EFSA gibt wissenschaftliche Empfehlungen für die Kennzeichnung von Allergen Derivaten: neun Beurteilungen abgeschlossen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute weitere wissenschaftliche Empfehlungen zu allergenen Zutaten und ihren Derivaten veröffentlicht, um künftige Maßnahmen in Bezug auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu untermauern. Das Wissenschaftliche Gremium für dietätische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) hat neun Beurteilungen zu Derivaten von Lebensmittelallergenen abgeschlossen, für die eine befristete Ausnahme von der vorgeschriebenen Kennzeichnung auf Lebensmitteletiketten beantragt wurde. Das Gremium berücksichtigte alle verfügbaren Informationen, einschließlich der von den Antragstellern vorgelegten Daten, und konnte für die meisten der beurteilten Derivate Empfehlungen geben, mit welcher Wahrscheinlichkeit mit unerwünschten Reaktionen zu rechnen ist. Die EFSA hat 25 Anfragen nach wissenschaftlichen Gutachten zu Allergen Derivaten erhalten; die verbleibenden Anfragen werden in den kommenden Monaten abgeschlossen werden.
Die Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung von Lebensmitteln schreibt die Zutatenkennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich aller bekannten Allergene, zwingend vor, um die Verbraucher besser zu informieren und die Gesundheit derjenigen zu schützen, die unter Lebensmittelallergien oder unverträglichkeiten leiden. In Anbetracht der Möglichkeit, dass bestimmte Derivate bekannter Lebensmittelallergene unter Umständen keine allergische Reaktion auslösen, sieht dieselbe Rechtsvorschrift* auch die mögliche Ausnahme von der vorgeschriebenen Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis vor. Es soll eine Liste von Derivaten allergener Zutaten, die nicht der vorgeschriebenen Kennzeichnung unterliegen, von der Europäischen Kommission festgelegt werden, sofern wissenschaftlich nachgewiesen werden kann, dass diese keine unerwünschten Reaktionen auslösen. Das NDA Gremium der EFSA hat bereits früher empfohlen, dass derartige Anträge von Fall zu Fall geprüft werden sollten**.
Um der Lebensmittelindustrie genügend Zeit zu geben, den Nachweis zu erbringen, dass bestimmte Derivate allergener Zutaten bei empfindlichen Menschen keine allergischen Reaktionen auslösen, sehen die Rechtsvorschriften die Möglichkeit der befristeten Ausnahme von der Kennzeichnung vor, wobei diese Ausnahmen auf der Grundlage des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstandes erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde die Industrie aufgefordert, für Allergen-Derivate eine mögliche befristete Ausnahme von der vorgeschriebenen Kenzeichnung vor dem 25. August 2004 zu beantragen, um der Europäischen Kommission Gelegenheit zu geben, auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen der EFSA eine solche Liste zu erstellen. Die in die Liste aufgenommenen Allergen Derivate werden solange befristet von der vorgeschriebenen Lebensmittelkennzeichnung ausgenommen, bis auf der Grundlage von Untersuchungen, die von der Industrie durchzuführen sind, bestätigt wird, dass sie tatsächlich keine allergischen Reaktionen auslösen.
Die Europäische Kommission hat die EFSA gebeten, eingegangene Anträge zu Allergen Derivaten zu beurteilen und wissenschaftliche Empfehlungen über die Wahrscheinlichkeit zu geben, dass diese nach dem Verzehr durch empfindliche Menschen unter den vom Antragsteller spezifizierten Bedingungen unerwünschte Reaktionen auslösen.
Die Mehrzahl der Anfragen gingen in den Monaten September und Oktober bei der EFSA ein. Schon bevor EFSA diese Anfragen erhalten hat, leistete das NDA Gremium Vorbereitungsarbeiten, und beriet sich im Rahmen einer Interessengruppen-Konsultation mit Industrieexperten.
Die beigefügte Tabelle gibt einen Überblick über die bis heute beurteilten Zutaten und die Ergebnisse des Gremiums zu insgesamt neun Anträgen. Das Gremium zog alle verfügbaren Daten zur Beurteilung heran, einschließlich seines früheren Gutachtens und der von den Antragstellern vorgelegten Daten, und konnte für acht der neun Anträge Empfehlungen geben. Bei einem Antrag, der sich auf Milch , Eier und Fischprodukte, die bei der Weinherstellung verwendet werden, reichten die vorgelegten Daten nicht, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Das Gremium wird die Beurteilung der verbleibenden Anträge fortsetzen und die von der Europäischen Kommission angeforderten wissenschaftlichen Gutachten in den kommenden Monaten vorlegen.
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