Gutachten der EFSA zu marinen Okadainsäure-Biotoxinen
Die EFSA wurde von der Europäischen Kommission (EK) ersucht, die derzeit in der Europäischen Union (EU) geltenden Grenzwerte für verschiedene marine Biotoxine in Zusammenhang mit der menschlichen Gesundheit und die zum Nachweis dieser Toxine verwendeten Analyseverfahren zu untersuchen. Dieses Gutachten betrifft eine Gruppe[1], Okadainsäure (OA) und verwandte Toxine, die gemeinsam die Gruppe der OA-Toxine bilden.
Das CONTAM-Gremium der EFSA[2] hat die vorliegenden Daten geprüft und für OA-Gruppen-Toxine eine Konzentration identifiziert, bei der bei den meisten Verbrauchern auch nach Verzehr einer großen Portion Schalentiere nicht von einer Schalentiervergiftung auszugehen ist. Das Gremium hat außerdem Defizite in derzeitigen tierexperimentellen Verfahren hervorgehoben und Empfehlungen zur zukünftigen Arbeit an Alternativverfahren ausgesprochen.
Toxine der OA-Gruppe werden üblicherweise von einer Art von Meeresplankton produziert. Diese Toxine können Schalentiere kontaminieren, insbesondere zweischalige Weichtiere wie etwa Austern, Miesmuscheln, Jakobsmuscheln und Herzmuscheln. Kontaminierte Schalentiere können Diarrhoeic Shellfish Poisoning (DSP) verursachen.
In Europa werden die Konzentrationen der OA-Gruppen-Toxine überwacht. Lebensmittelunternehmen müssen sicherstellen, dass zweischalige Weichtiere, die auf den Markt kommen und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, den derzeit in Europa vorgeschriebenen Grenzwert von 160 µg[3] OA eq./kg Schalentierfleisch nicht überschreiten.
Angesichts der akuten Toxizität der OA-Gruppen-Toxine hat das CONTAM-Gremium der EFSA beschlossen, eine akute Referenzdosis (ARfD) auf der Grundlage der verfügbaren Humandaten und anderer toxikologischer Daten festzulegen[4]. Der ARfD-Wert wurde identifiziert, indem die vorliegenden Daten zur niedrigsten Konzentration, bei der die Toxine zu einer Erkrankung des Menschen führen[5], untersucht wurden und ein Unsicherheitsfaktor zugrunde gelegt wurde[6]. Hieraus ergab sich ein ARfD-Wert von 0,3 µg OA eq./kg Körpergewicht.
Das Gremium stellte fest, dass die ernährungsbedingte Exposition eines 60 kg schweren Erwachsenen, der eine große[7] Portion Schalentierfleisch (400 g) verzehrt, das mit der aktuell in der EU geltenden Grenzwertkonzentration kontaminiert ist, den ARfD-Wert um etwa das Dreifache überschreiten würde und damit in der Nähe des untersten Grenzwertes liegt, bei dem die Toxine zu einer Erkrankung führen können. Es wäre zu erwarten, dass diese Aufnahme bei empfindlichen Verbrauchern Wirkungen auslöst. Um eine Überschreitung des von dem Gremium festgestellten ARfD-Wertes zu vermeiden, dürfte eine Schalentierportion von 400 g nicht mehr als 45 µg OA eq./kg Schalentierfleisch enthalten. Diese Arbeit hilft Risikomanagern, über den zulässigen Grad der Exposition gegenüber OA-Gruppen-Toxinen zu entscheiden, um Menschen vor dem Risiko einer Lebensmittelvergiftung zu schützen.
Das Gremium berücksichtigte außerdem die derzeit angewendeten Analysemethoden. Die offiziell vorgeschrieben Referenzmethoden in der EU für den Nachweis von OA-Gruppen-Toxinen sind Tests an Mäusen und Ratten. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass beide Methoden Defizite aufweisen. Beispielsweise sind sie nur begrenzt in der Lage, OA-Gruppen-Toxine in der derzeit vorgeschriebenen EU-Grenzwert-Dosis oder darunter nachzuweisen. Alternative biomolekulare und chemische Methoden besitzen das größte Potenzial, als Ersatz für die tierexperimentellen Tests zu dienen und Konzentrationen von OA-Gruppen-Toxinen unter dem derzeit gültigen, vorgeschriebenen EU-Grenzwert nachweisen zu können. Allerdings schreibt die EU-Gesetzgebung vor, dass Alternativmethoden gemäß anerkannten internationalen Protokollen zu validieren sind.
Das Gremium wies darauf hin, dass langfristig Validierungen durch Interlaborstudien angestrebt werden sollten. Das Gremium sprach eine Reihe von Empfehlungen aus, beispielsweise zur Verbesserung der Meldesysteme und Probennahmeverfahren der Mitgliedstaaten (MS) und dem Ausbau der Datenbanken über den Schalentierverzehr. Es wurde die Notwendigkeit weiterer toxikologischer Daten hervorgehoben, und es wurden Empfehlungen zu Analyseverfahren ausgesprochen. Das Gutachten und die Empfehlungen dienen als Grundlage weiterer Überlegungen über Analysemethoden auf europäischer Ebene seitens der EK und der MS.
