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EFSA veröffentlicht Leitlinien zur Risikobewertung im Bereich des Tierschutzes

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat wegweisende Leitlinien veröffentlicht, mit denen erstmals eine standardisierte Methodik für die Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung im Bereich des Tierschutzes vorgegeben wird. Diese Methode, die auf einem schrittweisen Vorgehen basiert, wurde so entwickelt, dass sie für alle Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art und Faktoren, die sich auf das Wohlergehen von Tieren auswirken können (wie etwa Haltung, Transport, Betäubung und Töten), anwendbar ist. Mit der Erstellung der Leitlinien bekräftigt die EFSA ihr Engagement sicherzustellen, dass all ihre Arbeiten zum Tierschutz auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage beruhen. Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) wird seine künftige wissenschaftliche Beratung zu Risiken im Zusammenhang mit Aspekten des Tierschutzes unter Berücksichtigung dieser Leitlinien erteilen. Die Leitlinien unterstützen darüber hinaus die Umsetzung der kürzlich verabschiedeten EU-Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015.

Philippe Vannier, Vorsitzender des AHAW-Gremiums der EFSA, sagte hierzu: „Diese dringend erwarteten Leitlinien stellen eine wichtige Ergänzung der wissenschaftlichen Literatur im Bereich Tierschutz dar und sind dem Einsatz und der Erfahrung der Wissenschaftler und externen Sachverständigen der EFSA, die an ihrer Erstellung beteiligt waren, zu verdanken. Erstmals ist es nun möglich, dass Wissenschaftler, Tierärzte und alle anderen am Tierschutz Interessierten einer praktischen und harmonisierten Methodik zur Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit dem Wohlergehen landwirtschaftlicher Nutztiere folgen können.“

Die Risikobewertung ist ein Fachgebiet der angewandten Wissenschaften und befasst sich mit der Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Faktoren (bzw. Gefahren). Beim Tierschutz ist unter einem Faktor all das zu verstehen, was sich potenziell auf das Wohlergehen von Tieren auswirken kann, wie etwa die Haltungsbedingungen, die Art des Transports vom landwirtschaftlichen Betrieb zum Schlachthof oder die Art der Tötung. Bisher gab es keine spezifischen internationalen Leitlinien zur Risikobewertung im Bereich des Tierschutzes, wodurch die an diesen Arbeiten beteiligten wissenschaftlichen Experten nach unterschiedlichen Ansätzen vorgingen.

Der im vorliegenden Leitliniendokument vorgeschlagene methodische Rahmen beginnt mit der Problemformulierung Prozess der Definition eines spezifischen Problems, dem beispielsweise im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung Rechnung getragen wird. Dazu gehört die Formulierung einer Frage und die Definition möglicher Antworten (z.B. durch Festlegung der zu messenden Endpunkte), einem wichtigen Vorgang, bei dem Risikobewerter und Risikomanager gemeinsam den Zweck, die Reichweite und die Kernelemente der Risikobewertung im Bereich des Tierschutzes definieren. Es schließt sich die Risikobewertung in drei Schritten an: Bei der Expositionsabschätzung Einer der Hauptschritte der Risikobewertung, bei dem es um eine eingehende Bewertung der Frage geht, wer oder was einer Gefahr ausgesetzt ist, und in welchen (zu quantifizierenden) Mengen werden zunächst Niveau und Dauer der Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird gegenüber den Faktoren festgelegt. Bei der Beschreibung der Auswirkungen geht es um die Folgen, die eine Exposition gegenüber diesen Faktoren auf das Wohlergehen haben wird; und bei der Risikocharakterisierung Letzte Phase der Risikobewertung, bei der die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Stoff eine schädliche Wirkung hat, unter Berücksichtigung der Art der Gefahr und des Ausmaßes der Exposition von Menschen, Tieren, Pflanzen und/oder der Umwelt gegenüber diesem Stoff berechnet wird schließlich werden die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und das Ausmaß nachteiliger Auswirkungen auf das Wohlergehen, einschließlich der Ungewissheiten und Annahmen der Risikobewertung, erfasst.

Das Leitliniendokument bekräftigt die wissenschaftliche Priorisierung von Tierschutzaspekten durch die EFSA und wird – zusammen mit den derzeitigen Arbeiten der Behörde über die Einbeziehung tierbezogener Maßnahmen bei der Bewertung des Wohlergehens von landwirtschaftlichen Nutztieren – Wissenschaftler, Tierärzte und Landwirte dabei unterstützen, wirksame Tierschutzkontrollen und Überwachungspläne für landwirtschaftliche Betriebe zu erarbeiten. Deren Einführung und Umsetzung sowie die diesbezüglichen Rückmeldungen sollten künftig wertvolle Informationen über die Zuverlässigkeit des in den Leitlinien vorgeschlagenen Risikobewertungsansatzes liefern, anhand derer die vorgeschlagene Methode weiter verbessert werden kann.

Die Leitlinien folgen auf die erst kürzliche Veröffentlichung der neuen EU-Tierschutzstrategie 2012-2015 und sollen die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ergänzen. Die EFSA wird ihre jüngsten Arbeiten zur Risikobewertung im Bereich Tierschutz auf einer von der Europäischen Kommission und des dänischen EU-Ratsvorsitzes organisierten internationalen Konferenz (29. Februar/1. März 2012) in Brüssel vorstellen. Der Titel der Konferenz lautet: „Implementing animal welfare through the new EU strategy: consumer empowerment and market opportunities“ (Umsetzung des Tierschutzes mithilfe der neuen EU-Strategie: Mündige Verbraucher und Marktchancen).

 

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