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EFSA beurteilt die vorgeschlagenen vorläufigen EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein Gutachten über die möglichen Gesundheitsrisiken bei bestimmten vorgeschlagenen Rückstandswerten für Pestizide in Futter- und Lebensmitteln veröffentlicht. Dabei handelt es sich um einen der ersten Schritte zur vollständigen EU-Harmonisierung der nationalen Rückstandshöchstmengen[1] für Pestizide in den Mitgliedstaaten. Rückstandshöchstmengen, die für die Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung eines Mitgliedstaates als sicher gelten, sind aufgrund unterschiedlicher Ernährungsgewohnheiten für die Bevölkerung anderer Mitgliedsstaaten nicht zwangsläufig ebenfalls unbedenklich. Daher ist eine EU-Risikobewertung der nationalen Rückstandshöchstmengen erforderlich um sicherzustellen, dass sich hierdurch keine unannehmbaren Risiken für die europäischen Verbraucher ergeben, bevor diese in die EU-Gesetzgebung aufgenommen werden können. Auf Grundlage der von der Europäischen Kommission vorgelegten Daten hat die EFSA eine Untersuchung der ursprünglichen Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung der vorgeschlagenen vorläufigen Rückstandshöchstmengen (MRLs - Maximum Residue Levels)[2] durchgeführt. Die EFSA führte Modellberechnungen durch, um die Exposition Konzentration oder Menge eines bestimmten Stoffs, die von einem Menschen, einer Population oder einem Ökosystem mit einer bestimmten Häufigkeit über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgenommen wird der europäischen Verbraucher abzuschätzen. Der Risikobewertung zufolge stellen 92 der 236 Wirkstoffe[3] wahrscheinlich keine Gefahr Stoff oder Aktivität, der/die das Potenzial besitzt, in Lebewesen oder Umgebungen schädliche Wirkungen hervorzurufen für den Verbraucher dar. Bei den restlichen 144 Substanzen konnte ein potentielles Risiko für den Verbraucher durch die erste Untersuchung nicht ausgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden nun weitere Untersuchungen dieser Substanzen im Hinblick auf die Festlegung vorläufiger MRLs durchführen. Im Zuge der Harmonisierung der vorläufigen MRLs für Pestizide ist die EFSA zur Erstellung weiterer wissenschaftlicher Gutachten für Risikomanager bereit.

Für 250 Wirkstoffe (in Pestiziden eingesetzte Bestandteile und Verbindungen) wurden bereits EU-weite MRLs festgesetzt. Bei den übrigen Substanzen stellt die Bewertung durch die EFSA jetzt den ersten Schritt zur vollständigen Harmonisierung der Rückstandshöchstmengen für Pestizide dar, für die in den Mitgliedstaaten derzeit noch unterschiedliche nationale Rückstandshöchstmengen gelten. Auf Grundlage von Modellberechnungen hat die EFSA eine Bewertung der Sicherheit der vorgeschlagenen vorläufigen MRLs für 236 Wirkstoffe durchgeführt, um die Exposition der europäischen Verbraucher abzuschätzen. Bei der Expositionsbewertung der EFSA wurden Verzehrgewohnheiten in ganz Europa sowie bestimmte besonders empfindliche Untergruppen der Bevölkerung, wie beispielsweise Kinder und Säuglinge, berücksichtigt. Es wurden mehr als 62.000 individuelle MRLs bewertet. Die EFSA legte ein konservatives Untersuchungsmodell zugrunde und ermittelte diejenigen MRLs, die wahrscheinlich kein Risiko für die Verbraucher darstellen.

Die für diese spezielle Risikobewertungsaufgabe entwickelten Methoden der Risikobewertung beruhen auf international anerkannten Verfahren. Aufgrund der hohen Anzahl der zu bewertenden vorläufigen MRLs und der begrenzten Verfügbarkeit von Daten[4] wurden zusätzliche konservative Elemente in die Berechnungen eingeführt, um Datenlücken zu schließen und ein effizientes Mittel zur Bewältigung der Vielzahl an erforderlichen Berechnungen zur Hand zu haben. Die Ergebnisse der Berechnungen sind folglich als eine erste Untersuchung zu verstehen, um diejenigen vorgeschlagenen vorläufigen MRLs zu ermitteln, die den Verbraucher wahrscheinlich nicht gefährden. Laut Risikobewertung der EFSA stellen 92 der 236 Wirkstoff-Rückstandshöchstmengen wahrscheinlich kein chronisches[5] oder akutes[6] Risiko für die Verbraucher dar. Bei den verbleibenden 144 Substanzen konnte ein mögliches Risiko für den Verbraucher in der ersten Untersuchung nicht ausgeschlossen werden, weswegen weitere wissenschaftliche Beurteilungen und/oder Erwägungen zum Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden erforderlich sind. Die EFSA ist bereit im Zuge der Harmonisierung der vorläufigen MRLs für Pestizide auf EU-Ebene weitere wissenschaftliche Gutachten für Risikomanager  zu erstellen.

Innerhalb des mit der Kommission vereinbarten Zeitrahmens von 6 Monaten wird die EFSA ihr Gutachten nunmehr der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament vorlegen.

Das vollständige Gutachten sowie Anhänge finden Sie auf der Website der EFSA unter: http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/32r.htm

[1] In den EU-Mitgliedstaaten gelten derzeit unterschiedliche zulässige Rückstandshöchstmengen. Bislang wurden die Rückstandshöchstmengen von jedem Mitgliedstaat auf Grundlage der nationalen Verzehrgewohnheiten und eigener Risikobewertungen festgelegt. Zur Gewährleistung eines besseren Verbraucherschutzes im EU-Binnenmarkt werden die Rückstandshöchstmengen nun EU-weit von der EU festgelegt. Die Festlegung harmonisierter Rückstandshöchstmengen für die von der EFSA beurteilten Wirkstoffe ist eine Vorbedingung für die vollständige Inkraftsetzung der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen.
[2] Die vorläufigen MRLs werden als Übergangsmaßnahme bestimmt. Sie unterliegen einer eingehenden wissenschaftlichen Beurteilung, die zur Festlegung der endgültigen MRLs im Anschluss an die umfassende Bewertung der Wirkstoffe führt.
[3] Die Europäische Kommission ermittelte 236 von 900 verbleibenden Wirkstoffen, die noch durch die EFSA untersucht werden müssen.
[4] Die verfügbaren Daten beschränken sich auf die höchsten nationalen MRLs. Daten wie beispielsweise einzelstaatliche Genehmigungen, Ergebnisse aus überwachten Feldversuchen, Rückstandsdefinitionen und die Auswirkungen der Verarbeitung usw. wurden der EFSA nicht zur Verfügung gestellt.
[5] Chronisches Gesundheitsrisiko bedeutet, dass eine wiederholte Exposition über einen bedeutsamen Zeitraum hinweg Schäden verursacht. 110 Pestizide müssen noch näher auf mögliche chronische Gesundheitsrisiken untersucht werden.
[6] Akutes Gesundheitsrisiko bedeutet, dass schon eine kurzfristige Exposition (z. B. von mehreren Stunden) ausreicht, um Schäden zu verursachen. 109 Pestizide müssen noch näher auf mögliche akute Gesundheitsrisiken untersucht werden.

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