Welche Lebensmittel dürfen nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben tragen? EFSA leistet politischen Entscheidungsträgern wisse
Das Gremium für Ernährung Die Ernährungswissenschaft befasst sich mit der Frage, wie Ernährung und lebensnotwendige Bedürfnisse des Körpers zusammenhängen (NDA)[1] der Überwachungsbehörde für Lebensmittelsicherheit in Europa hat heute eine wissenschaftliche Empfehlung abgegeben, um die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, Nährwertprofile – Bedingungen, die den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln betreffen – für Lebensmittel festzulegen, die ernährungs- und gesundheitsbezogene Angaben tragen. Das Gremium hat wissenschaftliche Kriterien erarbeitet, die von den politischen Entscheidungsträgern in Europa herangezogen werden könnten, um zu bestimmen, welche Lebensmittel nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen. Nach Ansicht des Gremiums ist der wichtigste wissenschaftliche Gesichtspunkt bei der Festlegung von Nährwertprofilen das Potenzial eines Lebensmittels, die Gesamternährungsbilanz, die aus Empfehlungen für die Nährstoffaufnahme hervorgeht, ungünstig zu beeinflussen. Die Bedeutung verschiedener Lebensmittelgruppen für die Ernährung muss ebenfalls berücksichtigt werden, und die Nährwertprofile sollten mit den in den EU-Mitgliedstaaten geltenden lebensmittelbezogenen Ernährungsrichtlinien in Einklang stehen.
Die EFSA entwickelt zurzeit ein neues Instrument, um verschiedene Szenarien für Nährwertprofile zu überprüfen – eine maßgeschneiderte Datenbank über die Zusammensetzung von Lebensmitteln, die in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und der Industrie aufgebaut wird. Die EFSA wird weiterhin wissenschaftliche Beratung zur Nutzung dieser Datenbank durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung eines Systems von Nährwertprofilen bis Januar 2009 leisten.
Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel[2] fordert, dass Lebensmittel, die nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben tragen, bestimmte ernährungsphysiologische Anforderungen, so genannte „Nährwertprofile“ erfüllen müssen. Diese Profile werden auch dazu beitragen sicherzustellen, dass Verbraucher, die sich bei der Auswahl von Lebensmitteln für eine gesunde Ernährung an solchen Angaben orientieren und Lebensmittel, die diese Angaben tragen, als ernährungsphysiologisch oder gesundheitlich vorteilhaft betrachten, nicht irregeführt werden in Bezug auf den Gesamtnährwert dieser Lebensmittel.
Entscheidende Nährstoffe für die allgemeine Gesundheit
Das NDA-Gremium empfiehlt, dass sich die Auswahl der Nährstoffe, die in Nährwertprofile aufgenommen werden, nach ihrer gesundheitlichen Bedeutung für die Bevölkerung Kollektiv von Menschen, Tieren oder Pflanzen derselben Art. Bei Menschen spricht man auch von Bevölkerung der EU richten sollte. Zu diesen Nährstoffen zählen gesättigtes Fett, Natrium, Ballaststoffe und ungesättigtes Fett, deren Aufnahme Menge eines Stoffs (z.B. eines Nährstoff oder einer Chemikalie), der von einem Menschen oder einem Tier über die Nahrung aufgenommen wird in vielen Mitgliedstaaten im Allgemeinen nicht den Empfehlungen entspricht. Ungesättigtes Fett könnte entbehrlich sein, wenn gesättigtes Fett angegeben wird. Die Angabe von Ballaststoffen könnte auf bestimmte Lebensmittelgruppen, z. B. Getreideprodukte, beschränkt werden. Trans-Fettsäuren könnten in die Nährwertprofile aufgenommen werden, sind jedoch von schwindender gesundheitlicher Bedeutung, weil die Aufnahmemengen in der EU erheblich abgenommen haben. Der Gesamtzuckergehalt könnte für bestimmte Lebensmittelgruppen (z. B. Getränke und Produkte wie etwa Süßwaren, die unter Umständen sehr häufig konsumiert werden) berücksichtigt werden. Je nachdem, welches System angenommen wird, könnten auch die Energiedichte oder der Gesamtfettgehalt sowie weitere Nährstoffe berücksichtigt werden. Das Gremium unterstreicht jedoch auch, dass die Gesamtzahl der angegebenen Nährstoffe begrenzt werden müsste, um allzu komplexe Nährwertprofile zu vermeiden.
