Die EFSA beginnt mit der Konsultation zu Leitlinien für Lebensmittelenzyme
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Leitliniendokuments für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen eingeleitet.
Die Leitlinien erläutern, welche Informationen von der Industrie vorgelegt werden sollte, damit die EFSA die Sicherheitsbewertungen für Enzyme durchführen kann. Diese Informationen umfassen die Beschreibung der chemischen Zusammensetzung, der Eigenschaften und der toxikologischen Prüfungen. Auf der Grundlage der eingereichten Informationen bewertet die EFSA die Sicherheit der Ausgangsstoffe, aus denen die Lebensmittelenzyme hergestellt werden (einschließlich des Vorhandenseins möglicher Verunreinigungen), den Herstellungsprozess und die ernährungsbedingte Exposition.
Das Mandat zur Erstellung von Leitlinien basiert auf der Anwendung der neuen Verordnung (EG) Nr. 1331/2008, mit der ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme und Lebensmittelaromen eingeführt wurde.
In einer ersten Phase ist die EFSA beauftragt, Lebensmittelenzyme zu bewerten, die derzeit in der Europäischen Union auf dem Markt sind. Nach Abschluss dieser Bewertungen wird von der Europäischen Kommission eine Gemeinschaftsliste der zugelassenen Stoffe erstellt. Die EFSA wird dann die Sicherheitsbewertungen zu neuen Lebensmittelenzymen durchführen.
Die EFSA will mit dieser Konsultation zu dem Entwurf sicherstellen, dass die Leitlinien vollständig, verständlich und eindeutig sind. Stellungnahmen können bis zum 8. Juni 2009 über die Website der EFSA abgegeben werden und werden vom Wissenschaftlichen Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) der EFSA bei der Ausarbeitung des endgültigen Dokuments berücksichtigt.
Ein Enzym ist ein Protein, das eine biochemische Reaktion katalysiert oder beschleunigt, ohne die Reaktion selbst zu verändern. Enzyme können Lebensmitteln zugesetzt werden, um bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung eine technologische Funktion zu erfüllen. Lebensmittelenzyme können zum Beispiel in bestimmten Fällen als Alternativen zu Lebensmittelzusatzstoffen verwendet werden, um die Beschaffenheit, das Aussehen oder den Nährwert von Lebensmitteln zu verbessern oder bei bestimmten Lebensmittelherstellungsprozessen (z. B. bei der Herstellung von Käse oder beim Bierbrauen) zu helfen.
