EFSA empfiehlt Bedingungen und Methoden für die wirksame Betäubung und Tötung von Tieren, um Schmerzen zu vermeiden und Leiden zu mindern
Das Wissenschaftliche Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellte ein Gutachten in Bezug auf tierschutzrelevante Aspekte der Betäubungs- und Tötungsverfahren für die wichtigsten Nutztierarten. Das AHAW-Gremium empfiehlt, nur solche Bedingungen und Methoden für die Betäubung und Tötung zu wählen, die unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes für die jeweilige Tierart am besten geeignet sind. Zu bevorzugen sind Methoden, die Bewusstlosigkeit und Tod entweder sofort oder in unmittelbarer Folge herbeiführen, um Schmerzen zu vermeiden und das Leiden der Tiere zu mindern. Wissenschaftliche Experten unterstreichen die Bedeutung einer angemessenen Ausbildung des Personals und fordern weitere Untersuchungen der Mechanismen und Wirkungen der verschiedenen Betäubungsmethoden.
Das Wissenschaftliche Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte ein Gutachten in Bezug auf tierschutzrelevante Aspekte der Betäubungs- und Tötungsverfahren für Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel, Pferde und Zuchtfische. Die von der EFSA ernannten Sachverständigen erstellten einen wissenschaftlichen Bericht, deren Daten als Grundlage für das Gutachten dienten. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Bewertung des Tierschutzes während der Betäubung und Tötung unter den in gewerblichen Schlachthöfen und landwirtschaftlichen Betrieben vorherrschenden Bedingungen. Bei der Erstellung dieses Gutachtens berücksichtigte das AHAW-Gremium keine ethischen, sozioökonomischen, kulturellen oder religiösen Themen.
Die Betäubung vor der Schlachtung ist in der EU rechtlich vorgeschrieben, wobei es in einigen Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen für religiöse Schlachtmethoden gibt. Indem Bewusstlosigkeit und Empfindungslosigkeit durch die Betäubung herbeigeführt werden, können Furcht- und Angstreaktionen sowie Schmerzen, Leiden und Aufregung unter den betroffenen Tieren vermieden und gemindert werden.
Betäubungsverfahren machen die Tiere nur vorübergehend bewusstlos. Ein schneller und präziser Entblutungsschnitt ist erforderlich, um den Tod herbeizuführen. Das Gremium empfiehlt, nur solche Verfahren anzuwenden, die für die betroffenen Tiere geeignet sind und die jeweiligen Anforderungen erfüllen, so dass die Tiere in einen Zustand der Bewusstlosigkeit und Empfindungslosigkeit versetzt werden und das Leiden minimiert wird. Die Dauer der Bewusstlosigkeit ist je nach Verfahren, Tierart und Tier unterschiedlich.
Wissenschaftliche Experten empfehlen Betäubungs-/Tötungsverfahren, die entweder sofort oder in unmittelbarer Folge Bewusstlosigkeit und Tod herbeiführen. Sofern diese Methoden verfügbar und zuverlässig sind, sind sie anderen Verfahren vorzuziehen, da sie zur Tötung der Tiere nicht auf eine Entblutung angewiesen sind.
Wichtig ist, dass die Geräte und Vorrichtungen zur Betäubung und Tötung in einem einwandfreien Zustand gehalten werden, das Personal gut ausgebildet ist und eine positive Einstellung zum Tierschutz hat.
Die Vor- und Nachteile einiger Methoden wie Bolzenschuss, Betäubung mit Gas und elektrische Betäubung wurden vom Gremium für verschiedene Tierarten Untergliederung der Gattung, eine Gruppe eng verwandter und ähnlicher aussehender Organismen; z.B. steht im Falle des Homo sapiens (Mensch) der zweite Teil des Namens (sapiens) für die Art evaluiert und im Gutachten dargelegt. Nach Ansicht des Gremiums gibt es weder ein ideales Verfahren für die Betäubung und Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere zur gewerblichen Schlachtung noch für die Seuchenbekämpfung. Daher ist es notwendig, solche Verfahren auszuwählen, die die meisten Vorteile im Hinblick auf den Schutz der Tiere bieten.
Das Gremium kam letztlich zu dem Schluss, dass weitere detaillierte Untersuchungen zu Mechanismen und Wirkungen der verschiedenen Betäubungs- oder Betäubungs-/Tötungsverfahren sowie zu ihrer technischen und organisatorischen Eignung in der Praxis dringend erforderlich sind. Entscheidend für Gewährleistung des Tierschutzes ist zudem eine kontinuierliche und verbesserte Ausbildung des mit der Schlachtung beauftragten Personals.
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