Mögliche Ausnahmeregelungen für wichtige Lebensmittel in der Ernährung von EU-Verbrauchern
Nach Beurteilung der verschiedenen Möglichkeiten ist das NDA-Gremium der Ansicht, dass ein System von Nährwertprofilen auf alle Lebensmittel angewandt werden könnte, wobei eine begrenzte Anzahl von Ausnahmeregelungen für bestimmte Lebensmittelgruppen getroffen werden könnte, die eine wichtige Rolle in der Ernährung von Bevölkerungsgruppen in den Mitgliedstaaten spielen. Diese Ausnahmeregelungen, falls notwendig, könnten als spezifische Profile angewendet werden und sicherstellen, dass einige Lebensmittel aus diesen Gruppen für die Kennzeichnung mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben in Frage kommen. Diese Lebensmittelgruppen sind in lebensmittelbezogenen Ernährungsrichtlinien, die in den Mitgliedstaaten festgelegt sind, anerkannt und umfassen: pflanzliche Öle, Streichfette, Milchprodukte, Getreide und Getreideprodukte, Obst und Gemüse sowie Obst-/Gemüseprodukte, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse sowie alkoholfreie Getränke. (Pflanzliche Öle beispielsweise, die von der Kennzeichnung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben ausgeschlossen werden könnten, weil sie zu 100% aus Fett bestehen, liefern auch einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die wichtig für eine ausgewogene Ernährung sind). Das NDA-Gremium unterstrich, dass die unterschiedliche Bedeutung bestimmter Lebensmittelgruppen für die Ernährung in verschiedenen Mitgliedstaaten aufgrund der Unterschiede in den Ernährungsgewohnheiten und –traditionen berücksichtigt werden sollte.
Beurteilung durch Sachverständige erforderlich
Das NDA-Gremium betont in seinem Gutachten die wissenschaftlichen Einschränkungen der Anwendung von Nährwertprofilen, um zu klassifizieren, welche Lebensmittel nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen, und unterstreicht, dass eine Beurteilung durch Sachverständige notwendig ist[3]. Die Grundlage für die erforderlichen Beurteilungen durch Sachverständige, um diesen Einschränkungen zu begegnen, sollte transparent sein, um unterschiedliche Ergebnisse zu vermeiden.
Festlegen der Profile: Arbeit schreitet voran
Für die Festlegung von Nährwertprofilen sind die EU-Risikomanager verantwortlich, und letzten Endes werden nicht alle Lebensmittel dafür in Frage kommen, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu tragen. Die EFSA erstellt zurzeit in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Lebensmittelindustrie eine spezielle Datenbank über die Zusammensetzung von Lebensmitteln, die Risikomanager verwenden werden, um verschiedene Systeme von Nährwertprofilen zu beurteilen und schließlich die Profile festzulegen, die bestimmen werden, welche Lebensmittel dafür in Frage kommen, nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben zu tragen. Die EFSA wird weiterhin wissenschaftliche Beratung in Bezug auf die Nutzung dieser Datenbank durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten leisten, um verschiedene Möglichkeiten der Festlegung eines Systems von Nährwertprofilen bis Januar 2009 zu prüfen.
- Weitere Informationen zur Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln finden Sie auf der Website der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission (GD SANCO).
Das NDA-Gremium wurde von der Europäischen Kommission auch gebeten, Empfehlungen zu den Referenzmengen von Lebensmitteln, Schwellenwert Dosis oder Exposition, unter der keine schädlichen Wirkungen nachgewiesen werden- und/oder Punktwert-Systemen sowie zu dem zu verwendenden Testansatz bei der Festlegung von Nährwertprofilen zu geben.
