für die Absicherung von Angaben und die Charakterisierung von Lebensmitteln. Dieses Papier wurde am 17. November 2009 auf den neuesten Stand gebracht und ist auf der Website der EFSA verfügbar.
Je nach der endgültigen Zahl der eingegangenen Angaben wird die EFSA ihre Arbeit voraussichtlich bis 2011 zum Abschluss bringen können. Die EFSA stimmt sich bei der Festlegung eines genaueren Zeitplans für die Fertigstellung der Arbeiten mit der Europäischen Kommission ab, wobei auch Angaben Berücksichtigung finden, die später neu hinzukommen und dann noch zu bewerten wären.
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