EFSA veröffentlicht Leitlinien zur Zulassungsverlängerung für Futtermittelzusatzstoffe
Nach EU-Recht müssen Zulassungen für Futtermittelzusatzstoffe alle zehn Jahre erneuert werden. Die EFSA hat Leitlinien veröffentlicht, in denen dargelegt ist, welche Informationen die einzureichenden Antragsunterlagen entsprechend den einschlägigen EU-Bestimmungen enthalten müssen. Der Leitfaden berücksichtigt auch Kommentare, die von Interessengruppen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation eingereicht wurden. Die EFSA erwartet die ersten Anträge in diesem Bereich für 2015.
