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EFSA stellt neuen Tätigkeitsbereich vor und erläutert ihre Rolle bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

Die EFSA-Arbeitsgruppe „Peer Review der Risikobewertung Spezialgebiet der angewandten Wissenschaften, in dem wissenschaftliche Daten und Studien ausgewertet werden, um die mit bestimmten Gefahren einhergehenden Risiken zu beurteilen. Dies umfasst vier Schritte: Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsabschätzung und Risikocharakterisierung von Pestiziden“ (Pesticide Risk Assessment Peer Review - PRAPeR) koordiniert in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die ?berprüfung (Peer Review) von Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die EFSA stellt heute unter einer neuen Rubrik auf ihrer Website die Tätigkeit der PRAPeR-Arbeitsgruppe vor; dazu gehören ein Überblick über das Arbeitsprogramm, der rechtliche Hintergrund für ihre Arbeit sowie die Schlussfolgerungen zu den Risikobewertungen, die bis heute für sechs Wirkstoffe durchgeführt wurden.

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union (EU) durch die Richtlinie 91/414/EG des Rates geregelt. Diese Richtlinie enthält Bestimmungen zu den Voraussetzungen sowie zu Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, die von den Mitgliedstaaten einheitlich anzuwenden sind.. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden; die Mitgliedstaaten können nur das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse genehmigen, deren Wirkstoffe auf Gemeinschaftsebene zugelassen sind. Somit ist in der Richtlinie ein duales System festgelegt, das darin besteht, dass die Gemeinschaft die Wirkstoffe beurteilt und die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene die Erzeugnisse, die diese Wirkstoffe enthalten, beurteilen und zulassen.

Mit der Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement Management von Risiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Dies umfasst die Planung, Umsetzung und Evaluierung aller resultierenden Maßnahmen, die zum Schutz von Verbrauchern, Tieren und der Umwelt ergriffen werden wird die Evaluierung von Wirkstoffen in zwei Stufen durchgeführt. Ein „Wirkstoff” wird zunächst von einem benannten Mitgliedstaat beurteilt. Diese erste Beurteilung wird dann von einem Team unabhängiger Wissenschaftler der EFSA geprüft, die eng mit den Experten in den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Gemäß den Rechtsvorschriften hat die EFSA ein Jahr lang Zeit, um die Beurteilung abzuschließen und zu einer Schlussfolgerung zu gelangen, die dann offiziell an die Europäische Kommission geschickt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die Vorstellung des Aufgabenbereichs der PRAPeR-Arbeitsgruppe auf der EFSA-Website umfasst die Schlussfolgerungen der ersten sechs bis heute durchgeführten Risikobewertungen von Pflanzenschutzmitteln sowie Begleitdokumente, wie zum Beispiel die ursprüngliche Risikobewertung des benannten Mitgliedstaates und die Peer Review-Dokumentation. Einer der Berichte betrifft die Evaluierung des Wirkstoffes Glufosinat. Die Schlussfolgerungen der Experten der Mitgliedstaaten machen deutlich, dass es Anzeichen für ein Risiko im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt gibt. Zu den für diesen Wirkstoff berücksichtigten Einsatzbereiche gehört auch die Verwendung im Zusammenhang mit transgenem Mais. Es ist jedoch anzumerken, dass sich die im Wege des Peer Review-Verfahrens durchgeführte Evaluierung des Wirkstoffes und seiner Abbauprodukte auf deren Verwendung als Pflanzenschutzmittel bezieht. Parallel dazu hat das Wissenschaftliche Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO-Gremium) der EFSA eine Risikobewertung durchgeführt und kürzlich ein Gutachten zu 1507 Mais veröffentlicht, eine Maisart, die zum Schutz gegen bestimmte Schädlinge (Schmetterlingsraupen) wie den Maiszünsler gentechnisch verändert wurde. Dieser Mais enthält außerdem ein Gen, das ihn gegen das Herbizid Glufosinat unempfindlich macht.

Notes to editors

1993 waren etwa 850 in Pflanzenschutzmitteln verwendete Wirkstoffe in mindestens einem der EU-Mitgliedstaaten auf dem Markt. Im Einklang mit den Gemeinschaftsbestimmungen sollen bis zum Jahr 2008 die Risikobewertungen für diese Wirkstoffe abgeschlossen werden.

Die Europäische Kommission legte ein Arbeitsprogramm fest, das auch ein Notifizierungsverfahren umfasste, mit dem die Industrie um weitere Informationen in Bezug auf die fortgesetzte Verwendung dieser Wirkstoffe gebeten wurde. Als Ergebnis der eingegangenen Mitteilungen wurde die EFSA mit der Aufgabe betraut, über 400 Wirkstoffe zu beurteilen. Die EFSA wurde darüber hinaus mit der Evaluierung neuer Wirkstoffe beauftragt.

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