Häufig gestellte Fragen zu Aspartam

Was ist Aspartam?

Aspartam ist ein kalorienarmes, intensives Süßungsmittel, das ca. 200-mal süßer ist als Saccharose (herkömmlicher Zucker).

In welchen Produkten wird Aspartam verwendet?

Aspartam wird zum Süßen einer Reihe von Lebensmitteln verwendet, darunter Getränke, Nachspeisen, Süßwaren, Kaugummi, Joghurt, kalorienreduzierte Produkte und Erzeugnisse zur Gewichtskontrolle sowie als Tafelsüßstoff. Das Süßungsmittel ist nach gründlichen Sicherheitsbewertungen in vielen Ländern welweit seit mehr als 20 Jahren zur Verwendung in Lebensmitteln und als Tafelsüßstoff zugelassen. Verbraucher können Lebensmittel, die Aspartam enthalten, erkennen, indem sie auf die Zutatenliste auf der Verpackung sehen. Wie alle Lebensmittelzusatzstoffe hat auch Aspartam nach seiner Zulassung eine „E-Nummer“ zugewiesen bekommen. Aspartam in Lebensmitteln kann entweder mit seinem Namen („Aspartam“) oder seiner Nummer E 951 angegeben werden.

Kann man unbedenklich aspartamhaltige Produkte verzehren?

Die EFSA ist zu der Auffassung gelangt, dass Aspartam für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist und dass es bisher keine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt, frühere Sicherheitsbewertungen für Aspartam neu zu überdenken. Die EFSA überprüft die Sicherheit von Aspartam regelmäßig, und ihre wissenschaftlichen Gremien haben bereits mehrere Gutachten zu diesem Süßstoff erstellt.

Warum sind in der Vergangenheit Fragen zu Aspartam aufgekommen?

Die Sicherheit von Aspartam hat vor seiner Zulassung und seit seiner Markteinführung Interesse geweckt und Kontroversen ausgelöst. Dies lag hauptsächlich daran, dass Fragen zu einigen der frühen Tierversuchsstudien aufkamen, die zur Sicherheitsbewertung von Aspartam herangezogen wurden. Diese Studien wurden von zahlreichen nationalen und internationalen Zulassungsbehörden und Beratungsstellen begutachtet. Alle gelangten zu dem Schluss, dass die Unbedenklichkeit von Aspartam für den menschlichen Verzehr ausreichend nachgewiesen ist.

Warum kamen erneut Fragen zu Aspartam auf?

Im Jahr 2010 wurden zwei Studien zu möglichen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Konsum von künstlichen Süßstoffen veröffentlicht: eine von der Europäischen Ramazzini-Stiftung (European Ramazzini Foundation – ERF) durchgeführte Karzinogenitätsstudie an Mäusen, die über das Futter Aspartam ausgesetzt wurden (Soffritti et al., 2010[1]), sowie eine epidemiologische Studie über die Verbindung zwischen der Aufnahme von künstlich gesüßten Softdrinks und erhöhtem Auftreten von Frühgeburten (Halldorsson et al., 2010[2]). In einer im Februar 2011 veröffentlichten Erklärung gelangte die EFSA zu dem Schluss, dass die beiden Studien keinen Anlass geben, die früheren Sicherheitsbewertungen von Aspartam bzw. anderen derzeit in der Europäischen Union zugelassenen Süßstoffen erneut zu prüfen. Die Überprüfung dieser Studien durch die EFSA erfolgte in Zusammenarbeit mit der französischen Behörde für Ernährung und Umwelt- und Arbeitsschutz (Anses), die ebenfalls Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet durchführt[3].

Hat die EFSA die Sicherheit von Aspartam bewertet?

Die erste in Europa durchgeführte Sicherheitsbewertung von Aspartam wurde 1984 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF)[4] veröffentlicht und im Jahr 2002 bestätigt. Seither hat die EFSA die Sicherheit von Asapartam regelmäßig überprüft, und ihre wissenschaftlichen Gremien haben mehrere Gutachten zu diesem Süßstoff erstellt.

