EFSA prüft Tierschutzaspekte der Federgewinnung von lebenden Gänsen
Das Gutachten der EFSA zu den Tierschutzaspekten der Federgewinnung an lebenden Gänsen gelangt zu dem Schluss, dass diese Praxis durchgeführt werden kann, ohne dass den Tieren Schmerzen, Leiden oder Verletzungen zugefügt werden. Dazu sollten die Federn nur zum Zeitpunkt des Federwechsels bzw. der Mauser gewonnen und es sollten Bürst- und Kämmverfahren angewendet werden. Sachverständige des Gremiums für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) teilten allerdings mit, dass unter den derzeit üblichen Bedingungen das Rupfen von Federn auf schmerzhafte Art Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art unvermeidbar ist. Sie empfehlen daher die Einführung eines Kontrollsystems, um sicherzustellen, dass von lebenden Gänsen nur in der Mauser Federn gewonnen werden.
In dem Gutachten weist das Gremium darauf hin, dass das Bürsten oder Kämmen von lebenden Gänsen zur Gewinnung von Federn in der Mauser keine Gewebeschäden verursacht, das Rupfen (Herausziehen) von Federn jedoch zu Schmerzen und anderen Leiden wie etwa blutende Wunden und Hautverletzungen führt. Da der Federwechsel der verschiedenen Teile des Körpers jedoch zu verschiedenen Zeiten stattfindet, kann das Rupfen einiger Federn möglicherweise auch beim Bürsten und Kämmen nicht immer vermieden werden. Zudem erfolgt dieser Federwechsel nicht bei allen Gänsen einer Herde zur gleichen Zeit, so dass die Federn vermutlich auch bei Gänsen gerupft werden, die sich nicht in der entsprechenden Mauser-Phase befinden.
Die Sachverständigen der EFSA empfehlen, dass nur Federn in der entsprechenden Mauser-Phase gewonnen werden und ein Kontrollsystem für die Praxis eingeführt wird, um zu prüfen, ob Hautrisse vorhanden oder an den Federn Blut oder Gewebereste zu finden sind. Die Beteiligten sollten den Unterschied zwischen den für die Gewinnung reifen Federn und den nicht reifen Federn kennen.
Das Gremium gelangte außerdem zu dem Schluss, dass Leiden auch beim Fangen und bei der Behandlung der Gänse vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden sollte und dass die Beteiligten Kenntnis von guten Methoden zum Umgang mit den Tieren haben sollten. Das Vorhandensein blutiger Federn, von Hautverletzungen, von Haltungsveränderungen (z. B. hängende Flügel) sowie gebrochener oder verstauchter Knochen kann zur Bewertung des Wohlergehens der für die Federgewinnung genutzten Gänse herangezogen werden. Darüber hinaus schlug das Gremium vor, tierbezogene Indikatoren Werden anhand von standardisierten Methoden gemessen, um das Wohlergehen von Tieren ausgehend von deren Reaktionen zu bewerten zu entwickeln und künftig Forschungen auf diesem Gebiet zu betreiben, um Methoden zur Beurteilung der Reife von Federn zu ermitteln.
Das Gutachten folgt einem Ersuchen der Europäischen Kommission um Bewertung des Wohlergehens von Gänsen, deren Federn während ihrer Lebenszeit für die Daunenproduktion gewonnen werden. Um die präzisesten verfügbaren Daten zu erhalten, prüfte das Gremium alle relevanten wissenschaftlichen Studien, und es wurden Interessengruppen aus den Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten konsultiert. Im Mai 2010 fand eine Fachsitzung statt, an der Vertreter der Industrie und von Tierschutzorganisationen teilnahmen, und im August 2010 wurde eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Gutachtens durchgeführt.
Weitere Informationen
- Es gibt im Wesentlichen zwei Vorgehensweisen zur Federgewinnung von lebenden Gänsen.
In der Mauser können "reife" Federn mit minimaler Kraftaufwendung und ohne Blutungen oder Gewebeschäden durch Bürst- oder Kämmtechniken gewonnen werden.
Wenn Federn, die noch nicht "reif" sind, herausgezogen, also gerupft werden, werden dem Vogel unvermeidlich Schmerzen zugefügt. Das Herausrupfen von Federn führt zu blutenden Follikeln und möglicherweise zu weiteren Hautverletzungen mit Austreten von Gewebeflüssigkeit und Blutergüssen.
- In Artikel 3 der Richtlinie 98/58/EG heißt es: „Die Mitgliedstaaten treffen dahingehend Vorkehrungen, dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.“ Darüber hinaus heißt es in der zu Hausgänsen gemachten Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Europarates zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, die 1999 angenommen und Teil des EU-Rechts ist, dass "Federn, einschließlich Daunen, nicht von lebenden Vögeln gerupft werden dürfen."
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