EFSA beurteilt die vorgeschlagenen vorläufigen EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein Gutachten über die möglichen Gesundheitsrisiken bei bestimmten vorgeschlagenen Rückstandswerten für Pestizide in Futter- und Lebensmitteln veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen der ersten Schritte zur vollständigen EU-Harmonisierung der nationalen Rückstandshöchstmengen[1] für Pestizide in den Mitgliedstaaten. Rückstandshöchstmengen, die für die Bevölkerung eines Mitgliedstaates als sicher gelten, sind aufgrund unterschiedlicher Ernährungsgewohnheiten für die Bevölkerung anderer Mitgliedsstaaten nicht zwangsläufig ebenfalls unbedenklich. Daher ist eine EU-Risikobewertung der nationalen Rückstandshöchstmengen erforderlich um sicherzustellen, dass sich hierdurch keine unannehmbaren Risiken für die europäischen Verbraucher ergeben, bevor diese in die EU-Gesetzgebung aufgenommen werden können. Auf Grundlage der von der Europäischen Kommission vorgelegten Daten hat die EFSA eine Untersuchung der ursprünglichen Risikobewertung der vorgeschlagenen vorläufigen Rückstandshöchstmengen (MRLs - Maximum Residue Levels)[2] durchgeführt. Die EFSA führte Modellberechnungen durch, um die Exposition der europäischen Verbraucher abzuschätzen. Der Risikobewertung zufolge stellen 92 der 236 Wirkstoffe[3] wahrscheinlich keine Gefahr für den Verbraucher dar. Bei den restlichen 144 Substanzen konnte ein potentielles Risiko für den Verbraucher durch die erste Untersuchung nicht ausgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden nun weitere Untersuchungen dieser Substanzen im Hinblick auf die Festlegung vorläufiger MRLs durchführen. Im Zuge der Harmonisierung der vorläufigen MRLs für Pestizide ist die EFSA zur Erstellung weiterer wissenschaftlicher Gutachten für Risikomanager bereit.
Für 250 Wirkstoffe (in Pestiziden eingesetzte Bestandteile und Verbindungen) wurden bereits EU-weite MRLs festgesetzt. Bei den übrigen Substanzen stellt die Bewertung durch die EFSA jetzt den ersten Schritt zur vollständigen Harmonisierung der Rückstandshöchstmengen für Pestizide dar, für die in den Mitgliedstaaten derzeit noch unterschiedliche nationale Rückstandshöchstmengen gelten. Auf Grundlage von Modellberechnungen hat die EFSA eine Bewertung der Sicherheit der vorgeschlagenen vorläufigen MRLs für 236 Wirkstoffe durchgeführt, um die Exposition der europäischen Verbraucher abzuschätzen. Bei der Expositionsbewertung der EFSA wurden Verzehrgewohnheiten in ganz Europa sowie bestimmte besonders empfindliche Untergruppen der Bevölkerung, wie beispielsweise Kinder und Säuglinge, berücksichtigt. Es wurden mehr als 62.000 individuelle MRLs bewertet. Die EFSA legte ein konservatives Untersuchungsmodell zugrunde und ermittelte diejenigen MRLs, die wahrscheinlich kein Risiko für die Verbraucher darstellen.
Die für diese spezielle Risikobewertungsaufgabe entwickelten Methoden der Risikobewertung beruhen auf international anerkannten Verfahren. Aufgrund der hohen Anzahl der zu bewertenden vorläufigen MRLs und der begrenzten Verfügbarkeit von Daten[4] wurden zusätzliche konservative Elemente in die Berechnungen eingeführt, um Datenlücken zu schließen und ein effizientes Mittel zur Bewältigung der Vielzahl an erforderlichen Berechnungen zur Hand zu haben. Die Ergebnisse der Berechnungen sind folglich als eine erste Untersuchung zu verstehen, um diejenigen vorgeschlagenen vorläufigen MRLs zu ermitteln, die den Verbraucher wahrscheinlich nicht gefährden. Laut Risikobewertung der EFSA stellen 92 der 236 Wirkstoff-Rückstandshöchstmengen wahrscheinlich kein chronisches[5] oder akutes[6] Risiko für die Verbraucher dar. Bei den verbleibenden 144 Substanzen konnte ein mögliches Risiko für den Verbraucher in der ersten Untersuchung nicht ausgeschlossen werden, weswegen weitere wissenschaftliche Beurteilungen und/oder Erwägungen zum Risikomanagement erforderlich sind. Die EFSA ist bereit im Zuge der Harmonisierung der vorläufigen MRLs für Pestizide auf EU-Ebene weitere wissenschaftliche Gutachten für Risikomanager zu erstellen.
Innerhalb des mit der Kommission vereinbarten Zeitrahmens von 6 Monaten wird die EFSA ihr Gutachten nunmehr der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament vorlegen.
Das vollständige Gutachten sowie Anhänge finden Sie auf der Website der EFSA unter: http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/32r.htm
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