Im Jahr 2009 gelangte das ANS-Gremium der EFSA zu dem Schluss, dass bei Betrachtung aller seinerzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse – einschließlich der im Jahr 2007 veröffentlichten Studie der Europäischen Ramazzini-Stiftung (ERF) – keine Anzeichen für ein genotoxisches oder karzinogenes Potenzial von Aspartam besteht und es keinen Grund gibt, den zuvor festgelegten Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI – Acceptable Daily Intake)[5] von Aspartam in Höhe von 40 mg/kg Körpergewicht zu ändern. Ein früheres Gutachten, das ebenfalls die Sicherheit dieser Süßstoffe bestätigt hatte, war vom damaligen AFC-Gremium im Anschluss an die erste Aspartam-Studie der ERF im Jahr 2006 angenommen worden.

Was geschieht mit Aspartam im Körper, nachdem es aufgenommen wurde?

Nach der Aufnahme zerfällt Aspartam im Darm in seine drei Bestandteile: Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol. Alle diese Substanzen kommen auch natürlich im Körper vor. Aspartam selbst gelangt weder in die Blutbahn, noch wird es im Körper angereichert.

Die drei Abbauprodukte von Aspartam kommen auch natürlich in anderen Lebensmitteln vor und werden vom Körper auf die gleiche Weise abgebaut wie diejenigen, die aus herkömmlichen Lebensmitteln stammen. Verglichen mit diesen Lebensmittelquellen sind die Mengen, die wir über Aspartam aufnehmen, gering. Eine Portion fettfreie Milch, zum Beispiel, liefert 6-mal mehr Phenylalanin und 13-mal mehr Asparaginsäure als die entsprechende Menge eines Diätgetränks, das ausschließlich mit Aspartam gesüßt wurde.

Aspartam und seine Abbauprodukte waren Gegenstand zahlreicher Untersuchungen, darunter Tierversuchsstudien, klinische Studien und Verzehrsstudien sowie Beobachtungen nach der Markteinführung. Zusätzlich zu einer Reihe von in der Vergangenheit durchgeführten gründlichen Sicherheitsbewertungen nahm der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF)[4] im Jahr 2002 eine Überprüfung aller ursprünglichen und neueren Daten zu Aspartam vor und kam zu dem Ergebnis, dass Aspartam für den menschlichen Verzehr unbedenklich ist.

Was hat es mit der jüngsten Studie über die Verbindung zwischen der Aufnahme von künstlich gesüßten Softdrinks und dem erhöhten Auftreten von Frühgeburten auf sich?

Im Februar 2011 bewertete die EFSA auch die Veröffentlichung von Halldorsson et al. (2010)[2] über Forschungsergebnisse, die darauf hinweisen, dass die tägliche Aufnahme von künstlich gesüßten Softdrinks mit einem erhöhten Risiko von Frühgeburten einhergehen kann.

Die EFSA gelangte zu dem Schluss, dass die Studie keine Belege für einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr künstlich gesüßter Softdrinks und Frühgeburten liefere und zusätzliche Studien erforderlich seien, um eine solche Verbindung, wie sie von den Autoren dargelegt wird, zu bestätigen bzw. zu verwerfen. Da sich die von den Autoren festgestellte Verbindung primär auf medizinisch induzierte Frühgeburten beziehe, betonte die EFSA, dass Faktoren wie die medizinische Vorgeschichte und die Kriterien, auf denen sich medizinische Entscheidungen zur Einleitung von Geburten stützen, weiter untersucht werden sollten. Nach Empfehlung der EFSA sollten in künftigen Studien auch andere wichtige Einflussfaktoren geprüft werden, wie etwa die Exposition gegenüber anderen Stoffen in der Ernährung, die Auswirkungen auf die Schwangerschaft haben könnten.

Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Beratung bezüglich Aspartam wurde in der Vergangenheit in Frage gestellt. Wie stellt die EFSA sicher, dass ihre wissenschaftliche Beratung unabhängig ist?