Nährwertprofile beziehen sich auf eine „Referenzmenge“ des jeweiligen Lebensmittels, die in Portionen, nach Gewicht/Volumen (z. B. pro 100 g oder 100 ml) oder auf der Basis der Energie (z. B. pro 100 kcal oder 100 kJ) angegeben wird. Das NDA-Gremium hat kurz die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze dargelegt und empfiehlt, dass die Auswahl einer geeigneten Referenzmenge auf der Grundlage pragmatischer Erwägungen in Bezug auf die Erfordernisse des Systems von Nährwertprofilen erfolgen sollte. (Die Angabe des Nährstoffgehalts pro 100 g oder 100 ml könnte beispielsweise einen Vergleich von Produkten mit unterschiedlichem Wassergehalt erschweren, wie etwa beim Fettgehalt in Milch im Vergleich zum Gehalt in Käse oder bei Ballaststoffen in gekochtem Getreide im Vergleich zu Trockengetreide. Diese Fragen betreffen allerdings eher Systeme von Nährwertprofilen, die auf Lebensmittel allgemein angewandt werden, d. h. wenn ein und dasselbe Profil für alle Lebensmittel angewandt wird, als Systeme von Nährwertprofilen für einzelne Lebensmittelkategorien).
Die Prüfung der Eignung eines Systems von Nährwertprofilen, um Lebensmittel danach zu klassifizieren, ob sie dafür in Frage kommen, nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben zu tragen, erfordert eine Datenbank über den Energie- und Nährstoffgehalt eines breiten Spektrums von Lebensmitteln (im gekauften Zustand) auf dem EU-Markt. Die EFSA-Datenbank enthält über 500 verschiedene Lebensmittel, ausgewählt aus mehr als 20 000 Lebensmitteln, die in Datenbanken über die Zusammensetzung von Lebensmitteln aus 6 EU-Ländern beschrieben sind, sowie zusätzliche Daten, die von der Lebensmittelindustrie bereitgestellt wurden. Die EFSA-Datenbank enthält Angaben zum Nährstoffgehalt von Lebensmitteln für 35 Makro- und Mikronährstoffe. Die Datenbank wird abgefragt, um Lebensmittel zu bestimmen, die i) gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen (d. h. vollständig dem Nährwertprofil entsprechen), ii) nährwertbezogene Angaben tragen dürfen (d. h. bis auf einen Nährstoff Element oder Verbindung, das/die für ein normales Wachstum, eine normale Entwicklung und den Erhalt der Gesundheit benötigt wird. Essenzielle Nährstoffe können nicht vom Körper hergestellt werden, weshalb sie über die Nahrung aufgenommen werden müssen dem Nährwertprofil entsprechen) oder iii) keine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe Alle Praktiken (z.B. Aussagen oder bildliche Darstellungen) bei der Vermarktung von Lebensmitteln, die nahe legen, dass sich aus dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels, Nährstoffs oder Inhaltsstoffs ein Nutzen für die Gesundheit ergibt tragen dürfen.
[1] Wissenschaftliches EFSA-Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA).
[2] Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
[3] Der Versuch, Nährstoffempfehlungen, die für die Ernährung insgesamt gelten, auf einzelne Lebensmittel zu übertragen, bereitet naturgemäß Schwierigkeiten. Darüber hinaus werden bei der Betrachtung des Potenzials einzelner Lebensmittel (im gekauften Zustand), die Gesamternährungsbilanz ungünstig zu beeinflussen, weder die Veränderungen im Nährstoffgehalt, die beim Kochen oder Zubereiten eintreten, wie z. B. die Zugabe von Fett, Zucker oder Salz, noch die gewohnheitsmäßige Aufnahme des Lebensmittels oder das Konsummuster berücksichtigt. Außerdem wird die Festlegung von Nährwertprofilen auf EU-Ebene im Vergleich zur nationalen Ebene durch das Fehlen einheitlicher EU-weiter Daten über die Lebensmittelzusammensetzung und den Lebensmittelkonsum sowie die Unterschiede in den Nährstoffempfehlungen und lebensmittelbezogenen Ernährungsrichtlinien zwischen den Mitgliedstaaten noch erschwert.
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