Die EFSA achtet ständig auf potenzielle Interessenkonflikte, ist sich jedoch bewusst, dass die besten wissenschaftlichen Experten in Europa ihre Erfahrung nur gewinnen können, indem sie in ihren Bereichen aktiv sind. Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Experten und aller, die an den Aktivitäten der EFSA beteiligt sind, wird gewährleistet durch die weltweit strengsten geltenden Richtlinien für Interessenerklärungen. Die Reihe von soliden internen Mechanismen und Arbeitsverfahren, die bei der EFSA Anwendung finden, schließt eine Unabhängigkeitsverpflichtung sowie eine Interessenerklärung mit ein. Diese Erklärungen werden jedes Jahr abgegeben und sind als öffentliche Dokumente auf der Website der EFSA zugänglich. Zusätzlich zu diesen jährlichen Erklärungen geben die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der wissenschaftlichen Gremien, externe Experten, die an Arbeitsgruppen teilnehmen, sowie EFSA-Mitarbeiter bei jeder Sitzung alle Interessen an, die ihre Unabhängigkeit im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten in Frage stellen könnten. Wenn ein potenzieller Interessenkonflikt erkannt wird, bestimmt die EFSA, ob dem Sachverständigen die (ggf. eingeschränkte) Teilnahme an der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA gestattet wird oder nicht. Weitere Informationen zu den Unabhängigkeitsrichtlinien der EFSA: http://www.efsa.europa.eu/en/values/independence.htm

Wer in der EU regelt die Verwendung von Aspartam? Welche Aufgabe hat die EFSA?

Die Rolle der EFSA besteht darin, unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Fragen von Risikomanagern im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln zur Verfügung zu stellen und ihre Empfehlungen der Öffentlichkeit mitzuteilen. In diesem Rahmen führen die EFSA und ihre wissenschaftlichen Gremien Sicherheitsbewertungen durch und überprüfen neue wissenschaftliche Ergebnisse wie etwa die jüngste Studie der Europäischen Ramazzini-Stiftung zur Kanzerogenität von Aspartam bei Mäusen.

Die Behörde ist weder dafür zuständig, die Verwendung von Substanzen in Lebensmitteln zuzulassen noch zu verbieten. Es liegt in der Verantwortung der Risikomanager in der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten, entsprechende Maßnahmen zu definieren und zu vereinbaren und, falls erforderlich, wissenschaftliche Empfehlungen und sonstige Überlegungen hierbei zu berücksichtigen.

Warum wurde die EFSA ersucht, die Sicherheit von Aspartam als künstliches Süßungsmittel zu überprüfen?

Im Mai 2011 wurde die EFSA von der Kommission ersucht, die vollständige Neubewertung der Sicherheit von Aspartam (E 951) vorzuziehen und im Laufe des Jahres 2012 abzuschließen. Die Überprüfung dieses Süßungsmittels, deren Abschluss ursprünglich für 2020 vorgesehen war, ist Teil der systematischen Neubewertung aller in der Europäischen Union vor dem 20. Januar 2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe, welche gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 erfolgt.

Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an:
Medienstelle der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-Mail: Press@efsa.europa.eu

 

  

__________________________________________

[1] Soffritti M. et al., Aspartame administered in feed, beginning prenatally through life span, induces cancers of the liver and lung in male Swiss mice, Am. J. Ind. Med. 2010, 53, 1197-1206.

[2] Halldorsson T.I. et al., Intake of artificially sweetened soft drinks and risk of preterm delivery: a prospective cohort study in 59334 Danish pregnant women. Am. J. Clin. Nutr. 2010, 92, 626-633.

[3] Weitere Informationen über die von Anses eingeleiteten Forschungsarbeiten: http://www.anses.fr/PM910058I0.htm

[4] Der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) war das frühere wissenschaftliche Gremium der Europäischen Union, bevor 2002 die EFSA errichtet wurde.

[5] Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) ist eine Schätzung der Menge eines Lebensmittelzusatzes, bezogen auf das Körpergewicht, die täglich lebenslang ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann (JECFA – The Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives).